Anzeige

Versicherungsfalle Arbeitsplatzwechsel

16. August 2015

Versicherungsfalle Arbeitsplatzwechsel
Auch wenn man meist anderes im Kopf hat: Besonders beim Arbeitgeberwechsel sind Versicherungen wichtig! Foto: panthermedia.net/IgorVetushko
Einmal abgeschlossen, kümmert sich kaum mehr einer um seine Versicherungen. Beim Arbeitsplatzwechsel lohnt sich aber ein Blick in die Unterlagen.
Anzeige
Anzeige


Beim Arbeitsplatzwechsel haben Arbeitnehmer häufig tausend Dinge im Kopf ­und alles ist wichtig: die professionellen Social-Media-Profile brauchen ein Update, die alten Kollegen wollen nicht vergessen, die neuen schnellstens beim korrekten Namen genannt werden. Wer denkt da noch an Versicherungen? Dabei ist der Jobwechsel ein Ereignis, das dringend an die Versicherungen gemeldet werden sollte. Bei der ein oder anderen verlieren Arbeitnehmer ansonsten sogar Anspruch auf Leistungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Jobwechsel sind zuallererst der Versicherung zu melden, die den Arbeitnehmer bei Berufsunfähigkeit absichert. Dieses Risiko tritt dann ein, wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder wegen einer Verletzung nicht mehr ausüben kann. Insofern ist es nur logisch, dass ein Arbeitsplatzwechsel gemeldet werden sollte, wenn das Änderungen im Arbeitsablauf mit sich bringt.

Anzeige
Anzeige

Unter Umständen können sich durch eine solche Meldung die Beiträge erhöhen. Wenn sich nämlich durch den Wechsel die Risikogruppe ändert. In den meisten Fällen wird aber vor allem sichergestellt, dass der Versicherte in seinem spezifischen Berufsfeld abgesichert ist und im Schadensfall seine Leistungen erhält. Arbeitet sich der Ingenieursachbearbeiter beispielsweise zum Projektleiter hoch – unabhängig ob durch einen Jobwechsel oder eine interne Versetzung – und nimmt der Anteil der stationären Büroarbeit dadurch maßgeblich ab, muss das gemeldet werden. Ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Ein Sonderfall sind übrigens frischgebackene Absolventen, die vom Studium ins Arbeitsleben wechseln. Sie sollten prüfen, ob bereits eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorliegt. Auch dann sollte unbedingt ein Statuswechsel auf Berufsunfähigkeit vorgenommen werden. Wer noch gar nicht gegen dieses Risiko abgesichert ist, sollte sich informieren, ob der Abschluss einer solchen Versicherung lohnt.

Private Unfallversicherung (UV)

Wie auch bei der Berufsunfähigkeit gruppieren private Unfallversicherungen den Versicherten in verschiedene Risikoklassen, die sich nach dem ausgeübten Beruf richten. Die einfache Rechnung: Bürohengste zahlen im Schnitt weniger als Arbeiter auf einer Ölplattform. Anders als bei der BU-Versicherung ist die Einteilung aber viel grober, sodass ein Arbeitsplatzwechsel, wenn er nicht den Wechsel zwischen den eben genannten Berufen betrifft, nicht zwingend an die Private Unfallversicherung gemeldet werden muss

Anzeige
Anzeige

Reiserücktrittsversicherung (RRV)

Wichtig für diejenigen, die einen Arbeitsplatzwechsel planen und den Resturlaub im alten Unternehmen für eine Reise nutzen möchte, ist dagegen die Reiserücktrittsversicherung. Denn was könnte ärgerlicher sein, als einen Urlaub nicht antreten zu können und dann auch noch auf den Kosten sitzen zu bleiben? Viele Versicherer decken inzwischen berufliche Risiken ab, die zum Reiserücktritt führen, so zum Beispiel Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigungen, Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einen Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt. Nicht versichert sein dürfte dagegen das Risiko, dass ein Bewerbungsgespräch in den Urlaubszeitraum fällt. Hier kann man höchstens versuchen, umzubuchen und die Kosten dafür von der Versicherung zu erhalten.

Ganz schlechte Karten, ihre Stornokosten auf die Versicherung abzuwälzen, haben Arbeitnehmer, die innerhalb eines Konzerns auf eine neue Stelle versetzt werden. Ebenso diejenigen, bei denen Urlaub und Jobwechsel ohne Vorwarnung aufeinanderprallen und keine Versicherung abgeschlossen wurde. Hier sollte man das Gespräch mit dem neuen Arbeitgeber suchen. Vielleicht kann der auf einen gut erholten und bestens gelaunten Mitarbeiter zwei Wochen länger warten als ursprünglich vereinbart.

Anzeige
Anzeige

Fazit: Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Jeder Anbieter hat eigene Vertragsbedingungen, die sich erheblich voneinander unterscheiden können. Wer sich also unsicher ist, ob sein Arbeitswechsel den netten Versicherungsvertreter überhaupt interessiert, sollte einen Blick in die eigenen Unterlagen werden. Oder einfach mal kurz dort anrufen. Die meisten (Um-)Meldungen kann man problemlos über Kabel oder übers Netz erledigen.

 



Ein Beitrag von:

Anzeige
Anzeige

Top Stellenanzeigen

CAD-Konstrukteur (m/w/d)
Boyd Weiler GmbH & Co. KG

13.09.2026
Weiler-Simmerberg
Senior Ingenieur Systemintegration und KI-basierte Performancebewertung (w/m/d)
TransnetBW GmbH

13.09.2026
Stuttgart
Ingenieur Systemführung Operative Betriebsplanung (w/m/d)
TransnetBW GmbH

13.09.2026
Stuttgart
Bauprojektleiter (m/w/d)
Allbau Managementgesellschaft mbH

13.09.2026
Essen
Ingenieur* im Anforderungsmanagement
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

13.09.2026
Langen
Bauingenieur / Bautechniker Kommunaler Tiefbau (m/w/d)
WipflerPLAN Planungsgesellschaft

13.09.2026
Donauwörth, Nördlingen, Pfaffenhofen an der Ilm, Lauf an der Pegnitz
Information Security Manager (all genders)
VINCORION Advanced Systems GmbH

13.09.2026
Wedel
Professur „Wirtschaftsinformatik und Datenbanken mit dem Schwerpunkt IT-Venture-Design, Digital Enterprise und innovativer Lehre in Makerspace-Settings (W2)“
Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences

13.09.2026
Düsseldorf
Senior-Ingenieur Auftragsengineering (m/w/d)
Mehrer Compression GmbH

13.09.2026
Balingen
BIM-Manager (w/m/d) Außenstelle Hamm
Die Autobahn GmbH des Bundes

13.09.2026
Hamm, Münster
BIM-Manager (w/m/d) Außenstelle Dillenburg
Die Autobahn GmbH des Bundes

13.09.2026
Dillenburg
BIM-Manager (w/m/d) Niederlassung Westfalen
Die Autobahn GmbH des Bundes

13.09.2026
Hamm, Münster, Gelsenkirchen
BIM-Manager (w/m/d) Außenstelle Netphen
Die Autobahn GmbH des Bundes

13.09.2026
Netphen
BIM-Manager (w/m/d) Außenstelle Bochum
Die Autobahn GmbH des Bundes

13.09.2026
Bochum
BIM-Manager (w/m/d) Außenstelle Osnabrück
Die Autobahn GmbH des Bundes

13.09.2026
Osnabrück
BIM-Manager (w/m/d) Außenstelle Hagen
Die Autobahn GmbH des Bundes

13.09.2026
Hagen
Bauleiter (m/w/d) im Bereich schlüsselfertigen Wohnungsbau
SCHEIDL

13.09.2026
Moosburg/Landshut
Projektingenieur Fachplanung Versorgungstechnik (m/w/d)
INGENIEURBÜRO ZAMMIT GmbH

13.09.2026
Achim, Celle, Salzgitter, Wolfsburg
Meister (m/w/d) für die mechanische Fertigung
Montanhydraulik GmbH

13.09.2026
Gelsenkirchen
Bauingenieur (w/m/d)
Die Autobahn GmbH des Bundes

13.09.2026
Bayreuth

Weitere Artikel



Anzeige
Anzeige