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Neues aus Brüssel und Berlin 03.04.2024, 12:29 Uhr

Herkunftsnachweisregister: Aktueller Entwurf kritisiert

Sachverständige fordern Korrekturen am Entwurf der Durchführungsverordnung der Bundesregierung für ein neues Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbarer Abwärme. In Brüssel erwägt die Europäische Kommission derweil die Bandbreite von erneuerbaren Energien zu erweitern.

Klimafreundlicher Wasserstoff kann die Klimabilanz von vielen Industrieunternehmen wesentlich verbessern. Foto: BDG

Klimafreundlicher Wasserstoff kann die Klimabilanz von vielen Industrieunternehmen wesentlich verbessern.

Foto: BDG

Das übergeordnete Ziel des bereits bestehenden Herkunftsnachweisregister-Gesetzes für erneuerbare Wärme, Kälte und für Gas ist die Treibhausgasreduktion. Anfang vergangenen Jahres trat es ergänzend zur schon seit etwa zehn Jahren existierenden Kennzeichnung von EE-Strom in Kraft. An der zugehörigen Durchführungsverordnung arbeiten derzeit die Politiker und Experten.

Kritik: Treibhausgaseinsparungen nicht in Register ersichtlich

Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Treibhausgasreduktion sei es „erstaunlich“, dass in dem Registerentwurf sehr viele detaillierte Angaben für die registrierten Energieträger dokumentiert würden, „aber eben nicht deren Treibhausgaseinsparungen“, kam aus Sicht der Gutachter auf der Anhörung am 11. März ein wesentlicher Mangel der Vorlage zur Sprache. Es dürfe ferner die grüne Eigenschaft von Energieträgern nicht verloren gehen, wenn sie anderen leitungsgebundenen Medien beigemischt würden. Diese Forderung bezieht sich besonders auf die zukünftigen Anteile von Wasserstoff im Erdgas.

Das freiwillige Herkunftsnachweis-Verfahren sieht vereinfacht beschrieben so aus: Industrieunternehmen mit angenommen großen Abwärmemengen zahlen das Volumen dieser Erneuerbaren Ressource auf ein Konto beim Umweltbundesamt ein und Nutzer buchen von diesem Konto auf ein eigenes Konto ab. „Entwerten“ ist der Fachausdruck dafür. Natürlich unterliegt der Vorgang einer Kontrolle. Die Registrierung richtet sich unter anderem gegen das „Greenwashing“ von Prozessen.

EU-Kommission: Erweiterte Bandbreite erneuerbarer Energien

Zeitgleich zur Diskussion in Berlin erweitert in einem Entwurf die Europäische Kommission die Bandbreite von Erneuerbaren Energien. So sollen zukünftig auch RFNBO (Renewable fuels of non-biological origin) generell den Nachhaltigkeitsstempel tragen. Darunter sind erneuerbarer Brenn- und Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs zu verstehen, zum Beispiel die Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse von Wasser mit grünem Strom, im Gegensatz etwa zu Biogas oder Wasserstoff aus einem Biogasreaktor. Die Biomasse-Brennstoffe können grundsätzlich auf die Ziele Europas im Bereich der erneuerbaren Energien angerechnet werden, sofern sie die einschlägigen Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Für RFNBO trifft das noch nicht zu. Bislang tragen diese Spezies per EU-Richtlinie nur dann zu den europäischen Zielen im Bereich der erneuerbaren Energien bei, wenn sie für den Verkehrssektor verwendet werden, nicht aber, wenn sie für Gießerei- und Umformprozesse, etwa in der Armaturenindustrie und in der Metallverarbeitung, verwendet werden.

Der EU-Vorschlag zielt allerdings darauf ab, dass diese Energieträger nur aus „zusätzlichem“ Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden können, der zeitgleich und im selben Gebiet produziert wird wie sie selbst. Flüssige Brenn-und Kraftstoffe wie Ammoniak, Methanol oder E-Fuels gelten ebenfalls als RFNBO, wenn sie auf erneuerbarem Wasserstoff basieren. All diese Substanzen dürfen jedoch die Länder nur dann mit dem EU-Ziel für erneuerbare Energien verrechnen, wenn sie im Vergleich zu fossilen Brennstoffen Treibhausgaseinsparungen von mehr als 70 Prozent erzielen, was dem gleichen Standard entspricht wie für erneuerbaren Wasserstoff aus Biomasse.

Ausschuss: Mit CO2-Neutralität werben

In der Sitzung des Klimaschutz-Ausschusses fiel eine bemerkenswerte Anregung zur Motivation von Herstellern, für Produktionsprozesse statt fossiles Gas zu nehmen auf teureren Wasserstoff zu schwenken. Damit könne man unter Umständen beim Endkunden werben beziehungsweise einen bestimmten Mehrpreis begründen. Etwa in folgender Form: „Sie haben sich für unsere wassersparende Wannenbatterie entschieden. Unsere neue Designlinie reduziert nicht nur den Wasserverbrauch erheblich, auch in der Herstellung liegt bei uns ein Schwerpunkt auf dem Klimaschutz. Statt Erdgas, das die Atmosphäre massiv mit CO2 belastet, setzen wir in unserer Messinggießerei CO2-neutralen grünen Wasserstoff als Brennstoff ein.“

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Von Dipl.-Ing. Bernd Genath, TGA-Fachjournalist