Heiko Mell 28.03.2018, 16:06 Uhr

Sollte ich eine betriebsbedingte Kündigung in der Bewerbung erwähnen?

Frage 1:

Nach Ende meiner Probezeit gab es statt einer Weiterbeschäftigung eine betriebsbedingte Kündigung für mich und alle anderen Nachwuchsführungskräfte am Standort zu einem Termin drei Monate später.

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Der Unternehmensbereich wird verkauft, weshalb man dann keinen Nachwuchs mehr braucht. Wenige Tage vor Probezeitende hatte ich vom Management noch einen Award für meine Arbeit erhalten. Nun wüsste ich gerne, wie ich meine Situation am besten im Anschreiben und im gesamten Bewerbungsverlauf verpacke.

Antwort 1:

Bewerber, die nach kurzer Dienstzeit vom heutigen oder letzten Arbeitgeber entlassen wurden, stehen zunächst einmal unter dem pauschalen Verdacht, wegen in ihrer Person und/oder in ihren Leistungen begründeten Unzulänglichkeiten gefeuert worden zu sein. So könnten sie beispielsweise faul, fachlich unfähig, aufsässig, unzuverlässig gewesen sein. Diesen Verdacht spricht niemand aus, aber er besteht.

Gibt es nun sachliche Gründe für die Entlassung, die nichts mit den Leistungen und/oder der Person des Bewerbers zu tun haben, so liegt es im Interesse des Kandidaten, diese ihn wirksam entlastenden Umstände so groß, deutlich und vollständig wie möglich in seiner Bewerbung hervorzuheben.

Sie, geehrte Einsenderin, haben hier vermutlich Ihren ersten Denkfehler begangen, wenn Sie vom Anschreiben als Informationsträger sprechen. Sie legen auch eines bei, aber das kommt erst in zweiter Linie.

Ich weise immer wieder darauf hin, dass

a) Profis zuerst den Lebenslauf überfliegen, um zu entscheiden, ob in diesem Falle überhaupt das sorgfältige Studium der gesamten Unterlagen lohnt (bei bis zu 90% aller Bewerbungen geht das negativ aus!).

b) sich der Bewerber in die Person des Bewerbungsempfängers hineinversetzen und erkennen soll, wo dieser aus seiner Sicht eventuell ein Problem bei diesem Kandidaten sehen könnte. Genau dort muss bereits eine Erklärung angeboten werden.

Beides zusammen führt zu einer Empfehlung: Schreiben Sie im Lebenslauf, in welchem Sie beim heutigen Arbeitgeber neben dem Dienstantritt auch schon das Beschäftigungsende mit Datum angeben, in Klammern unter die – kurzen – Sachangaben zur dortigen Tätigkeit: „Wir wurden darüber informiert, dass der Unternehmensbereich verkauft wird. Allen Nachwuchsführungskräften, darunter auch mir, wurde ohne Bezug auf Leistung oder Person betriebsbedingt gekündigt, um den Bereich für den Käufer schlanker darzustellen.“

Damit fallen die beiden Punkte „Verdacht/merkwürdige Details im Lebenslauf“ und „überzeugende Erklärung“ hinreichend eng zusammen, der negative Eindruck des Lesers festigt sich gar nicht erst.

Noch ein Tipp: Ein Unternehmen, das Sie so – wirtschaftlich nachvollziehbar – unschön behandelt, hat kein besonderes Anrecht auf Ihre Loyalität mehr. Geben Sie an Sie entlastenden Informationen alles, was Sie haben und richten Sie Ihre Aussagen an Ihren ureigenen Interessen aus. Und: Der Hinweis, andere in vergleichbarer Situation seien auch entlassen worden, hilft Ihnen. Der Hinweis „betriebsbedingt“ allein ohne Details reicht nicht, er ist in solchen Angelegenheiten zu stark strapaziert worden, er wird gern auch als „entlastende Ausrede“ bei eigentlich personenbedingten Kündigungen gebraucht.

Dann schreiben Sie ins Anschreiben eine ähnliche Information mit etwas anderen Worten noch einmal. Aber der Leser kennt das dann schon aus dem Lebenslauf.

Frage 2:

Ich hatte mich in zwei Fällen vor der Kündigung beworben. Dabei hatte ich die Wechselmotivation auf die reizvolle Beschreibung der neuen Position im Inserat beschränkt und mein Interesse an einer langfristigen Perspektive betont.

Ein Konzern fragte im Vorstellungsgespräch, ob man dort nur ein Karrieresprungbrett für mich sei.

Antwort 2:

Mit einer Dienstzeit von deutlich unter einem Jahr zum Bewerbungszeitpunkt brauchen Sie eine Sie total entlastende Begründung für diesen grundsätzlich nicht akzeptierten Schritt. Diesen Grund liefern Sie jetzt nach meinem Vorschlag, den hatten Sie so klar vorher nicht.

Zum Vorwurf „Karrieresprungbrett“ des Konzerns. Denken Sie daran, dass Sie sich immer (!) nur um die konkret beschriebene Position bewerben und dass der suchende Fachvorgesetzte davon ausgeht, Sie würden genau diesen Job engagiert und klaglos drei bis fünf Jahre erledigen. Dann (!), wenn Sie sich überzeugend bewährt haben, ist Raum für eventuellen weiteren Aufstieg (den man ggf. in Aussicht stellen, vermutlich aber nie versprechen wird).

Vielleicht haben Sie bei den Vorstellungsgesprächen Ihren bisherigen Status als Nachwuchsführungskraft zu stark betont, sodass die Arbeitgebervertreter im Vorstellungsgespräch eine zu große Erwartungshaltung Ihrerseits befürchteten. Sofern das Inserat einen solchen Nachwuchs-Sonderstatus nicht wörtlich aufführt, halten Sie sich bei der Beschreibung der nun verlorenen Position in der Hinsicht besser etwas zurück.

Auf Märkten verkaufen sich keine „korrekt beschreibenden Wahrheiten oder Fakten“, sondern ein geschicktes Eingehen auf die Belange des Käufers.

 

Service für Querleser:

  1. Unternehmens-(Teil-)Verkäufe, Betriebsschließungen, Programm‧einstellungen sind hervorragende, nahezu vollständig entlastende Begründungen für die erfolgte oder drohende Entlassung eines Bewerbers.
  2. Der Hinweis in der Bewerbung, alle anderen Angehörigen der eigenen Ebene oder (Rang-) Gruppe seien auch entlassen worden, ist hilfreich.
  3. Gibt es im Lebenslauf eine grobe Auffälligkeit, so gehört genau dorthin eine (hoffentlich vorhandene) entlastende Erklärung.

 

Frage-Nr.: 2.937
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 12/13
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2018-03-23

Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten.  Hier auf ingenieur.de haben wir ihm eine eigene Kategorie gewidmet.

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