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Bundeswehr 01.06.2021, 09:00 Uhr

Amtshilfe bei Waldbränden

Reicht die Hilfe durch die Feuerwehr vor Ort nicht aus, kann Amtshilfe bei der Bundeswehr beantragt werden. Die Bundeswehr kann zum Beispiel mit ihren Hubschraubern Unterstützung beim Löschen von Waldbränden aus der Luft leisten. Denn gerade bei sehr großflächigen Bränden oder in schwer zugänglichem Gelände kann es auf die schnelle Amtshilfe durch die Bundeswehr aus der Luft ankommen.

Das Hubschraubergeschwader 64 aus Holzdorf leistet Amtshilfe und unterstützt mit einem Transporthubschrauber CH-53GA die Löscharbeiten eines Waldbrandes nahe Treuenbrietzen in Brandenburg, am 24.08.2018.Foto: Bundeswehr/Heyn

Das Hubschraubergeschwader 64 aus Holzdorf leistet Amtshilfe und unterstützt mit einem Transporthubschrauber CH-53GA die Löscharbeiten eines Waldbrandes nahe Treuenbrietzen in Brandenburg, am 24.08.2018.

Foto: Bundeswehr/Heyn

Die Bundeswehr-Feuerwehr ist eine von zivilen Beamten besetzte Feuerwehr der Bundeswehrverwaltung (gem. Art. 87b GG) und stellt den abwehrenden Brandschutz für Liegenschaften der Bundeswehr sicher. Bundeswehr-Feuerwehren sind immer dann notwendig, wenn der militärische Auftrag, Auftragsgründe oder Geheimhaltungsgründe die Aufstellung einer eigenen Feuerwehr erfordern. Dies ist zum Beispiel auf Truppenübungsplätzen, Flugplätzen oder in Munitionsdepots der Fall. Kommt es zu einem Schadensereignis außerhalb der oben genannten Liegenschaften der Bundeswehr, kann jede Gefahrenabwehrbehörde Amtshilfe bei der Bundeswehr anfordern. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die zivilen Möglichkeiten der Hilfeleistung ausgeschöpft wurden oder die zuständigen Stellen nicht rechtzeitig eingreifen können. Die Hilfeleistung erfolgt dann auf Grundlage des Artikel 35 Grundgesetz und im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes.

Wie kann Amtshilfe im Brandfall angefordert werden?

Für die Anforderung der Bundeswehr-Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Eine Bundeswehr-Feuerwehr befindet sich im direkten Einzugsgebiet der anfordernden Behörde und die Hilfe wird umgehend benötigt: Die zuständige Integrierte Leitstelle fordert die Bundeswehr-Feuerwehr auf direktem Wege, im Rahmen der sogenannten „Soforthilfe“ an. Die Bundeswehr-Feuerwehr prüft die Verfügbarkeit der notwendigen Ressourcen, meldet die Hilfeleistung im Lage- und Führungszentrum des Zentrum Brandschutz der Bundeswehr an und verlegt an die Einsatzstelle.
  • Die Hilfeleistung kann zeitverzögert erfolgen, ähnlich einem Einsatz von Einheiten des Katastrophenschutzes: Die zuständige Behörde ersucht über das Kreisverbindungskommando bei der Bundeswehr um Amtshilfe. Dieses Amtshilfeersuchen wird ausgewertet und Bundeswehr-intern dem Zentrum Brandschutz der Bundeswehr übermittelt. Nach einer internen Prüfung der verfügbaren Ressourcen, wird je nach Bedarf die Fähigkeit bzw. die Einheit (Zug oder Verband) zusammengestellt, die kurzfristig an den Einsatzort verlegt werden kann.

Einsatz bei Brandbekämpfung

Das Haupteinsatzmittel für die Bekämpfung von Vegetationsbränden ist das geländegängige Feuerlöschkraftfahrzeug zur Waldbrandbekämpfung (Tanklöschfahrzeug Waldbrand). Das mit zwei Feuerwehrleuten besetzte Fahrzeug verfügt über u. a. einen Löschwasserbehälter von 4 300 l und ist mit einer entsprechenden Brandbekämpfungsausrüstung ausgestattet.

Wird für einen Einsatz eine größere Vegetationsbrandbekämpfungseinheit der Bundeswehr-Feuerwehr zusammengestellt, kommen zu den Feuerlöschkraftfahrzeugen Waldbrandbekämpfung zusätzlich Führungsfahrzeuge, Logistikfahrzeuge, Rüstfahrzeuge und/oder auch je nach Szenario Spezialkomponenten zum Einsatz. Somit kann ein breites Einsatzspektrum abgebildet werden, da neben den reinen Brandbekämpfungsmaßnahmen auch die Wasserförderung im Pendelverkehr, Technische Hilfeleistungen, Transportaufgaben und Absicherungen von Behelfsflugplätzen möglich sind.

Einsatz entsprechend des Bedarfs

In Abhängigkeit der verfügbaren personellen Ressourcen stellt die Bundeswehr-Feuerwehr einen solchen Zug oder Verband entsprechend der Anforderung auf. Bei Bedarf kann die Einheit auch für den Schichtbetrieb ausgeplant werden, so dass ein durchgängiger Einsatz über mehrere Tage ermöglicht werden kann.

Die Bundeswehr-Feuerwehr kann in Einsatzabschnitte der öffentlichen Gefahrenabwehr integriert werden oder auch ganze Einsatzabschnitte selbst übernehmen. Bei einem zusätzlichen Einsatz von militärischen Kräften (gem. Art. 87a GG), ist der kombinierte Einsatz auch mit schwerem Räumgerät und/oder Luftfahrzeugen möglich.

Von BrdOR Markus Arich