Vier von zehn Hochschulpatenten verfallen: Warum Europa Erfindungen liegen lässt
22. Oktober 2026

40,7 % der Patente, die europäische Universitäten direkt halten, sind nach zehn Jahren verfallen. Bei US-Universitäten sind es 26,3 %. Das zeigt eine Studie des Europäischen Patentamts (EPA), die am 22. Oktober 2026 erschienen ist. Dabei melden Europas Hochschulen und Forschungsinstitute heute mehr als doppelt so viele Patente an wie vor 20 Jahren. Der Unterschied zu den USA deutet darauf hin, dass es in Europa schwerer fällt, aus Erfindungen Produkte zu machen.
Das EPA hat die Studie mit dem europäischen Fachverband für Technologietransfer ASTP und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI erstellt. Nach eigenen Angaben haben die drei Partner damit erstmals europaweit erhoben, wie Technologietransferbüros arbeiten.
Diese Büros, kurz TTOs (Technology Transfer Offices), sitzen an Hochschulen und Forschungsinstituten. Sie helfen Forschenden, Erfindungen zu erkennen und durch Patente zu schützen, und bringen sie mit Unternehmen und Investoren zusammen. Für die Studie hat das EPA Patentdaten mit Umfragedaten von 809 Büros verknüpft.
Inhaltsverzeichnis
Warum ein Patent verfällt
Rund 9 % der europäischen Patente entstehen unter Beteiligung von Universitäten, ähnlich viele wie in den USA. Beide Regionen unterscheiden sich also nicht bei der Zahl der Anmeldungen, sondern bei der Frage, wie lange ein Patent gehalten wird. Ein Patent verfällt, wenn der Inhaber die laufenden Gebühren nicht mehr zahlt. Das kann eine bewusste Entscheidung sein, etwa wenn sich für eine Technik kein Lizenznehmer findet. Das EPA wertet die hohe Quote in Europa dennoch als Hinweis darauf, dass es hier schwerer fällt, vielversprechende Technologien weiterzuentwickeln und zu vermarkten.
Die meisten Transferbüros sind klein
Von den 809 untersuchten TTOs sind 90,5 % kleine oder mittelgroße Einrichtungen, nur 9,5 % zählen zu den großen. Bei den Erfolgschancen einzelner Erfindungen fällt die Größe kaum ins Gewicht. Aus einer gemeldeten Erfindung wird bei kleinen und mittelgroßen Büros laut Studie ungefähr ebenso häufig ein Patent, eine Lizenz oder eine Ausgründung wie bei großen.
In großen Büros treibt jede einzelne Fachkraft allerdings mehr Projekte voran, weil sie auf Spezialwissen, eingespielte Abläufe und bessere Kontakte in die Wirtschaft zurückgreifen kann. Die meisten Büros sind zu klein, um solche Kompetenzen selbst vorzuhalten.
Das EPA schlägt deshalb vor, die Büros vor Ort als erste Anlaufstelle für die Forschenden zu belassen und sie durch regionale und europäische Förderprogramme und Investorennetzwerke zu ergänzen. Diese sollen bereitstellen, was eine kleine Einrichtung allein nicht aufbauen kann, etwa spezialisiertes Markt- und Technologiewissen, Weiterbildung und Kontakte zu Geldgebern.
Deutschland bei Spin-offs auf Rang 3
Neben der Lizenz an ein etabliertes Unternehmen ist die Ausgründung der zweite Weg, eine Erfindung auf den Markt zu bringen. Der Deep Tech Finder des EPA, eine Datenbank technologieorientierter Start-ups mit Patentanmeldungen, zählt für Deutschland 482 Spin-offs aus der Forschung. Damit liegt Deutschland europaweit auf Rang 3.
Die große Mehrheit dieser Spin-offs steht noch am Anfang:
- 323 Firmen (67 %) zählt das EPA zur Frühphase.
- 62 Unternehmen (12,9 %) sind in der sogenannten Breakout-Phase.
- 27 (5,6 %) befinden sich in der Spätphase mit sehr großen Finanzierungsrunden, Bewertungen über 500 Mio. US-$ oder weltweitem Geschäft.
- 70 Spin-offs (14,5 %) wurden bereits von anderen Unternehmen übernommen.
Fraunhofer, Max Planck, TUM, Jülich und DLR in den Top 20
Bei der Zahl der Anmeldungen steht Deutschland seit Jahren vorn, wie bereits eine EPA-Auswertung im Oktober 2025 zeigte. Insgesamt patentiert die öffentliche Forschung in Europa deutlich mehr als früher. Die Zahl der europäischen Patentanmeldungen mit Beteiligung von Universitäten, öffentlichen Forschungsinstituten oder Forschungskrankenhäusern stieg von rund 3200 im Jahr 2006 auf rund 8000 im Jahr 2025. Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich liegen weiter an der Spitze. Ihr gemeinsamer Anteil sank aber von fast 64 % auf etwa 55 %. Besonders stark wuchsen die Niederlande und Spanien.
An 619 europäischen Patentanmeldungen war die Fraunhofer-Gesellschaft 2025 beteiligt, mehr als jede andere deutsche Einrichtung. In Europa belegt sie damit Rang 2. Dahinter folgen
- die Max-Planck-Gesellschaft mit 153 Anmeldungen (Rang 7 in Europa),
- die Technische Universität München mit 103 (Rang 14),
- das Forschungszentrum Jülich mit 102 (Rang 15)
- und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit 91 (Rang 20).
Das EPA betont, dass die Rangliste nur die Zahl der Anmeldungen abbildet und nichts über Qualität oder Erfolg einer Einrichtung aussagt.
Die Schwerpunkte folgen dem jeweiligen Forschungsprofil:
- Bei Fraunhofer dominieren digitale Technologien: Computertechnik (177 Anmeldungen), digitale Kommunikation (116) und audiovisuelle Technik (67).
- Die Max-Planck-Gesellschaft und die TUM melden am häufigsten in der Biotechnologie an (30 bzw. 25).
- Beim DLR ist die Messtechnik das stärkste Feld (31).
- In Jülich zählen elektrische Maschinen und Geräte (13) und die Messtechnik (12) zu den Schwerpunkten.
Einordnung: Warum der Transfer an Gewicht gewinnt
Die Studie entsteht vor dem Hintergrund des Wettbewerbs mit anderen Weltregionen. Das EPA verweist auf China, das in seinem Fünfjahresplan für 2026 bis 2030 zur Priorität erklärt hat, Forschungsergebnisse schneller in marktfähige Anwendungen zu überführen.
„Europas Universitäten und öffentliche Forschungsinstitute stehen an der Spitze wissenschaftlicher Entdeckungen. Doch müssen diese Durchbrüche den Weg vom Labor auf den Markt finden, wenn sie Arbeitsplätze schaffen sowie Wachstum und strategische Autonomie fördern sollen”, sagt EPA-Präsident António Campinos.
Er fordert, den Technologietransfer zu stärken, den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern und einen stärker integrierten Binnenmarkt für Innovation zu schaffen. Die Studie formuliert dazu sechs Prioritäten.
Was in Deutschland schon geregelt ist
In Deutschland ist zumindest die rechtliche Seite seit Langem geklärt. 2002 schaffte der Gesetzgeber mit einer Novelle des Arbeitnehmererfindungsgesetzes das sogenannte Hochschullehrerprivileg ab. Bis dahin galten Erfindungen von Professorinnen und Professoren als freie Erfindungen. Damit haben Hochschulen einen rechtlichen Rahmen, um Erfindungen zentral zu schützen und zu verwerten. Für Unternehmen und Investoren ist damit klar, wer zuständig ist.
Wie viele Erfindungen später zu Produkten und Arbeitsplätzen werden, lässt sich an Patentzahlen allerdings nicht ablesen. Die Verfallsquote europäischer Hochschulpatente und der hohe Anteil von Spin-offs, die noch Kapital für den Ausbau suchen, zeigen, dass viele Erfindungen nach der Anmeldung stecken bleiben. Das neue Data Desk Dashboard des EPA lässt sich nach Land, Einrichtung und Technologie filtern, auch für einzelne deutsche Hochschulen.


























