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Bundesregierung: Zusätzliche acht Milliarden Euro für den Klimaschutz?

01. April 2026

Kurz vor den Osterferien präsentierte die Bundesregierung dem Parlament ein ganzes Bündel an Vorschlägen für neue Verordnungen oder Gesetze. Darunter auch vier Vorhaben, die Auswirkungen auf das SHK-Handwerk hätten.
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Immer wenn Sitzungspausen anstehen, wird es im Bundestag unvermittelt hektisch: Bundesregierungen nutzen die letzten Tage vor einer parlamentarischen Auszeit traditionell, um diverse Vorhaben noch kurzfristig in den politischen Diskurs zu bringen. So war es auch vor Ostern. Das Regierungs-Paket enthielt auch vier Themen, die das SHK-Handwerk betreffen. Eine Übersicht.

Klimaschutzprogramm: Bundesregierung will zusätzliche acht Milliarden Euro investieren

Das auf Ministerebene bereits beschlossene Klimaschutzprogramm 2026 enthält insgesamt 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr als 25 Mio. t CO2 zusätzlich einsparen und damit Deutschland moderner und unabhängiger von unsicheren fossilen Importen machen sollen. Umweltminister Carsten Schneider zufolge werden in den anstehenden Ausschreibungen rund 2 000 Windräder mehr ausgeschrieben als bislang vorgesehen. Dazu käme unter anderem das neue Förderprogramm mit sozialer Staffelung für rund 800 000 Elektroautos.

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Ferner sind ein Fernwärmepaket zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vorgesehen sowie ein Förderprogramm für die Verwendung von klimaneutralen Baustoffen. Holz, Hanf, Stroh binden während des Wachstums CO2, das im Gebäude dauerhaft gespeichert werden kann. Das Klimaschutzprogramm will speziell mit der Holzbauinitiative dazu animieren, klimaschädliche Materialien zu ersetzen. So tragen etwa auch Pelletts als Biomasse-Option laut Programm zur Wärmewende bei. Die Kessel müssen jedoch mit einem Feinstaubfilter ausgerüstet sein.

Ziel sei es, bis 2030 65 % der Treibhausgasemissionen des Jahres 1990 zu reduzieren, sagte der Minister. Aktuell seien 48 % geschafft, was „sensationell“ sei. Klimaschutz und Wachstum könnten sich durchaus befruchten, „wenn man es klug macht“, so Schneider. Genau das habe die Bundesregierung vor. Für alle neuen Maßnahmen sollen zusätzlich insgesamt 8 Mrd. € für die nächsten vier Jahre bereitgestellt werden.

Einschätzung der Redaktion: Bis zur endgültigen Verabschiedung des Klimaschutzprogramms wird sich Umweltminister Schneider zu einigen Punkten noch skeptischen Rückfragen stellen müssen.

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Geänderte F-Gase-Verordnung wird unterstützt

Mit der F-Gase-Verordnung will die Europäische Union F-Gase, die unter anderem als Kältemittel in Klimaanlagen und Wärmepumpen eingesetzt werden, bis 2050 verbieten. Das F steht für Fluor. F-Gase sind weitaus schädlicher für das Klima als Kohlenstoffdioxid. Die Mindestanforderungen für die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen sollen sich daher ändern. Unter anderem ist geplant, dass spätestens alle sieben Jahren zertifizierte Fachkräfte Auffrischungskurse besuchen und Betreiber von „Einrichtungen mit F-Gasen“ Dichtheitskontrollen vornehmen müssen.

Einschätzung der Redaktion: Die Überarbeitung der F-Gase-Verordnung dürfte bald Grünes Licht erhalten, zumal sie auf einer EU-Vorgabe basiert.

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Förderkredite für Betriebsübergaben und Neugründungen

Mit dem Programm „Schneller Gründen“ möchte die Bundesregierung Betriebsübergaben branchenunabhängig und deutschlandweit „mit vielfältigen finanziellen und nicht-finanziellen Instrumenten“, wie beispielsweise der gemeinsam von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) betriebenen Unternehmensnachfolgebörse „Nexxt-Change“, unterstützen.

Ebenfalls stehen zinsverbilligte ERP-/KfW-Förderkrediten wie der ERP-Förderkredit „Gründung und Nachfolge“ bereit, bei dem eine Bürgschaftsbank eine 100-prozentige Garantie für die jeweilige Hausbank übernimmt. Auch der ERP-Gründerkredit „Start-Geld“ und der ERP-Förderkredit KMU stünden Neu- und Nachfolgegründungen offen. Beim ERP-Förderkredit „Kleine- und Mittelständische Unternehmen (KMU)“ habe das Zusagevolumen im Jahr 2025 rund 6,226 Mrd. € betragen. 12 839 Unternehmen seien auf diese Weise gefördert worden. An all den Zuwendungen soll sich nichts ändern.

Auf die Frage aus dem Parlament, welche Maßnahmen die Bundesregierung plane, um den vom Handwerk seit Jahren beklagten Mangel an Nachfolgern grundsätzlich aufzuheben, verwies das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie neben den verschiedenen Krediten zur Anregung unter anderem auf den Initiativkreis „Gründung in school“ des BMWE mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern Einblick in die unternehmerische Praxis zu geben und sie so zu motivieren, das Thema Selbstständigkeit als berufliche Option in Erwägung zu ziehen.

Einschätzung der Redaktion: Das Projekt „Schneller Gründen“, verantwortet vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) Karsten Wildberger, wird schnell auf den Weg gebracht.

KI-Verordnung: Handwerk muss Hochrisikosysteme melden

Die von der Bundesregierung getroffene Entscheidung, die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zu benennen, trifft bei Sachverständigen auf Zuspruch. Das wurde bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung zum Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz in der März-Informationsveranstaltung für das Parlament deutlich. Mit dem Gesetz soll die Durchführung der EU-Verordnung (AI-Act) geregelt werden.

Handwerksbetriebe müssen bestimmte KI-Anwendungen melden, allerdings hängt dies stark von der Risikoklasse des Systems ab. Die meisten KI-Anwendungen, die derzeit typischerweise im Handwerk für automatisierte Büroaufgaben (beispielsweise Texterstellung, Terminplanung) genutzt werden, fallen unter die Kategorien „kein“ oder „begrenztes“ Risiko.

KI-Verordnung: Wann besteht Meldepflicht?

  • Hochrisiko-KI-Systeme: Setzt ein Handwerksbetrieb KI-Systeme ein, die als Hochrisiko eingestuft sind, müssen diese in einer EU-Datenbank registriert werden.
  • Transparenzpflichten: Bei bestimmten KI-Anwendungen, die direkt mit Menschen interagieren, zum Beispiel Chatbots zur Kundenberatung oder Avatare, (künstliche Personen), muss der Nutzer darüber informiert werden, dass er mit einer KI kommuniziert.
  • Beschäftigtenschutz: Wird KI im Personalmanagement eingesetzt, können ebenfalls Meldepflichten oder Transparenzregeln gegenüber Mitarbeitern greifen. 

Einschätzung der Redaktion: Bei dem in Bearbeitung befindlichen KI-Innovationsförderungs-Gesetz sind sich Bund und Länder noch nicht einig über die Zuständigkeit beziehungsweise über das Mitspracherecht. Eine Einigung erfordert noch etwas Zeit.



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