Das Wasser ist weg, die Gefahr nicht: Was Betriebe nach Hochwasser beachten sollten
05. November 2026

Wenn das Wasser abgeflossen ist, beginnt für viele Betriebe eine riskante Phase: Aufräumen, Trocknen, Wiederanlaufen. Wer dabei den Strom zu früh wieder einschaltet, riskiert einen Stromschlag oder einen Brand.
Mit einem Praxisleitfaden und einem ergänzenden Diskussionspapier informiert die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) über solche Gefährdungen. Die jetzt veröffentlichten Dokumente richten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen.
Strom, Chemikalien, Schimmel: Die Gefahren im überfluteten Betrieb
Überflutete oder beschädigte elektrische Anlagen können Stromschläge und Brände verursachen. Chemikalien und Kraftstoffe können aus beschädigten Behältern oder überfluteten Lagerbereichen austreten. Hinzu kommen Gefahren durch instabile Gebäudeteile, beschädigte Maschinen und verunreinigtes Wasser.
Auch bei Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten drohen Verletzungen und gesundheitliche Belastungen, etwa durch kontaminierte Materialien oder Schimmel. Besondere Vorsicht gilt beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) warnt davor, überflutete Anlagen eigenmächtig wieder einzuschalten. Vor der Wiederinbetriebnahme muss ein Elektroinstallationsunternehmen oder Netzbetreiber sie überprüfen. Beschädigte Komponenten sind gegebenenfalls auszutauschen.
Vorsicht gilt auch, wenn der Netzbetreiber den Strom abgeschaltet hat: Photovoltaik-, Batterie- oder KWK-Anlagen im Betrieb können weiterhin gefährliche Spannung liefern. Überflutete Räume sollte deshalb niemand betreten.
Checklisten für Vorsorge und Wiederanlauf
Der 24-seitige EU-OSHA-Leitfaden enthält Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung, Notfallplanung und zum Schutz der Beschäftigten. Checklisten unterstützen Betriebe dabei, Maßnahmen für die Zeit vor, während und nach einer Überschwemmung festzulegen.
Geprüft werden sollte zum Beispiel, welche Betriebsbereiche überflutungsgefährdet sind und wie sich elektrische Anlagen, Maschinen und Gefahrstofflager schützen lassen. Ebenso wichtig sind die Überwachung von Hochwasserwarnungen, klare Zuständigkeiten und die Unterweisung des Personals in Notfallabläufen. Eins stellt der Leitfaden klar: Beschäftigte sollen nicht ihr Leben riskieren, um Gebäude, Maschinen oder die Produktion zu retten. Wird die Lage gefährlich, müssen sie die Arbeit sofort einstellen und sich in Sicherheit bringen können.
Vor dem Wiederanlauf sollten beschädigte Gebäude, Anlagen und Maschinen geprüft und verbliebene Gefahren durch verschmutzte Bereiche beseitigt werden. Ein ergänzendes, 25-seitiges Diskussionspapier behandelt die Auswirkungen von Hochwasser auf den Arbeitsschutz und die besonderen Herausforderungen für kleinere Unternehmen.
Hochwasserrisiken in der Gefährdungsbeurteilung
Die EU-OSHA-Veröffentlichungen sind unverbindliche Handlungshilfen und begründen keine neuen gesetzlichen Pflichten. Nach geltendem deutschem Arbeitsschutzrecht müssen Unternehmen jedoch auch vorhersehbare Abweichungen vom Normalbetrieb berücksichtigen, soweit daraus Gefährdungen für Beschäftigte entstehen können. Dazu können Starkregen, Überschwemmungen und damit verbundene Stromausfälle gehören.



















