Digitalisierung des Gesundheitswesens 04.12.2015, 16:05 Uhr

Das geht jeden an: 5 der wichtigsten Punkte des E-Health-Gesetzes

Schub für die Digitalisierung des Gesundheitswesens: Der Bundestag hat gestern das E-Health-Gesetz verabschiedet. Und das sind 5 der wichtigsten Punkte. 

Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte: Der Bundestag hat am 3. Dezember 2015 das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) verabschiedet.

Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte: Der Bundestag hat am 3. Dezember 2015 das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) verabschiedet.

Foto: dpa

So richtig will die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte bislang nicht in die Gänge kommen. Das soll sich nun ändern. Der Bundestag hat deswegen am Donnerstagabend das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) verabschiedet. Es tritt im neuen Jahr in Kraft und soll der Digitalisierung des Gesundheitswesens auf die Sprünge helfen – mit Vorgaben und Fristen für Industrie, Ärzte und Versicherungen. Hier fünf der wichtigsten Punkte:

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1.   E-Card soll ab 2018 Notfalldaten speichern 

Im Fall eines Unfalls zählt jede Sekunde, Ärzte brauchen dann so schnell wie möglich Informationen zur Gesundheitsgeschichte des Patienten. Damit das in Zukunft schneller geht, soll die elektronische Gesundheitskarte ab 2018 wichtige Daten speichern können – etwa zu Vorerkrankungen oder Allergien. Natürlich nur auf Wunsch des Patienten.

2.   2018 soll die elektronische Patientenakte kommen

Das Gesetz erhöht den Druck auf die Industrie: Bis 2018 soll sie die Voraussetzungen für eine elektronische Patientenakte schaffen. Darin sollen sich Arztbriefe, Notfalldaten und Medikationspläne speichern lassen. Mehrere behandelnde Ärzte sollen dann schneller miteinander kommunizieren können.

Die Bundesregierung will die Telemedizin forcieren. Damit Ärzte und Krankenhäuser in den Zug einsteigen gibt es 2017 erstmals eine Vergütung, wenn Mediziner beispielsweise Kollegen Röntgenaufnahmen digital übermitteln oder elektronische Notfall-Datensätze erstellen. 

Die Bundesregierung will die Telemedizin forcieren. Damit Ärzte und Krankenhäuser in den Zug einsteigen gibt es 2017 erstmals eine Vergütung, wenn Mediziner beispielsweise Kollegen Röntgenaufnahmen digital übermitteln oder elektronische Notfall-Datensätze erstellen. 

Quelle: Thomas Frey/dpa

Als Anreiz für eine Teilnahme an der Telemedizin erhalten Ärzte und Krankenhäuser 2017 erstmals eine Vergütung, wenn sie beispielsweise Kollegen Röntgenaufnahmen digital übermitteln oder elektronische Notfall-Datensätze erstellen.

3.   Patienten sollen E-Akte auch von zuhause einsehen können

Bis Ende 2018 soll die Industrie zudem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Patienten die Daten ihre E-Akte auch außerhalb der Arztpraxis einsehen können. Sie könnten dann auch eigene Daten ablegen – etwa ein Tagebuch über Blutzuckermessungen oder Messungen von Minicomputern und Fitnessarmbändern. Bis Ende 2016 soll die Industrie zudem prüfen, ob für die Verwaltung der E-Akte das Smartphone und andere mobile Endgeräte in Frage kommen. Am Projekt beteiligt sind mehrere Industriefirmen wie die Telekom-Tochter T-Systems und die Koblenzer Softwarefirma Compugroup Medical.

4.   Industrie muss IT-Systeme im Gesundheitswesen transparent machen

In der Gesundheitsbranche tummelt sich eine Vielzahl verschiedener IT-Systeme. Und diese müssen miteinander kommunizieren lernen, damit Ärzte Telemedizin betreiben können. Das E-Health-Gesetz hat die Industrie deswegen verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 ein Verzeichnis zu erstellen, das von den IT-Systemen verwendete Standards transparent macht

5.   Ärzte sollen Online-Videosprechstunden halten

Sich trotz Krankheit in die Arztpraxis schleppen? Dazu soll es in Zukunft eine Alternative geben: Online-Videosprechstunden.

Künftig sollen sich Ärzte auch Online-Videosprechstunden abhalten und für diese Leistung Geld von den Krankenkassen erhalten.

Künftig sollen sich Ärzte auch Online-Videosprechstunden abhalten und für diese Leistung Geld von den Krankenkassen erhalten.

Quelle: Uwe Anspach/dpa

Das Gesetz sieht vor, dass Ärzte für diese moderne Dienstleistung zukünftig eine Vergütung erhalten. Einen vergleichbaren Service bieten schon die Apotheke DocMorris und die Techniker Krankenkasse.

 

Ein Beitrag von:

  • Patrick Schroeder

    Patrick Schroeder arbeitet als freiberuflicher Journalist für Zeitschriften und Onlinemagazine wie die VDI Nachrichten und Ingenieur.de.

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