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Beispielhafte Erläuterungen – Teil 2 01.06.2016, 00:00 Uhr

Gefahren für die Gesellschaft durch den Einsatz von Drohnen

Quelle: PantherMedia/ Sergiy 1975

Quelle: PantherMedia/ Sergiy 1975

Exemplarische Gefahren durch unterschiedliche Drohnensysteme

Im Folgenden werden verschiedene Gefahrenarten aus unterschiedlichen Bereichen und bei Verwendung von unterschiedlichen Drohnensystemen (Klassen) aufgeführt.

An erster Stelle wird die Gefahr des Verlustes der Entscheidungsgewalt (1) durch automatisierte Prozesse erläutert, wie sie bei Drohnen vorhanden sind, aber auch generell bei tech­nischen Entwicklungen auftauchen, wenn sie auf Informa­tionsaustausch und Automation beruhen. Diese Gefahr ist im Wesentlichen unabhängig vom verwendeten Drohnensystem und der konkreten Anwendung. Dies ist ein Beispiel dafür, wie sich Gefahren einschleichen.

An zweiter Stelle werden Gefahren beschrieben, die sich auf kleine Drohnensysteme beziehen. Hier werden einige Zwischenfälle (2) aufgelistet, die sich ereignet haben und öffentlich geworden sind, und das Gefahrenpotenzial solcher Systeme widerspiegeln.

Die dritte Gefahr resultiert aus der Selbstzensur durch Überwachung (3), wenn Drohnen mit Kameras ausgestattet sind (z. B. Aufklärungsdrohnen).

Des Weiteren wird der Einsatz von Kampfdrohnen diskutiert. Die Diskussion erfolgt auf der Basis von Einsatz- und Todesfallzahlen und zeigt die Präsenz und Präzision von Kampfdrohnen (4).

(1) Verlust der Entscheidungsgewalt (alle Drohnensysteme)

Der Masseneinsatz von Drohnen – die auf moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) basieren, über zahlreiche Sensoren und Prozessoren verfügen und in einem hohen Maße Informationen austauschen bzw. bereitstellen – produziert einen großen Datenstrom der die Übertragungs­kapazitäten von Satelliten strapaziert. Die Masse an Daten ist durch Menschen nicht mehr (vollständig) auswertbar, weshalb Algorithmen entwickelt werden, die nach auffälligen Mustern in den Datenströmen suchen und daraus Handlungsempfehlungen ableiten. Eine Auswertung von 96 Forschungsprojekten [21] zeigt, dass 72 Projekte (75 %) im Bereich der Sicherheitsforschung auf die Entwicklung von „künstlicher Intelligenz“ (Sensorik, Mustererkennung, Echtzeitsimulationen etc.) setzen. Ein Beleg für die zunehmende Berücksichtigung von künstlicher Intelligenz. Bei diesem Trend werden Funktionen und Prozesse automatisiert.

Drohnen sind ein Teil dieser Bewegung. Menschen werden dabei – je nach Drohnensystem und Verwendungszweck – zu Verdächtigen, Opfern oder Geretteten, weil ihre äußeren Eigenschaften, ihr Standort zu einem bestimmten Zeitpunkt oder ihre Bewegungsmuster innerhalb einer Hauptströmung – dem programmierten „Normalen“ oder „Erwarteten“ – auffällig erscheinen. Gefährlich ist das vor allem, da es mit einem Verlust der Handlungsautonomie einhergeht. Im Vorfeld, unter Umständen lange vor dem eigentlichen Betrachtungsmoment, fließen festgelegte Kriterien über Automation und Programmierungen in Entscheidungen und Prozesse ein. Im Extremfall ist das der Schuss einer Kampfdrohne, der aus einer digitalen Verschiebung zwischen „0“ und „1“ resultiert. Zwar liegt die Schussentscheidung heute noch bei Menschen, doch das wird durch die zunehmende Automation, IT-Monokulturen und den Masseneinsatz, mit jeder weiteren eingesetzten Drohne, auf die skizzierte Weise geändert. Es stellt sich deshalb die Frage, wer in Zukunft wem die Entscheidungsgrundlage liefert: der Mensch der Drohne oder die Drohne dem Menschen?

Technik ist nicht fehlerfrei. Für viele Drohneneinsätze bedeutet dies, dass daraus technische, (völker- und haftungs-) recht­liche sowie ethische Gefahren im Fehlerfall resultieren, die dann mit diffusen Schuldzuweisungen bei Fehlentscheidungen verbunden sind. Zur Verdeutlichung: Nach Schultze [22] ist bei herkömmlichen Betriebssystemen für Rechner, wie sie auch bei vielen Drohnen zum Einsatz kommen, von ein bis drei Fehlern bei 1 000 Programmzeilen zu rechnen. Eine Rechnersoftware gilt bei Sicherheitsanwendungen als stabil, wenn sie weniger als 0,5 Programmfehler bei 1 000 Zeilen beinhaltet [6].

Moderne Betriebssysteme besitzen mehrere Millionen Programmzeilen; Tendenz steigend. Deshalb beinhaltet eine Drohne bei einer optimistischen Betrachtung statistisch gesehen mehrere Tausend Programmfehler (siehe Tabelle 1) – die nicht zwingend funktionsrelevant sein müssen.

Tabelle 1 Fehlerdichte von Betriebssystemen (in Anlehnung an [22]).

An einem Drohnensystem sind oftmals mehrere Rechner beteiligt, wodurch sich die statistische Fehlerhäufigkeit vervielfacht.

An einem Drohneneinsatz sind viele verschiedene Bauteile, Programme, und u. U. Personen und Staaten beteiligt. Das führt zu der Frage, wo im Fehlerfall ein Versagen vorliegt, woher die oft anonym verwendete Drohne mit anonymer Drohnentechnik kommt, welche Personen involviert sind und ob überhaupt zwischen einem Fehlerfall und einer Fehlentscheidung unterschieden werden kann.

(2) Diverse Zwischenfälle (kleine Drohnensysteme)

Zahlreiche Zwischenfälle belegen, wie Drohnen in das Leben unserer Gesellschaft eindringen. Die Gefahren gehen nicht nur von den großen Drohnensystemen aus.

i. Drohnen bei öffentlichen Veranstaltungen

Während einer Wahlkampfveranstaltung der CDU im September 2013 in Dresden wurde von der Piratenpartei eine Drohne in die Nähe der Bundeskanzlerin, dem Innenminister und weiteren Politikern gesteuert. „Ziel des Einsatzes war, […] ein Gefühl dafür zu vermitteln, wie es ist, plötzlich selbst von einer Drohne beobachtet zu werden“, so ein Sprecher der Partei [23]. Bei diesem Zwischenfall ist es zu keinen Schäden gekommen, allerdings wird deutlich, wie leicht ein Anschlag mit einer Drohne umgesetzt werden kann.

Im Oktober 2014 fand im serbischen Belgrad das Qualifika­tionsspiel im Rahmen der Europäischen Fußballmeisterschaft zwischen Albanien und Serbien statt. Die Partie ist aufgrund eines langjährigen und immer noch schwelenden Konflikts – der zuletzt 1998/1999 als Kosovokrieg eskalierte – politisch brisant. Die Brisanz des Aufeinandertreffens beider Vereine ist auch daran ersichtlich, dass die albanischen Anhänger nicht zu dem Spielbesuch zugelassen waren, um Auseinandersetzungen zu vermeiden. Nach der 42. Spielminute musste das Spiel abgebrochen werden. Eine Drohne wurde mit einer großalbanischen Flagge – die ein Symbol darstellt – auf das Spielfeld gesteuert. Die Flagge wurde von einem serbischen Spieler von der fliegenden Drohne gerissen. In diesem Augenblick brach ein „Gerangel“ zwischen den Spielern aus, was wiederum dazu führte, dass auch Zuschauer das Spielfeld stürmten [24]. Der Spielabbruch zeigt, dass mit einer Drohne eine öffentliche (Groß-) Veranstaltung ohne große Mühe gestört werden kann. Die Sorge vor ähnlichen Ereignissen ist bei Veranstaltern groß. Ein anderer Gesichtspunkt ist, dass die Drohne selbst beim Transport eines ungefährlichen Gegenstands, bei einem bestimmten Ort und Zeitpunkt leicht zu einem politischen Instrument missbraucht werden kann.

Drohnenflüge sind zunehmend auch bei Musikkonzerten üblich, um Kameraaufnahmen durchzuführen (z. B. Enrique Iglesias, Juni 2015 in Tijuana (Mexiko) – wo sich der Sänger an der Drohne verletzte [25], oder Andreas Gabalier, August 2014, in Füssen (Deutschland).

ii. Drohnen-Flüge über Kernkraftwerke

In der letzten Zeit kam es zu zahlreichen – ungenehmigten – Drohnenflügen in der Umgebung von Kernkraftwerken und anderen kritischen Infrastrukturen im angrenzenden Umfeld von Deutschland, wie z. B. in Belgien und Frankreich [9].

Welchen Zweck die Drohneneinsätze hatten, ist meist unbekannt. Es braucht aber nicht viel Fantasie, um die mögliche Tragweite solcher Zwischenfälle zu erkennen. Mit Drohnen können leicht Informationen gesammelt werden, die zur Vorbereitung von Anschlägen und politisch motivierten Taten (z. B. Demonstrationen) genutzt werden können. Sie sind in anonymer Weise und mit geringem Aufwand besonders in sensiblen Bereichen ein hohes Bedrohungspotenzial.

iii. Aufnahmen mit Kameradrohnen

Die Polizei ermittelte im Juli 2014 in einem Verfahren wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 201 Strafgesetzbuch). Ein Mann hatte mit einer Drohne Aufnahmen von zwei Personen gemacht, die sich in ihrem Garten unbekleidet gesonnt hatten [6].

Ein ähnlicher Zwischenfall ereignete sich im Januar 2016, bei dem eine Frau abends in ihrer Wohnung über die Balkontür mit einer Kameradrohne beobachtet wurde [26].

Biermann und Wiegold [6] berichten von einer Demonstration im Februar 2011 in Dresden, bei der die sächsische Polizei eine Drohne zur Unterstützung der Videoüberwachung einsetzte. Sie geben in ihren Schilderungen ein Interview aus dem Deutschlandfunk wieder, in dem eine Gegendemonstrantin ihr Erlebnis beschreibt. Sie erklärt darin, dass sie sich bedroht und wie eine Verbrecherin gefühlt habe. Sie stand zahlreichen Polizisten mit Helmen und Handkameras gegenüber und wurde von oben mit der Drohne umkreist. Die Drohnenaufnahmen erstrecken sich in einer solchen Situation über verdächtige Personen hinaus auch auf Zivilisten.

iv. Drohne als Erpresserwerkzeug

Im April 2015 transportierte in Tokio (Japan) ein Aktivist radioaktives Cäsium in einem Flüssigkeitsbehälter mit einer Drohne auf das Dach des Amtssitzes des japanischen Ministerpräsidenten, um auf sich aufmerksam zu machen und gegen die japanische Kernkraftpolitik zu protestieren [9].

Im Februar 2016 wurde der Fußball-Club Bayern München von einem Erpresser mit einem Drohnenangriff bedroht, woraufhin der Erpresser festgenommen wurde [27].

Drohnen werden offensichtlich zunehmend für kriminelle Aktivitäten genutzt.

v. (Aufsehenerregende) Drohnenabstürze

Im Dezember 2015 stürzte eine Kameradrohne in Madonna di Campiglio (Italien) während eines Slalomrennens ab und verfehlte knapp einen Skirennfahrer [28].

Im Januar 2015 landete eine Drohne auf dem Gelände des Weißen Hauses in Washington D.C. (USA) – der Hintergrund blieb unklar. Es handelte sich nicht um einen Angriff, wie sich später zeigte. Aber das Ereignis legte Sicherheitslücken offen [29].

Die Bundeswehr verfügt über verschiedene Aufklärungsdrohnen. Wie die offiziellen Angaben des Bundesministe­riums der Verteidigung [30] zeigen, kam es bei insgesamt 701 Drohnen zu 117 Drohnenverlusten (17 %). Diese unterteilen sich in 87 zerstörte Drohnen (74 %) – die aufgrund von Beschädigungen ausgesondert wurden – und 30 vermisste Drohnen (26 %) – ein Luftfahrzeug konnte nicht wieder aufgefunden werden. Von den 87 zerstörten Drohnen sind 42 (48 %) abgestürzt (wenn per Definition das Flugobjekt durch einen unkontrollierbaren Flugzustand am Boden zerstört wurde), siehe Tabelle 2.

Tabelle 2 Anzahl nutzbarer Drohnen der Bundeswehr und Verluste [30].

Offiziellen Angaben nach, sind im Hinblick auf den Gesamtbestand der Drohnen der Bundeswehr bisher 6 % der Drohnen abgestürzt; 4 % der Drohnen werden vermisst. Die politischen Folgen können erheblich sein, wenn eine abgefangene eingesammelte oder gestohlene Drohne in einem Krisengebiet auftaucht.

vi. (Beinahe) Kollision von Drohnen mit Flugzeugen

Im August 2004 stieß eine deutsche Aufklärungsdrohne beinahe mit einem Passagierflugzeug über Kabul (Afghanistan) zusammen. Aufnahmen der Drohnenkamera aus der Nähe des Flugzeugs belegen diesen Zwischenfall [31].

Im Februar 2016 flog ein Passagierflugzeug von Barcelona zum Pariser Flughafen Charles-de-Gaulle, als beim Landeanflug im Blickfeld des Co-Piloten plötzlich eine Drohne auftauchte. Der Co-Pilot schaltete den Autopiloten aus und leitete ein Ausweichmanöver ein [32].

Im April 2016 berichtete ein Pilot, sein Passagierflugzeug mit 137 Menschen an Bord sei beim Landeanflug auf den Londoner Flughafen mit einer Drohne zusammengestoßen. Die Maschine konnte sicher gelandet werden und wurde nach einer Überprüfung für den nächsten Flug freigegeben [33].

vii. Drohnen als Instrument zum Schmuggeln

Drohnen werden nicht nur als Instrument zum Transport von Arzneimitteln und Paketen diskutiert, sondern ihr Nutzen wurde auch zum Schmuggeln von Drogen oder Mobilfunktelefonen an Staatsgrenzen (z. B. Mexiko) und Geländegrenzen von Haftanstalten (z. B. Deutschland) erkannt [9].

(3) Selbstzensur durch Überwachung (Aufklärungsdrohnen)

Drohnen, die mit Kameras ausgestattet sind, z. B. Aufklärungsdrohnen – wobei auch Drohnen im Modellbaubereich mit Kameras ausgestattet sein können oder damit leicht umgerüstet werden können –, sammeln Informationen und werden als Instrument zum Ausspähen und Überwachen verwendet (vgl. [2], insbesondere zur Drohne als panoptisches Über­wachungs- und Kontrollinstrument). Dieses Ausspähen und Überwachen übt eine Zensur aus und verändert das Verhalten von Menschen. Peter Galison [34] spricht diesen Sachverhalt an und verweist auf einen Vergleich von Sigmund Freud zwischen der Traumzensur und der Brief- und Pressezensur. Er erklärt: So wie Grenzwächter anstößige Bemerkungen in Zeitungen und Briefen löschten, über- oder umschrieben, arbeitet die Traumentstellung mit denselben Mitteln, um die Stellen auszulöschen, die ihr anstößig erscheinen. Der „psychische Akt“, der sich im Bereich des Unbewussten bewege, nähere [sich] einer Grenze […]. Das Unbewusste kann an der Grenze zum Vorbewussten zurückgewiesen und dem Vorbewussten kann der Zutritt zum Bewusstsein verwehrt werden. Die Instanz, die sich einmischt, interveniert nicht nur, sondern ist Ausdruck eines zentralen Elements unseres Ichs (vgl. auch [35; 36]).

Nun zum Kern: Freud beobachtet, dass […] Zensur ganz konkrete Folgen [hat]. Wir gewöhnen uns daran und üben noch vor der eigentlichen Zensur eine Selbstzensur aus [34]. Eine vergleichbare Situation liegt beim Passieren der Sicherheitskontrolle am Flughafen oder bei der Eingabe von Suchbegriffen im Internet vor. Menschen passen sich oftmals der erwarteten Haltung an, zumindest dann, wenn sie das Gefühl haben, beobachtet zu werden.

(4) Militärische Einsätze und Todesfallzahlen

(Kampfdrohnen)

Menschen haben seit jeher Mittel und Wege gefunden sich gegenseitig zu schädigen, ob Dolch, Armbrust, Gewehr oder nun Kampfdrohnen. Nach Mainzer [37]ist die Technik dabei Ausdruck der jeweiligen Zivilisation. Stoll [38] erinnert an das Edikt von Papst Innozenz im 13. Jahrhundert, den Gebrauch der Armbrust betreffend, weil sie eine Waffe sei, mit der erstmalig ein Gegner ohne gleichwertiges eigenes Risiko auf Distanz getötet werden könne – fürwahr eine ehrenwerte ethische Position, die sich jetzt in der ethischen Verantwortbarkeit bewaffneter Drohnen in Kampfeinsätzen wiederholt.

Die Präsenz von Kampfdrohnen: Kampfdrohnen werden seit einigen Jahren und mit zunehmender Tendenz eingesetzt. Die USA haben erstmals Drohnen im Vietnamkrieg (1955 bis 1975) zur Aufklärung [2]1) und Kampfdrohnen seit den Anschlägen auf das Welthandelszentrum am 11. September 2001 als strategisches Instrument der gezielten Kriegsführung gegen Individuen statt Staaten verwendet. Zu dieser Strategie gehören Angriffe auf Zielpersonen – personality strikes – und auf potenzielle Infrastrukturen – signature strikes [2]. Für Angriffe auf Zielpersonen werden Todeslisten geführt, die vom US-Präsidenten freigegeben werden [40], womit das Vorgehen an Hinrichtungen erinnert [39]. Aufklärungs- bzw. Kampfdrohneneinsätze allein seitens der USA sind in Afghanistan, Pakistan, Irak, Jemen, Somalia, Libyen und Mexiko zu verzeichnen [39]. Nach Wan und Finn [41] verfügen ungefähr 50 Staaten über Aufklärungsdrohnen. Mehrere Staaten – wie USA, Israel, Großbritannien, Italien und Iran besitzen waffenfähige Drohnen und Russland, China, Pakistan und Frankreich entwickeln Proto­typen [39]. Neben den USA setzen derzeit vor allem Israel und Großbritannien Kampfdrohnen ein [39].

Deutschland verfügt im militärischen Bereich über ungefähr 580 Aufklärungsdrohnen [30] und ist indirekt an Kampfdrohneneinsätze involviert, da US-amerikanische Kampfdrohnen bei ihren Einsätzen z. B. in Somalia durch Basen in Ramstein und Stuttgart unterstützt werden [42]. Momentan verhandelt die Bundeswehr mit Israel über ein Leasing von bewaffnungs­fähigen Drohnen des Typs Heron TP [43]. Mittel- bis langfristig arbeitet Deutschland gemeinsam mit Frankreich und Italien an der Entwicklung einer Europä­ischen Kampfdrohne, die ab dem Jahre 2025 zur Verfügung stehen soll [44].

Die Präzision von Kampfdrohnen: Die Entwicklung von Kampfdrohnen zielt auf eine Treffgenauigkeit von einzelnen Personen ab, wobei die Schwierigkeit vor allem darin besteht, die gesuchten Personen zu identifizieren. „In den letzten Monaten der Amtszeit von George W. Bush hatte die CIA mit Aufklärungs- und Kampfdrohnen Menschen anhand von Lebensmustern anstelle eindeutiger Informationen ins Visier genommen. Der Geheimdienst erklärte alle Männer im Militärdienstalter, die in einer bestimmten Region großen Versammlungen beiwohnten oder Kontakt mit mutmaß­lichen Militanten hatten, zu legitimen Zielen für Drohnenanschläge“ [2].

Zahlreiche Fälle belegen die hohen Kollateralschäden bei Zivilisten und Todesfallzahlen. Abgesehen von detaillierten Fallaufklärungen, aus denen exakte Angaben u. a. über die Anzahl der getöteten Zivilisten und Kombattanten hervorgehen, ist es schwierig exakte Angaben über die Anzahl an Todesopfern durch Kampfdrohnen zu erhalten, da offizielle Angaben oft fehlen und es im Nachhinein häufig nicht leicht ist, zwischen Zivilisten und Kämpfern zu unterscheiden. Bashir und Crews [45] kommen zum Ergebnis, dass im Grenzgebiet zwischen Pakistan und Afghanistan nur selten gegnerische Führungspersonen getroffen werden, stattdessen handelt es sich häufig um einfache Kämpfer und Zivilisten.

Das Bureau of Investigative Journalism führt seit einigen Jahren eine Statistik über Einsätze mit Kampfdrohnen der USA und deren Todesopfern (vgl. z. B. [46]).

Bild 5 Drohnenangriffe und Todesfallzahlen (Bureau of Investigative Journalism, 04/2015). Quelle: Bergische Universität Wuppertal

Bild 5 zeigt die Anzahl der Kampfdrohnenangriffe durch die USA im Jemen (2002 bis 04/2015), Pakistan (2004 bis 04/2015) und Somalia (2007 bis 04/2015), wobei die roten Balken in diesen Fällen die offiziell bestätigten Angaben sind (wenn die Angaben streuen, zeigen die roten Balken einen Wertebereich mit einem Mindestwert). Die grauen Balken zeigen alle identifizierten Fälle, über die offiziellen Fälle hinausgehend. Für jedes Land sind die registrierten Todesfallzahlen (rechts im Bild) in der gleichen Weise aufgetragen.

Wie zu sehen ist, erfolgten in Somalia nach offiziellen Angaben (Stand: 04/2015) zwischen neun und 13 US-Drohnenangriffe. Insgesamt wurden 24 Angriffe recherchiert, die auch Angriffe ohne eine offizielle Bestätigung enthalten. Bei den Angriffen kam es zu 23 bis 105 bzw. 246 Todesfällen mit mindestens fünf bzw. 52 Zivilisten.

In Pakistan haben sich mit Stand April 2015 nach offiziellen Angaben 415 US-Drohnenangriffe ereignet, aus denen 2 449 bis 3 949 Todesopfer resultieren. In 423 bis 962 Fällen handelt es sich um Zivilisten.

Im Jemen ereigneten sich bis April 2015 zwischen 95 und 155 US-Drohnenangriffe. Bis zu 278 Angriffe sind über die bestätigten Fälle hinausgehend festzustellen. Insgesamt ergaben sich 1 428 Todesfälle durch Kampfdrohnen mit 278 Zivilisten. Offiziell werden zwischen 447 und 665 Todesfälle mit 65 bis 97 Zivilisten bestätigt.

Der Einsatz von Kampfdrohnen hat weitreichende Folgen für die Drohnenpiloten und Analysten, Zielpersonen, Zivilisten und die Gesellschaft. Neben physiologischen Schäden kommt es zu psychischen und sozialen Belastungen von Menschen. Kampfdrohneneinsätze verändern das Wesen von Konflikten und umgehen bisherige Gebote (z. B. „Rules of Engagement“). Es werden neue Rechtsfragen (z. B. Völkerrecht, Haftungsrecht und Strafrecht) aufgeworfen, ebenso wie neue Fragen an die Ethik gerichtet. Der Einsatz von Drohnen und der technische Fortschritt werden von denjenigen bestimmt, die schneller sind und weniger Hemmungen haben [13].

Schutzmaßnahmen

In der Sicherheitswissenschaft und -technik ist es üblich, die Maßnahmen gegen Gefahren in vorsorgende und nachsorgende zu gliedern. Dabei ist zusätzlich zwischen den Gefahren für Drohnen und den Gefahren durch Drohnen zu unterscheiden – wie das bei der Gefahrenanalyse bereits zum Tragen kommt. Auch hier spielt es eine Rolle, welcher Prozess im Zusammenhang mit Drohnen betrachtet wird. Sollen Maßnahmen zur Lösung von Sicherheitsproblemen im Zulieferprozess von Drohnen oder bei der Instandhaltung abgeleitet werden, handelt es sich um Maßnahmen zum Schutz vor Bauteilversagen, Spionage, Bedienfehler oder sind Lösungen zur Bewältigung von Gefahren durch Drohnenangriffe gefragt? Die Maßnahmen sind auf die Problemstellung abzustimmen. Erneut bietet es sich an, zwischen spezifischen und allgemeinen Schutzstrategien zu unterscheiden. Die spezifischen Schutzmaßnahmen sind fallgebunden und richten sich nach dem verwendeten Drohnensystem, den Bestandteilen, dem vorgesehenen Verwendungszweck, dem Einsatzgebiet, der zeitlichen Betrachtung, den Gegebenheiten vor Ort und dem zu schützenden Gut – pauschale Lösungen existieren nicht.

Allgemeine sicherheitstechnische Maßnahmen gegen Gefahren durch Drohnen, gegen Systemausfälle (teil­weise in Anlehnung an Radandt [47]) sowie gegen Drohnenangriffe (teilweise in Anlehnung an [9; 48] sind z. B.:

– Verzicht auf Drohnen, Ächtung von Drohnen, Verwendungsverbote und Einrichtung von Flugverbotszonen,

–  Einsatz qualifizierter Personen, Aufbau und Pflege von Kompetenzen über Drohnentechnik (im weitesten Sinne) sowie im Umgang mit Drohnen und deren Gefahren,

– Festlegung von Produkt- und Prüfanforderungen an die Bestandteile von Drohnen (und das Zusammenwirken der Komponenten),

– Festlegung von Anwendungsregeln und Genehmigungsverfahren für den Gebrauch von Drohnen,

– Einführung von Registrierungsverfahren, Vergabe von Flug­lizenzen,

–  Regelungen zur Kennzeichnung von Drohnen,

– Verwendung hochwertiger, betriebsbewährter und qualifizierter Komponenten,

– Verwendung von ergonomischen und geprüften Komponenten und Gesamtsystemen,

– redundante Auslegung sicherheits- und funktionsrelevanter Bauteile und Prozesse,

– diversitäre Auslegung sicherheits- und funktionsrelevanter Bauteile und Prozesse zur Vermeidung von „common-mode-Fehler“,

–  Entmaschung sicherheitsrelevanter Funktionen,

– Verwendung sabotagesicherer Komponenten und Gesamtsystemen,

–  sichere Ausführung von Komponenten und Gesamtsystemen (safe-fail),

–  schadentolerante Ausführung von Komponenten und Gesamtsystemen (fail-safe),

–  Maßnahmen zur Fehlerselbsterkennung in Drohnen,

–  Maßnahmen zur Qualitätssicherung,

–  Sicherstellung des Erfahrungsrückflusses,

– Sammlung von Ereignisdaten zur Erkennung von Schwerpunkten und Trends,

–  Verwendung von Flugabwehrsystemen, wie z. B.:

Störung der Informationsübertragung von Drohnen,

Störung der Boardelektronik und Motoren,

Verwendung von Scheinwerfern o. Ä. zur Kamerablendung,

Einsatz von Netzkanonen oder Fallschirmen,

Einsatz von Luftdruck-Farbmarkierern,

Einsatz von Löschwasserstrahl,

Einsatz kurzzeitdynamischer Systeme (militärische Nutzung), Strahlenwaffen

Einsatz von Raubvögeln,

Einsatz von Drohnen zur Drohnenabwehr,

– physische Barrieren und bauliche Maßnahmen (z. B. Sichtschutz, Kapselung),

– Verwendung sprengwirkungshemmender und nichtbrenn­barer Bauteile und Materialien,

–  bauliche Anordnung sensibler Bereiche,

– Einrichtung einer manuellen oder automatischen Drohnenerkennung,

–  Verwendung automatischer Warnanlagen,

– Maßnahmen zur Reduktion von Falschalarmen bei Warnungen,

–  Verwendung von Kollisionswarnsystemen,

– Festlegung von internen und externen Gefahrenplänen zum Umgang mit Drohnenangriffen,

–  auf Gefahren hinweisende Maßnahmen (Warnhinweise),

–  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Aufklärungsarbeiten, Erziehung, Ereigniskommunikation),

–  Erhöhung der Aufmerksamkeit bezüglich Drohnen und ihrer Gefahren (in der Bevölkerung),

–  Verwendung von Tarnungen bzw. Tarnkappenstrategien.

Im Allgemeinen steht die Entwicklung von Maßnahmen gegen Gefahren für und durch Drohnen bis jetzt am Anfang – wie auch die Drohnenentwicklung selbst.

Fazit

Drohnen sind ein Bestandteil der aktuellen technischen Entwicklung. Technische Entwicklungen haben seit jeher neue Wege ermöglicht. Sie rufen gleichzeitig Risiken und Nebenwirkungen hervor. Beim Einsatz von Drohnen ist das nicht anders. Wie hier gezeigt wurde, entstehen durch den Einsatz von Drohnen sehr viele und sehr unterschiedliche Gefahren. Dabei ist die Beurteilung der Gefahren und ihre Konsequenzen aufgrund der Situation kompliziert und über Kaskadeneffekte sind auch scheinbar zusammenhangslose Sachverhalte mit­einander verflochten.

Zum großen Teil sind die Gefahren durch den Einsatz von Drohnen unerforscht. Hier ist eine differenzierte Analyse notwendig. Es gibt einen hohen Bedarf an einer umfassenden sicherheitstechnischen Auseinandersetzung mit dem Einsatz von Drohnen, den umliegenden Prozessen sowie deren Vor- und Nachteile. Bei dieser Betrachtung müssen auch die Kollateralschäden und Langzeitfolgen berücksichtigt werden. Schon jetzt verändern Drohnen das gesellschaftliche Zusammen­leben.

Die Gesellschaft muss eine für sich akzeptierte Art und ein akzeptiertes Maß an Gefahren und Risiken durch den Einsatz von Drohnen festlegen. Eine solche Abwägung sollte dann über die weitere Entwicklung entscheiden – was bis jetzt nicht der Fall ist. Wir stehen erst am Anfang einer Bewertung der sich entwickelnden Risikosituation. Es sind Vorgehensweisen gefragt, die den Gefahren durch Drohnen Rechnung tragen. Das ist eine außergewöhnlich komplexe Aufgabe, vor der ein Großteil der westlichen Welt die Augen verschließt.  TS 532

Autor

Dr.-Ing. Sebastian Festag, Bergische Universität Wuppertal, Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik.

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  45. Bashir, S.; Crews, R. D.: Under the drones: Modern Lives in the Afghanistan-Pakistan Borderlands. Cambridge: Harvard University Press 2012.
  46. Strutynski, P.: Umkämpfte Drohnen. In: Peter Strutynski (Hrsg.): Töten per Fernbedienung – Kampfdrohnen im weltweiten Schattenkrieg, S. 7-18. Wien: Promedia Verlag 2013.
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  48. Risiko Drohnen. Sicherheits-Berater (2016) Nr. 3.

1) Eine Übersicht zur Entwicklung von Kampfdrohnen über Aufklärungsdrohnen geben z. B. Biermann und Wiegold [6] und Krishnan [39] erläutert den Weg zur gezielten Tötung mittels Kampfdrohnen als Mittel der Kriegsführung.

Von Sebastian Festag, Wuppertal