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Wie steht es um die Kommunale Wärmeplanung?

17. Januar 2025

Stichtag war der 1. Januar 2024. Seither sind deutschlandweit 10.753 Kommunen aufgefordert eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Das Ziel: Auf Basis der Planungen sollen langfristig die notwendigen personellen und technischen Kapazitäten aufgebaut werden, um bis zum Jahr 2045 eine kosteneffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung sicherzustellen. Orientiert an der Bevölkerungszahl gelten unterschiedliche Fristen für die…
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Stichtag war der 1. Januar 2024. Seither sind deutschlandweit 10.753 Kommunen aufgefordert eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Das Ziel: Auf Basis der Planungen sollen langfristig die notwendigen personellen und technischen Kapazitäten aufgebaut werden, um bis zum Jahr 2045 eine kosteneffiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung sicherzustellen. Orientiert an der Bevölkerungszahl gelten unterschiedliche Fristen für die Fertigstellung: In Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) soll die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Doch wie ist der Stand zwölf Monate nach dem Start?

39 große Städte haben Planung bereits abgeschlossen

Ein Jahr nachdem das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten ist, zeigt eine BDEW-Analyse, dass 98 Prozent aller größeren Kommunen (ab 45.000 Einwohner) bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder sie schon abgeschlossen haben. Die Einwohnergrenze wählte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, weil bereits bestehende Landesgesetze zur Wärmeplanung, die nicht auf Basis des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes erstellt wurden, noch keine Wärmeplanung für alle Kommunen vorschreiben. Daher wurde eine Grenze von 45.000 Einwohnern gewählt, die sich an der EU-Energieeffizienzrichtlinie orientiert. Eine Karte auf der Webseite des Branchenverbandes zeigt die Verteilung. Zu den 39 Städten, die ihre Planung finalisiert haben, gehören demnach Neumünster (SH), Rostock (MV), Hannover (NI), Bergisch Gladbach (NW), Augsburg und München (BY) – und sage und schreibe 33 Städte aus Baden-Württemberg. Wie kommt diese Ballung zustande? Die 104 größten Kommunen im Südwesten mussten ihre Wärmepläne bereits Ende 2023 den zuständigen Regierungspräsidien vorlegen.

Wärmeplan: Zielszenario für die zukünftige Wärmeversorgung

Ein Wärmeplan weist Eignungsgebiete für eine dezentrale oder zentrale Wärmeversorgung aus. In dezentral zu versorgenden Quartieren können etwa Wärmepumpen zum Einsatz kommen, in zentral zu versorgenden Gebieten kommen Wärmenetze in Frage. Zur Erstellung des Wärmeplans gehört zuerst, den energetischen Zustand des Gebäudebestandes vor Ort, den aktuellen Wärmebedarf in der Kommune und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen zu ermitteln. Danach gilt es zu analysieren, wo sich die Energieeffizienz steigern lässt und wo erneuerbare Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen. Aus diesen beiden Informationen entsteht dann das Zielszenario für die zukünftige Wärmeversorgung. Anschließend werden erste Maßnahmen definiert, um vom Ausgangszustand das Ziel zu erreichen – etwa durch den Ausbau von Wärmenetzen.

Unterstützung für die weitere Umsetzung

Um vom Plan zur Umsetzung zu gelangen, gibt es Förderangebote des Bundes, zum Beispiel im Rahmen der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Der Sprecher der Geschäftsführung der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, Dr. Volker Kienzlen, erwartet, dass diese Förderangebote aufgestockt werden, um den erkennbar zunehmenden Finanzbedarf der Kommunen auch in naher Zukunft decken zu können. „Die Nachfrage nach Fördermitteln für die Umsetzung der kommunalen Wärmepläne steigt stetig an. Der Bund muss die bestehenden Förderprogramme daher künftig besser finanziell ausstatten, um dem wachsenden Investitionsbedarf der Kommunen gerecht zu werden“, so Kienzlen.

Dies sieht Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, ähnlich: „Eine gute Nachricht zu Jahresbeginn: Die Wärmeplanung kommt voran. Um diese Dynamik zu erhalten, braucht es jetzt verlässliche Rahmenbedingungen und keinen Zick-Zack-Kurs bei den gesetzlichen Vorschriften“. Zentral sei, dass die Kommunen, die Bürger und Bürgerinnen, sowie die Energiewirtschaft weiterhin Planungs- und Investitionssicherheit haben, um die Wärmewende weiter voranzubringen. Ebenso wichtig sei es, bereits bestehende Förderrichtlinien, Gesetze und Verordnungen einem Wärmewende-Check zu unterziehen und entsprechend weiterzuentwickeln, damit die Wärmepläne auch umgesetzt werden können. Sinnvoll sei hier, die einzelnen Instrumente zusammenzudenken und ein konsistentes Wärmepaket zu schnüren – bestehend aus einer Erhöhung des BEW-Fördervolumens, einer ausbalancierten AVBFernwärmeverordnung und einer praxistauglichen Ausgestaltung der Wärmelieferverordnung. „Ohne regulatorische Anpassungen und Fördermittel wird die Wärmewende nicht gelingen und sich um Jahre verzögern. Es braucht jetzt ein komplettes und konsistentes Wärmepaket“, fordert Andreae.

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