Zum E-Paper
Faktenblatt der BAuA 14.04.2023, 06:50 Uhr

Tödliche Absturzunfälle überwiegend auf Baustellen

Fast ein Drittel der durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erfassten tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle. Tödlich verunfallte Personen sind von Gerüsten, Leitern, Bauwerksdächern oder Maschinen gestürzt oder durch Bauteile wie Lichtkuppeln durchgebrochen.

Werden die Sicherheitsmaßnahmen richtig angewendet, gibt es weniger Absturzunfälle. Foto: PantherMedia / sailom

Werden die Sicherheitsmaßnahmen richtig angewendet, gibt es weniger Absturzunfälle.

Foto: PantherMedia / sailom

Das aktualisierte Faktenblatt „Tödliche Arbeitsunfälle – Absturzunfälle“ benennt einzelne Unfallfaktoren und -ursachen, deren Kenntnis bezüglich dieser Unfälle sensibilisieren und damit zur Reduzierung von Absturzunfällen beitragen soll.

Ein drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle sind Abstürze

Im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2023 meldeten die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz in Deutschland insgesamt 2312 tödliche Arbeitsunfälle an die BAuA. 717 aller Unfälle sind auf Abstürze zurückzuführen. Dabei ist zu beachten, dass bereits Stürze aus einer geringen Höhe zum Tode führen können: In 78 Fällen erfolgte der Sturz aus weniger als zwei Metern Höhe. In 146 Fällen stürzten die Verunfallten durch nicht tragfähige Bauteile, wie Lichtbänder oder Dachplatten.

Unfälle vor allem bei Fertigungs- und Montagearbeiten

424 der erfassten Unfälle (60 Prozent) ereigneten sich auf Baustellen. Dabei erfolgten die tödlichen Abstürze vor allem bei Fertigungs- und Montagearbeiten (178 Fälle, 25,8 Prozent), gefolgt von Transportarbeiten (85 Unfälle, 11,9 Prozent) und Demontagetätigkeiten (82 Fälle, 11,4 Prozent).

Die meisten Unfallopfer waren männlich (98,6 Prozent). Mehr als die Hälfte der Abgestürzten waren ausgebildete Facharbeiter (393 Unfälle, 54,8 Prozent), bei 192 Personen (26,8 Prozent) handelte es sich um angelernte Kräfte, 68 Verunglückte waren ungelernt (9,5 Prozent) und 17 Personen befanden sich noch in der Ausbildung (2,4 Prozent).

Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element

Als zentrales Instrument des Arbeitsschutzes gilt die Gefährdungsbeurteilung. Bei 434 der 717 Absturzunfälle (60,5 Prozent) ist bekannt, dass eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz vorlag, diese in 200 Fällen jedoch unvollständig war. In 195 Fällen war sie nicht an aktuelle Änderungen des Arbeitssystems angepasst. Lediglich bei 170 Absturzunfällen wurde die Gefährdungsbeurteilung als vollständig und aktuell eingestuft. Um Absturzunfälle zu vermeiden sind daher situationsgerechte und aktuelle Gefährdungsbeurteilungen unerlässlich. Sie dienen als Grundlagen für geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen wie regelmäßige Unterweisungen und Sensibilisierung von Beschäftigten sowie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstungen. Auf diese Weise helfen Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung von Maßnahmen diese Absturzunfälle zu vermeiden.

Faktenblatt der BAuA

Das Faktenblatt baua: Fakten „Tödliche Arbeitsunfälle – Absturzunfälle“ kann als PDF auf der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden. Forschung für Arbeit und Gesundheit Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden arbeiten rund 800 Beschäftigte.

Von www.baua.de /Annika Hilse