Warum Solarparks nicht überall gleich sinnvoll sind
Wind-Südquote ja, Solarparks weiter ohne räumliche Steuerung? Eine bessere Abstimmung von Wind, Freiflächen-PV, Speichern, Verbrauch und Netzen könnte Systemkosten senken und die Resilienz stärken.
Windenergie, Freiflächen-PV und Stromnetze müssen räumlich stärker zusammengedacht werden. Entscheidend ist, wo Erzeugung, Speicher, Verbrauch und Netzinfrastruktur künftig zusammenkommen.
Foto: Smarterpix/vencav
Die Bundesregierung will den Fokus beim Solarenergieausbau künftig stärker auf Freiflächenanlagen legen [1]. Gerade deshalb sollte die Politik jetzt auch die sehr ungleiche räumliche Verteilung der Solarparks in den Blick nehmen. Die an Intensität zunehmende Debatte über eine Südquote für Windenergieanlagen (WEA) im Zuge der EEG-Novelle, weitere geplante Gesetzesänderungen und die laufende Konsultation des neuen Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom bieten die Gelegenheit, Windenergie, Freiflächen-Photovoltaik (PV), Speicher, Verbrauch und Netze erstmals konsequenter als gemeinsame räumliche Architektur zu behandeln.
Inhaltsverzeichnis
- Wind und Solar sind dieselbe Systemfrage
- Die Ausschreibungen zeigen eine starke regionale Dynamik
- Nicht nur den nächsten Engpass reparieren
- Szenariorahmen zum NEP Strom darf Ungleichgewichte nicht festschreiben
- Teilräumliche Quote? Wenn, dann auch für Solarparks
- Mehr PV – aber räumlich intelligenter
- Instrumente für die EEG-Novelle
- Gutachten liefert ein zusätzliches rechtliches Indiz für Steuerungsoptionen
- Planungsrecht kann Steuerung und Beschleunigung verbinden
- Anschläge auf Stromnetze: Resilientere Architektur des Stromsystems schaffen
- Fazit
Das Thema Südquote ist zurück. Bayern und Baden-Württemberg fordern Korrekturen am Referenzertragsmodell und ein gesondertes Ausschreibungssegment speziell für die Südregion bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land [2]. Ein aktuelles Rechtsgutachten [3] hält sowohl ein Südsegment als auch eine Südquote bei entsprechender Ausgestaltung grundsätzlich für mit dem EU-Beihilferecht vereinbar.
Gleichzeitig konsultiert die Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 28. September 2026 den neuen Szenariorahmen zum NEP Strom 2027-2040/2045 und der Bundestag entscheidet demnächst über das Netzpaket.
Dies alles muss zusammengedacht werden: Wer die räumliche Verteilung der WEA aus Gründen von Versorgung, Netzen und Systemkosten als Problem ansieht, muss bei objektiver Betrachtung erkennen, dass sich dieselbe Frage für PV-Freiflächenanlagen und für das Zusammenspiel der Technologien stellt. Man darf zudem nicht nur temporäre Engpässe adressieren, sondern muss die Architektur des Stromsystems insgesamt passend gestalten. Sonst werden gegebenenfalls auch Leitungen in den falschen Räumen ausgrbaut, die Gesamtkosten steigen und die Resilienz sinkt.
Wind und Solar sind dieselbe Systemfrage
Windenergie und Photovoltaik werden die beiden tragenden Säulen des Stromsystems. Sie ergänzen sich zeitlich, aber raumbezogene Aspekte werden sehr unterschiedlich behandelt. Für die Windenergienutzung existiert mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ein bundesweiter Flächenrahmen und das Referenzertragsmodell des §36h EEG wirkt einer teilräumlichen Konzentration entgegen. Zudem wird nun – wie dargelegt – zusätzlich über eine regionale Komponente im EEG-Ausschreibungsdesign und einen noch stärkeren Ausgleich unterschiedlicher Standortbedingungen diskutiert.
Bei PV-Freiflächenanlagen fehlt eine vergleichbar klare räumliche Leitidee hingegen völlig. Das wird umso relevanter, weil Deutschland aus ökonomischen Gründen schon bald erheblich mehr Solarstrom benötigen wird: Die Risiken und Kosten fossiler Importe werden immer offensichtlicher und die Elektrifizierung erhöht den Strombedarf. PV-Freiflächenanlagen gehören zudem zu den günstigsten sowie am schnellsten skalierbaren Erzeugungsoptionen – und können über Batteriespeicher auch in den Abend- und Nachstunden den Strompreis erheblich senken. Die zentrale Frage lautet aber, wo der notwendige zusätzliche Ausbau der PV-Freiflächenanlagen den größten Nutzen für das Gesamtsystem stiftet. Zudem geht es um die faire Verteilung der entsprechenden Wertschöpfung zwischen den Bundesländern.
Die Ausschreibungen zeigen eine starke regionale Dynamik
Die jüngsten Ausschreibungsergebnisse machen die Frage konkret. Zum Gebotstermin 1. Juli 2026 wurden nach Angaben der BNetzA bei 2.135 MW Ausschreibungsvolumen 3.170 MW geboten. Das größte Zuschlagsvolumen entfiel erneut auf Bayern: 429 MW, gefolgt von Baden-Württemberg mit 266 MW. Die starke Überzeichnung und der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert von 4,79 Ct/kWh zeigen zugleich, wie wettbewerbsfähig das Segment ist. Die regionale Verteilung sollte aber nicht länger ein bloßes Nebenprodukt von Einstrahlung, Flächenverfügbarkeit, Bodenpreisen, Flächenplanung und Ausschreibungserfolg bleiben.
Vor allem die teilräumlichen energetischen Bedingungen sind hier zu adressieren. Denn es gibt bei PV-Freiflächenanlagen kein unzureichendes Referenzertragsmodell, sondern unverständlicherweise schlicht gar keinen entsprechenden ausgleichenden Ansatz. Daher ist es zumindest insoweit auch nicht überraschend, dass der Entwurf des Szenariorahmens Strom eine erhebliche teilräumliche Ungleichheit des Ausbaus der PV-Freiflächenanlagen für die kommenden Jahrzehnte skizziert – mit starken Ballungen im strahlungsreichen Süden und Osten [4].
Nicht nur den nächsten Engpass reparieren
Das Netzanschlusspaket setzt bei heute akuten Problemen an: Netzanschlüsse sollen effizienter vergeben, bestehende Netze besser genutzt und Verfahren beschleunigt werden. Solche Maßnahmen sind – bei allen Defiziten in den Details der Entwürfe – notwendig. Sie beantworten aber nicht die strategische Frage, ob die räumliche Struktur des Zubaus langfristig zu Verbrauch, Speichern, Sicherheitsbedarf und Netzen passt.
Ein Stromsystem ist mehr als die Summe seiner Netzanschlussbegehren. Seine Architektur entsteht über Jahrzehnte. Wer dabei nur bestehende Leitungsengpässe beseitigt und anschließend den Ausbau in systemisch ungünstigen Räumen unverändert stark fortsetzt, läuft Gefahr, immer dem Engpass hinterherzubauen, unnötige räumliche Überlastungen zu produzieren und Resilienzaspekte zu vernachlässigen.
Szenariorahmen zum NEP Strom darf Ungleichgewichte nicht festschreiben
Genau deshalb ist die laufende Konsultation des – unzureichenden – Entwurfs des Szenariorahmens so wichtig. Die dort getroffenen Annahmen bilden die Grundlage für Markt- und Netzmodellierung und damit für später ermittelten Netzausbaubedarf. Der Szenariorahmen sollte in einem zu ergänzenden Hauptszenario unterstellen, dass die Politik auf die räumlich ungünstige Verteilung der PV-Freiflächenanlagen reagiert und den regulativen Rahmen ändert – ansonsten würde man unterstellen, dass die Politik sozusagen blind für die Probleme ist.
Bei einem solchen Zusatzszenario würde voraussichtlich auch deutlich weniger Netzausbaubedarf für Photovoltaik im Süden und Osten resultieren. Die Gesamtkosten dürften sinken und Netzengpässe würden den Ausbau weniger bremsen. Denn windstarke Regionen beispielsweise in Niedersachsen könnten vermutlich bei einer sinnvollen Überbauung oft schon heute mehr PV-Strom aufnehmen, weil die Produktionszeiten der beiden Energiearten stark auseinanderfallen.
Beim Beibehalt der bisherigen Szenarien droht bei PV-Freiflächenanlagen ein Zirkelschluss. Wird eine heute bestehende oder kurzfristig erwartete regionale Konzentration in die Langfristplanung fortgeschrieben, prägt sie den ermittelten Netzbedarf. Die daraufhin ausgebaute Infrastruktur verbessert wiederum die Anschlussbedingungen in denselben Räumen. Aus der Prognose kann eine sich selbst erfüllende Prophezeiung werden. Das wäre nur dann überzeugend, wenn zuvor gezeigt wurde, dass diese räumliche Struktur und Konzeption auch aus Gesamtsystemsicht vorzugswürdig ist. Das wird für PV-Freiflächenanlagen aber derzeit nicht der Fall sein.
Das heißt: Der Szenariorahmen zum NEP Strom sollte korrigiert werden und neben trendbasierten Annahmen mindestens einen alternativen räumlichen Entwicklungspfad untersuchen, etwa eine stärker verbrauchsnahe Variante oder eine Variante, die WEA, Freiflächen-PV, Speicher, flexible Lasten und Netzkapazitäten räumlich stärker aufeinander abstimmt. Verglichen werden sollten Netzausbau, Engpassmanagement, Abregelung, Systemkosten und Resilienz. Nur so lässt sich gerade auch hinsichtlich des späteren Netzentwicklungsplans erkennen, ob ein anderes räumliches Muster volkswirtschaftlich günstiger wäre. Angesichts der Dimensionen der schon bestehenden und weiter drohenden räumlichen Unausgewogenheit bei PV-Freiflächenanlagen darf und muss in einem Szenario eine politische Korrektur unterstellt werden.
Teilräumliche Quote? Wenn, dann auch für Solarparks
Die Windquotendebatte enthält einen richtigen Grundgedanken: Die räumliche Verteilung von Erzeugung ist nicht neutral. Wenn mehr Windleistung im Süden systemisch erwünscht ist, kann das Förder- oder Ausschreibungsdesign darauf reagieren. Aber dieselbe Logik muss natürlich technologieübergreifend gelten. Eine Südquote für Wind bei gleichzeitig ungesteuertem starken Freiflächen-PV-Zubau in südlichen und östlichen Teilräumen ist keine sinnvolle Systemarchitektur.
Mehr PV – aber räumlich intelligenter
Eine ausgewogenere PV-Verteilung kann zudem helfen, den notwendigen starken Ausbau der PV-Freiflächenanlagen gesellschaftlich tragfähig zu halten. Wo sich Solarparks bereits stark konzentrieren, insbesondere in Teilen Süd- und Ostdeutschlands, können sich Flächenkonflikte, Landschaftswirkungen und das Gefühl einer einseitigen Belastung kumulieren. Wird ein wachsender Teil des zusätzlichen Zubaus in bislang weniger beanspruchte und zugleich systemisch vorteilhafte Räume – zum Beispiel im Westen – mit hoher Stromnachfrage gelenkt, kann dies den Ausbaudruck in bisherigen Hotspots mindern, ohne das bundesweite Ausbauvolumen zu reduzieren. Die räumliche Steuerung – idealerweise auch durch raumordnerische Positivfestlegungen wie für WEA über das WindBG bewirkt – wäre damit kein Ausbauhemmnis, sondern könnte Akzeptanz für einen insgesamt schnelleren und stärkeren Ausbau sichern.
Instrumente für die EEG-Novelle
Für eine schrittweise teilräumliche Optimierung des Ausbaus der PV-Freiflächenanlagen kommen mehrere regulative ökonomische Instrumente in Betracht [5; 6]. Erstens könnte ein Strahlungs- beziehungsweise Ertragsausgleich Unterschiede der solaren Einstrahlung teilweise kompensieren und Projekte in weniger ertragsstarken, aber systemisch günstigen Regionen wettbewerbsfähiger machen.
Zweitens könnten zunächst nur sukzessiv größer werdende Teile des Ausschreibungsvolumens teilräumlich ausgeschrieben werden (bis genügend Projekte in allen Teilräumen zuschlagsreif sind). Drittens wären regionale Mindestanteile innerhalb der bundesweiten Ausschreibung denkbar: Ein begrenzter Anteil der Zuschlagsmenge wird für bestimmte Teilräume reserviert, während Projekte aus diesen Räumen darüber hinaus am allgemeinen Wettbewerb teilnehmen können.
Regionale Mindestanteile müssen dabei keine Überförderung bedeuten. Ein eigener teilräumlicher Höchstwert oder Preisdeckel kann verhindern, dass bei noch zu geringer Projektpipeline überhöhte Gebote zum Zug kommen. Reicht der Wettbewerb in einem Teilraum nicht aus, muss die reservierte Menge nicht um jeden Preis vergeben werden; sie könnte in den allgemeinen Wettbewerb zurückfallen oder auf einen späteren Termin übertragen werden. So ließe sich regionale Steuerung sukzessive aufbauen, ohne die Kostendisziplin aufzugeben.
Eine Überförderung besteht hingegen eher im bisherigen System – auch bei Dachanlagen. Denn bei gleichen Kosten werden in einstrahlungsreicheren Regionen absehbar, zum Beispiel mit den Festvergütungen höhere Gewinne erzielt.
Gutachten liefert ein zusätzliches rechtliches Indiz für Steuerungsoptionen
Das Gutachten zur Wind-Südquote [3] ist nicht eins zu eins auf PV-Freiflächenanlagen übertragbar. Seine Erwägungen zu regionalen Ausschreibungssegmenten, Mindestanteilen, sachlicher Rechtfertigung und wettbewerblicher Ausgestaltung sind aber ein zusätzliches Indiz dafür, dass teilräumliche PV-Ausschreibungen auch beihilferechtlich machbar sind. Entscheidend wären eine belastbare systemische Begründung, Verhältnismäßigkeit, Wettbewerb und eine Ausgestaltung, die eine unnötige Überförderung vermeidet. Wichtige Argumente sind dabei die Gesamtkosten – zu denen auch die Netzausbaukosten zählen – und sicherheitstechnische Vorteile einer besseren räumlichen Verteilung, die nachstehend noch adressiert werden.
Planungsrecht kann Steuerung und Beschleunigung verbinden
Räumliche Steuerung sollte zugleich Bürokratie abbauen. Wo die Regionalplanung oder Bauleitplanung Flächen für PV-Freiflächenanlagen nach einer nachvollziehbaren Abwägung ausdrücklich festgelegt hat, sollte diese Nutzung auch bauplanungsrechtlich privilegiert sein. Dann muss man kein weiteres Bebauungsplanverfahren durchführen – kann dies aber optional weiterhin zur Ausgestaltung von Details tun. Insoweit ist das BauGB im Zuge der ebenfalls laufenden Novelle entsprechend an die Privilegierungsregelungen für WEA in §249 BauGB anzupassen.
Anschläge auf Stromnetze: Resilientere Architektur des Stromsystems schaffen
Auch Resilienzerwägungen sprechen dafür, die räumliche Struktur der Verteilung der Elemente des Energiesystems innerhalb des Bundesgebietes stärker mitzudenken.
Die jüngsten Angriffe und Anschlagsversuche auf Energieinfrastrukturen erinnern daran, dass die physische Verwundbarkeit real ist. Vor allem Großstrukturen wie konventionelle Kraftwerke, Umspannwerke und Transportleitungen sind gefährdet. Schutz und Möglichkeiten für schnelle Reparaturen sind daher wichtig – gerade bei zunehmenden militärischen und terroristischen Bedrohungen. Viel wichtiger – und in der Debatte leider meistens vergessen – ist aber die räumliche Dimension.
Ein System, bei dem Erzeugung und Flexibilitäten räumlich breiter verteilt sind und extreme teilräumliche Unterdeckungen begrenzt sind, ist zugleich nicht so abhängig davon, dauerhaft sehr große Strommengen über wenige exponierte Achsen zu transportieren. Im Kriegsfall verfügen die industrie- und nachfragestarken Regionen Rhein-Ruhr und Rhein-Main im Sommer beispielsweise am ehesten über genügend Strom aus PV-Freiflächenanlagen, wenn diese dezentral in Nordrhein-Westfalen und Hessen errichtet werden und der Strom nicht über angreifbare HGÜ-Leitungen aus dem Süden oder Osten angeliefert werden muss [7]. Im Gegensatz zum Windenergiesegment sind rein raumstrukturell auch in allen Flächenstaaten bei PV-Freiflächenanlagen große ungenutzte raumverträgliche Potenziale für bewusste räumliche Standortzuweisungen gegeben.
Fazit
Die aktuelle Debatte über eine Wind-Südquote kann mehr sein als ein Diskurs über ein kleines räumliches und energetisches Segment des Stromsystems. Sie kann einen weiteren Anlass dafür darstellen, die räumliche Dimension der Energiewende grundsätzlich neu zu ordnen und Gedanken der Dezentralität und Resilienz einzubeziehen.
Das könnte so aussehen: Das EEG und das Netzpaket setzen Investitionssignale für eine bessere teilräumliche Verteilung. Der Szenariorahmen Strom zeigt in einer überarbeiteten Fassung dazu passende alternative räumliche Zukunftsbilder , die der NEP später umsetzt. Das Raumordnung- und Bauplanungsrecht ermöglicht eine rasche Projektrealisierung dort, wo geeignete Räume bewusst festgelegt wurden.
Deutschland braucht schon aus konjunkturellen und sicherheitspolitischen Erwägungen rasch sehr viel mehr Wind- und Solarenergieleistung, Speicher und einen bedarfsgerechten Netzausbau. Vor allem aber braucht das Energiesystem eine resiliente Architektur, in der diese Elemente räumlich und zeitlich sinnvoll zusammenpassen.
Gastbeitrag von Hauke von Seht
Über den Autoren: Dipl.-Ing. Hauke von Seht, Regionalplanung; Forschungsschwerpunkt: Rechtsrahmen und räumliche Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Die Ausführungen geben ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder. E-Mail: hauke.von.seht@gmail.com
Literaturhinweise
[1] Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Drucksache 21/7867 vom 7.9.2026, https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107867.pdf, zuletzt abgerufen am 14.9.2026.
[2] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bayern und Baden-Württemberg setzen sich für mehr Windenergie im Süden ein. Pressemitteilung vom 11.9.2026, https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/bayern-und-baden-wuerttemberg-setzen-sich-fuer-mehr-windenergie-im-sueden-ein, zuletzt abgerufen am 14.9.2026.
[3] Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB: Gutachterliche Stellungnahme zur beihilferechtlichen Genehmigungsfähigkeit von Zuschlägen nach dem EEG für Windenergieanlagen im Falle von geografisch begrenzten Ausschreibungen in Süddeutschland. 7.9.2026, https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente-landesverbaende/Bayern/Stellungnahmen/260907_LEE_Bayern_PEE_BW_EEG2027_Gutachten_Langfassung_FINAL.pdf , zuletzt abgerufen am 14.9.2026.
[4] Bundesnetzagentur (BNetzA): Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan Strom 2040/2045 – Version 2027, Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber. Stand Juni 2026, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/DL_Szenariorahmen/2027/SR_Entwurf2027Strom.pdf?__blob=publicationFile&v=2, zuletzt abgerufen am 14.9.2026.
[5] von Seht, H.: Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik. Unterstützungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Bundesraumordnung und Landesplanung. Raumforschung und Raumordnung 81 (2023), Nr. 2, S. 188-202, https://doi.org/10.14512/rur.804.
[6] von Seht, H.: Planning for renewables in an uncertain world: key takeaways from analysing the German onshore approach. European Planning Studies 34 (2026), no. 6, S. 1.250-1.269, https://doi.org/10.1080/09654313.2026.2641005
[7] von Seht, H.: Warum die Energiewende ein gefährliches Ungleichgewicht erzeugt. VDI energie + umwelt / ingenieur.de, https://www.ingenieur.de/fachmedien/vdi-energie-umwelt/energie-vdi-energie-umwelt/energieversorgung/standortverteilung-entscheidet-ueber-kosten-und-versorgungssicherheit, zuletzt abgerufen am 14.9.2026.




