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Markt für Oberflächenentwässerung 14.01.2022, 13:04 Uhr

Bundeskartellamt untersagt Aco Übernahme von Birco

Um eine marktbeherrschende Stellung bei der Linienentwässerung abzuwenden hat das Bundeskartellamt den Zusammenschluss zweier Familienunternehmen nicht genehmigt. Eine Beschwerde gegen den Beschluss ist allerdings zulässig.

Aco ist einstweilen gescheitert mit dem Versuch der Birco-Übernahme, nachdem das Bundeskartellamt die Stellung der beiden Unternehmen im Markt der Oberflächenentwässerung, speziell der Linienentwässerung, bewertet hat. Foto: PantherMedia  / Varavin88

Aco ist einstweilen gescheitert mit dem Versuch der Birco-Übernahme, nachdem das Bundeskartellamt die Stellung der beiden Unternehmen im Markt der Oberflächenentwässerung, speziell der Linienentwässerung, bewertet hat.

Foto: PantherMedia / Varavin88

Das Bundeskartellamt hat heute die Entscheidung bekannt gegeben, den seit Sommer 2021 geplanten Zusammenschluss zwischen der Birco GmbH, Baden-Baden, und der Aco Gruppe (Aco Ahlmann SE & Co. KG, Büdelsdorf) nicht zu genehmigen, weil beide Unternehmen insbesondere im Bereich der sogenannten Linienentwässerung tätig sind, also bei der Entwässerung von Oberflächen (z.B. Straßen, Plätze, private Grundstücksflächen, Gewerbeflächen) über Entwässerungsrinnen.

Überraschender Beschluss

Im Juli letzten Jahres hatte Birco – unter Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamts – einen Vertrag zum Verkauf von 100 Prozent ihrer Anteile an die Aco Gruppe unterzeichnet. Operative Auswirkungen aus der nunmehr bekannt gegebenen Ablehnung durch das Bundeskartellamt seien nicht zu erwarten, da beide Unternehmen nach eigenen Angaben auch während des seit dem 30.6.2021 andauernden Prüfverfahrens ihr Geschäft wie gewohnt fortgeführt haben.

Sprecher beider Unternehmen wiesen auf Nachfrage jedoch darauf hin, dass man durch die Entscheidung des Bundeskartellamts überrascht worden sei und sie erst einmal bewerten und „verdauen“ müsse. Insbesondere gehe es darum zu entscheiden, ob der noch nicht rechtskräftige Beschluss in den nächsten vier Wochen durch eine Beschwerde angefochten werden soll, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.

Aco + Birco = marktbeherrschend?

Das Bundeskartellamt argumentierte in seiner Entscheidung, dass Aco und Birco im Markt für Linienentwässerung gemeinsam Anteile von 45 bis 50 Prozent erreichen und damit eine marktbeherrschende Stellung einnehmen würden. „Als zusammengeschlossene Einheit wären beide zusammen fast dreimal so groß wie die Nummer Zwei des Marktes, Hauraton“, so das Bundeskartellamt.

„Weitere Wettbewerber wie Richard Brink, Anrin, Rinninger oder Mea sind noch deutlich kleiner, und ausländische Anbieter haben nur marginale Anteile auf dem deutschen Markt. Selbst wenn man offene Entwässerungsrinnen in den Markt einbeziehen würde, läge der gemeinsame Marktanteil von Aco und Birco noch über 40 Prozent.“

Betrachtung des Gesamtmarkts war entscheidend

Im Rahmen des Prüfverfahrens hatte das Bundeskartellamt Ermittlungen bei über 200 Wettbewerbern, ausschreibenden Stellen und Baustoffhändlern durchgeführt. Dabei sei festgestellt worden, dass Nachfrager bei ihren Bauvorhaben einen gezielten Bedarf nach Linienentwässerungssystemen aufweisen und andere Systeme der Oberflächenentwässerung (etwa offene Entwässerungsrinnen ohne Abdeckung, z.B. Muldenrinnen, Punktentwässerungssysteme, Ökopflastersteine oder Betonwaben) dann nicht als gleichwertige Alternative ansehen. Das Bundeskartellamt halte aufgrund dieser sehr konkreten Nachfrage daher die gesonderte Betrachtung des Marktes für Linienentwässerung für sachgerecht und nicht etwa die Betrachtung eines Gesamtmarkts für Oberflächenentwässerung.

„Mit der Untersagung der Fusion von Aco und Birco wenden wir eine marktbeherrschende Stellung im Bereich von Entwässerungsrinnen ab“, betonte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Aco ist bereits heute der führende Anbieter von Entwässerungsrinnen in Deutschland. Durch die Übernahme von Birco, der Nummer Drei des Marktes, würde das Unternehmen fast die Hälfte des Marktumsatzes auf sich vereinen.“

Stellungnahmen der betroffenen Unternehmen

Frank Wagner, der geschäftsführende Gesellschafter der Birco GmbH, bedauerte die Entscheidung des Bundeskartellamts sehr. Auch wenn Aco nicht der gewünschte strategische Partner werde, blicke man nach einem „erneut sehr erfolgreichen Geschäftsjahr 2021 auch weiterhin zuversichtlich in die Zukunft“. Im Sommer 2021 hatte Wagner darauf hingewiesen, dass sich durch einen Zusammenschluss der Familienunternehmen für Birco aufgrund der globalen Tätigkeit der Aco Gruppe ganz neue Perspektiven eröffnen würden.

Aco-Geschäftsführer Thomas Bendixen ergänzte: „Wir hatten uns ebenfalls auf den Zusammenschluss gefreut. Wir werden die Beschlussfassung in den kommenden Wochen sorgfältig prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden.“

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Von Aco, Birco, Bundeskartellamt / Karlhorst Klotz