Antwort:
Klar ist: Was Sie am liebsten hinschreiben würden, sind Sie heute nicht. Ich wüsste zwar, wie Sie den Status ganz offiziell (wieder) erlangen könnten, aber das wollen Sie von mir wohl nicht hören.
Die Aversion von Geschiedenen, sich korrekt „geschieden“ zu nennen, ist mir schon öfter begegnet. So ganz verstanden habe ich das nicht. Schließlich hat man sich ja scheiden lassen – und diskriminierend im beruflichen Bereich ist das nun überhaupt nicht mehr (einzelne Ausnahmen in sehr speziellen Fällen sind denkbar).
Dass Sie Ihren neuen Status auch irgendwie deutlich machen möchten, ist verständlich. Ich sehe ein vernünftige Möglichkeit für Sie, alles miteinander zu verbinden:
„Familienstand: geschieden, in Partnerschaft lebend, 2 K.“
Es ist für Bewerbungszwecke in der freien Wirtschaft hinreichend korrekt und informativ, die Details zu den Kindern interessieren in diesem Zusammenhang erst einmal nicht weiter.
Um etwas Druck aus dem Kessel zu nehmen: Ganz so pauschal und ganz so einfach macht es sich der Bewerbungsleser nicht mit der Ableitung von Aussagen aus dem Familienstand. Dafür gibt es viel zu viele umzugsunwillige, reiseunfreudige, Überstunden ablehnende Ledige. Und dass ein verheirateter Mensch besser managen kann – würde in TV-Talkshows zur Erheiterung des Publikums führen. Allenfalls zeigt er seine Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen – aber auch als Beweis dafür reicht es nicht.
Nein, der Familienstand ist keine Angabe, von der die Entscheidung über eine Bewerbung maßgeblich beeinflusst wird. Das ist nur in Sonderfällen überhaupt denkbar. Solange man sich als Bewerber im üblichen Rahmen bewegt (wie Sie), ist der Einfluss null oder minimal. Erst wenn Sie „gesch. (6 x), derzeit verlobt“ schrieben, dächte ich intensiv über Ihre Persönlichkeit nach.
Frage-Nr.: 2221
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 21
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2008-05-21






























