Grüne Jobs: Wann Parkinson als Berufskrankheit gilt
Parkinson durch Pestizide: Wann die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird – und welche Ansprüche Beschäftigte in Landwirtschaft, Gartenbau, Forst und Bau haben.
Arbeiten in „Grünen Jobs“ wie Landwirtschaft, Gartenbau oder Gewächshausarbeit können durch den Einsatz von Pestiziden das Risiko für die Berufskrankheit Parkinson erhöhen.
Foto: Smarterpix/nd3000
Die Arbeit im Grünen gilt oft als gesund und naturnah – doch sie kann auch erhebliche Risiken bergen.
„Wer in Düsseldorf auf den Feldern oder in Gewächshäusern arbeitet, den kann es treffen: Ein erhöhtes Risiko, Parkinson zu bekommen. Und zwar immer dann, wenn er über Jahre häufig mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hatte“, sagt Tino Brüning von der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).
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Parkinson durch Pestizide
Das durch Pestizide ausgelöste Parkinson-Syndrom ist mittlerweile als Berufskrankheit anerkannt. Voraussetzung für eine Anerkennung ist jedoch ein klarer Nachweis: Betroffene müssen laut IG BAU belegen, dass sie im Laufe ihres Berufslebens mindestens 100 Tage mit chemischen Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben. Dazu zählen Fungizide zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten, Insektizide sowie Herbizide.
„Dann bekommen Beschäftigte, die an Schüttellähmung erkrankt sind, Unterstützung von der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Hilfe der Berufsgenossenschaft reicht von guter medizinischer Versorgung bis zu Geldleistungen“, so Tino Brüning. Anspruch auf diese Leistungen haben nicht nur Beschäftigte aus der Landwirtschaft, sondern auch Menschen aus dem Gartenbau sowie der Forstwirtschaft.
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Unsichtbare Risiken: Pestizide nicht nur in der Landwirtschaft
Gefahren durch Pflanzenschutzmittel beschränken sich nicht ausschließlich auf klassische landwirtschaftliche Tätigkeiten. Auch in der Floristik sowie auf Baustellen können Beschäftigte mit entsprechenden Stoffen in Kontakt kommen. Besonders bei Sanierungsarbeiten sei der Einsatz von Pestiziden verbreiteter, als vielen bewusst sei.
Tino Brüning von der IG BAU Düsseldorf weist darauf hin, dass vielen Beschäftigten nicht klar sei, wo überall Pestizide eingesetzt werden. Vor allem im Sanitärbereich würden häufig Baustoffe verwendet, die Anti-Schimmelmittel enthielten, in denen wiederum Pestizide stecken können.
Appell an Ärzte und Krankenkassen
Die Agrar-Gewerkschaft richtet sich zudem an das medizinische System in Düsseldorf. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollten Parkinson-Patienten gezielt auf mögliche berufliche Ursachen ansprechen, um eine Einordnung als Berufskrankheit zu prüfen. Gleichzeitig werden auch die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, Betroffene aktiv zu informieren.
Tino Brüning betont dabei, dass Patientinnen und Patienten im Falle einer anerkannten Berufserkrankung Anspruch auf eine besonders intensive Betreuung sowie eine umfassende medizinische Versorgung hätten, die durch die Berufsgenossenschaften gewährleistet werde.
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Mehr Anerkennung von Berufskrankheiten gefordert
Darüber hinaus kündigt der IG BAU-Bezirkschef an, dass sich die Gewerkschaft verstärkt dafür einsetzen wolle, mehr Fälle als Berufskrankheit anerkennen zu lassen.
Dabei gehe es insbesondere um Personen, die zwar nicht selbst Pflanzenschutzmittel ausgebracht hätten, jedoch beispielsweise in Gewächshäusern langfristig Pestiziden ausgesetzt gewesen seien.
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