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Gefahrstoffe sicher lagern 24.07.2026, 16:00 Uhr

Tödliche Fehleinschätzung: Die technische Ursache der Currenta-Explosion

Explosion durch gefährliche Abfälle: Der Currenta-Fall zeigt, wie falsche Lagerung und Deklaration ein Desaster auslösen – und wie sich solche Risiken vermeiden lassen.

Eine Rauchwolke, Folge der Explosion, schwebt über dem Gelände des Chempark Leverkusen

Eine Rauchwolke, Folge der Explosion, schwebt über dem Gelände des Chempark Leverkusen am 27 Juli 2021.

Foto: picture alliance / Xinhua News Agency | Tim Oelbermann

Sieben Menschen starben, 31 wurden verletzt: Die Explosion im Currenta-Entsorgungszentrum in Leverkusen zählt zu den schwersten Industrieunglücken Deutschlands der vergangenen Jahrzehnte. Fast fünf Jahre lang blieb unklar, warum ein Lagertank am 27. Juli 2021 explodierte.

Neue Ermittlungsergebnisse zeigen nun die technische Ursache: Ein aus Dänemark angelieferter Abfall besaß eine selbstzersetzende Eigenschaft, die aus den Begleitunterlagen offenbar nicht hervorging. Im Tank überschritt das Material seine Selbsterwärmungstemperatur. Die Reaktion beschleunigte sich, Temperatur und Druck stiegen exponentiell – bis der Tank explodierte. Der Fall zeigt, welche Folgen es haben kann, wenn entscheidende Stoffeigenschaften entlang der Entsorgungskette nicht erkannt oder nicht vollständig übermittelt werden.

Falsche Lagerung von gefährlichen Abfällen kann Leben kosten

Ausgangspunkt und technische Ursache der Explosion war die unsachgemäße Lagerung. Denn der im Leverkusener Tank gelagerte Stoff war laut Dortmunder Staatsanwaltschaft über der sogenannten Selbsterwärmungstemperatur gelagert worden. Dadurch traten Selbsterwärmungseffekte ein, die «zu einem exponentiellen Temperatur- und Druckanstieg und letztlich zu einer Explosion mit einem sich anschließenden Brandereignis» geführt hätten.

Insbesondere in der Chemie- und Pharmaindustrie fallen im Produktionsprozess unterschiedlichste gefährliche Abfälle an, die zu dieser Stoffgruppe zählen wie zum Beispiel Altchemikalien, organische Lösungsmittel oder Laborabfälle. Aber auch in anderen Industriezweigen, beispielsweise in der Metallverarbeitung oder im Maschinenbau entstehen solche Abfälle.

Wie lassen sich Gefahrstoffe sicher lagern?

Für den Umgang mit solchen gefährlichen Abfällen existiert in Deutschland ein umfangreiches rechtliches Regelwerk. Die zentrale Grundlage bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das den ordnungsgemäßen und schadlosen Umgang mit Abfällen regelt. Ergänzend definieren die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) die Einstufung gefährlicher Abfälle und die Nachweisverordnung (NachwV) die Dokumentationspflichten.

Für den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen gelten darüber hinaus die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Von besonderer Bedeutung ist die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“, die Anforderungen an Lagerbereiche, Zusammenlagerung, Kennzeichnung und Schutzmaßnahmen konkretisiert. Für den Transport gefährlicher Abfälle gelten zusätzlich die Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Kennzeichnungspflicht für gefährliche Abfälle ernst nehmen

Nach Artikel 19 der Abfallrahmenrichtlinie müssen gefährliche Abfälle bei der Sammlung, Lagerung und Beförderung so verpackt und gekennzeichnet sein, dass sie den internationalen und europäischen Vorschriften für Gefahrstoffe entsprechen. Die Ereignisse in Leverkusen verdeutlichen, dass insbesondere eine fehlende, mangelhafte oder fehlerhafte Deklaration und Vermischung gefährlicher Abfälle erhebliche Risiken birgt.

Werden Stoffe mit unbekannten oder nicht ausreichend berücksichtigten Reaktionseigenschaften gemeinsam gelagert oder transportiert, können Wärmeentwicklung, Gasbildung, Brände oder Explosionen die Folge sein. Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung einer lückenlosen Kenntnis der Zusammensetzung und Gefährlichkeit jedes einzelnen Abfallstroms (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 2025).

Wie hoch ist das Aufkommen gefährlicher Abfälle in Deutschland?

Die Relevanz eines sicheren Umgangs mit gefährlichen Abfällen wird auch durch aktuelle statistische Daten verdeutlicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes fielen in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt 23,1 Mio. t gefährliche Abfälle an. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 2,4 % beziehungsweise 0,5 Mio. t. Den größten Anteil machten mit 8,9 Mio. t (38,8 %) Bau- und Abbruchabfälle aus, gefolgt von Abfällen aus Abfallbehandlungs- und Abwasseranlagen mit 7,2 Millionen Tonnen (31,2 %).

Mehr als 60 % des gesamten Aufkommens entfielen auf die Wirtschaftsbereiche Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung sowie das verarbeitende Gewerbe, insbesondere die Maschinen-, Metall- und Chemieindustrie. Rund 71 % der gefährlichen Abfälle wurden dabei direkt von den Primärerzeugern erzeugt. Da diese Abfälle aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften – beispielsweise ihrer entzündbaren, gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Merkmale – besonderen Nachweis- und Entsorgungspflichten unterliegen, unterstreichen die aktuellen Mengen die große Bedeutung eines rechtskonformen und sicheren Abfallmanagements in Industrie und Gewerbe (Statistisches Bundesamt, 2026).

Was können wir aus solchen Explosionsereignissen lernen?

Die Verhinderung von Bränden und Explosionen beginnt bereits bei der Annahme und Identifizierung der Abfälle. Eine sorgfältige Deklaration, regelmäßige Analysen unbekannter Stoffe sowie die konsequente Trennung inkompatibler Abfälle bilden die Grundlage eines wirksamen Sicherheitskonzeptes. Ergänzend sind geeignete Lagerbereiche mit ausreichender Belüftung, Temperaturüberwachung, Auffangsystemen sowie Brandmelde- und Löschanlagen erforderlich. Darüber hinaus tragen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Notfallpläne dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Diese Maßnahmen entsprechen dem in § 6 der Gefahrstoffverordnung geforderten Stand der Technik sowie den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.

Wie wichtig eine genaue Kenntnis des vorliegenden gefährlichen Abfalls für dessen sichere Lagerung ist und welche rechtlichen Folgen sich aus Unkenntnis ergeben können, zeigt sich eindrücklich an der Explosion auf dem Gelände der Currenta in Leverkusen. Der Vorfall verdeutlicht, dass eine fehlerhafte Einstufung, Lagerung oder Handhabung gefährlicher Abfälle schwerwiegende Folgen für Beschäftigte, die Umwelt und den Anlagenbetrieb haben kann. Neben den unmittelbaren Auswirkungen eines solchen Ereignisses stehen auch straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Personen im Fokus.

Literaturverzeichnis

  • Bundesministerium der Justiz. (aktuelle Fassung). Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
  • Bundesministerium der Justiz. (aktuelle Fassung). Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).
  • Bundesministerium der Justiz. (aktuelle Fassung). Nachweisverordnung (NachwV).
  • Bundesministerium der Justiz. (aktuelle Fassung). Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). (2025). TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). TRGS 800 – Brandschutzmaßnahmen.
  • Statistisches Bundesamt (Destatis). (2026). Gefährliche Abfälle 2024: Menge steigt um 0,5 Millionen Tonnen gegenüber dem Vorjahr (Pressemitteilung Nr. 261 vom 15. Juli 2026). Wiesbaden.
  • Europäische Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE). (2025). ADR – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. (2025). Pressemitteilungen und Informationen zum Ermittlungsverfahren nach der Explosion im Entsorgungszentrum Leverkusen-Bürrig.
  • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Sichere Lagerung und Handhabung gefährlicher Stoffe und Abfälle.
Von Annika Hilse

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