Was ist erlaubt? 15.07.2025, 12:00 Uhr

Zu laut, zu nah: Nachbarschaftsstreit um die Wärmepumpe

Wärmepumpe zu laut oder zu nah am Zaun? So vermeiden Sie Streit mit dem Nachbarn – und kennen die wichtigsten Lärm- und Abstandsregeln.

Luftwärmepumpe an Hauswand

Außeneinheit einer Luftwärmepumpe an der Hauswand – der Standort entscheidet mit über Lautstärke und Nachbarschaftsfrieden.

Foto: Smarterpix / NANCYPAUWELSPHOTO

Luftwärmepumpen gelten als klimafreundliche Heizsysteme. Doch wenn Lärm oder Abstandsregeln missachtet werden, drohen rechtliche Konflikte mit Nachbarn. Die wichtigsten Regeln zu Lautstärke, Abstand und Aufstellort im Überblick – mit Beispielen aus der Praxis und Hinweisen zur TA Lärm und zum Baurecht.

Die typischen Streitpunkte

Zwei Faktoren stehen fast immer im Zentrum: die Lautstärke und der Abstand der Anlage zur Grundstücksgrenze. Vor allem bei Reihenhäusern oder kleinen Baugrundstücken kann das zum Problem werden. Wenn eine Wärmepumpe zu nah an der Nachbarwand steht, ist der Konflikt oft vorprogrammiert.

In einem aktuellen Fall musste ein Hausbesitzer seine neu installierte Wärmepumpe sogar wieder abbauen lassen. Grund: Die Außeneinheit stand zu nah am Grundstück der Nachbarn – und verursachte laut deren Angaben störenden Lärm, insbesondere bei geöffnetem Fenster.

Stellenangebote im Bereich Gebäude- und Maschinenmanagement

Gebäude- und Maschinenmanagement Jobs
TenneT TSO GmbH-Firmenlogo
Bautechniker im Bereich Umspannwerke (m/w/d) TenneT TSO GmbH
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur als Geschäftsbereichsleitung Betrieb und Verkehr (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Maisach Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern-Firmenlogo
Bauingenieur Straßenplanung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Kempten Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Teamleitung Planung Ingenieurbauwerke (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
München Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur für Straßenplanung und -entwurf / Immissionsschutz (m/w/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Regensburg Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur für Straßenplanung und Straßenentwurf (m/w/d) in der Außenstelle München-Maisach Die Autobahn GmbH des Bundes
Maisach Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur Streckenplanung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Kempten Zum Job 
Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR-Firmenlogo
Bauingenieur*in Siedlungswasserwirtschaft - Grundstücksentwässerung (w/m/d) Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
THOST Projektmanagement GmbH-Firmenlogo
Projektmanager*in (m/w/d) in Bahn-Großprojekten THOST Projektmanagement GmbH
Karlsruhe Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Vermessungsingenieur (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Netphen Zum Job 
Stadt Sindelfingen-Firmenlogo
Bauingenieur (m/w/d) als Technischer Prüfer (m/w/d) Stadt Sindelfingen
Stuttgart Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur als Expertin oder Experte Prüfstatik und Nachrechnung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Hannover Zum Job 
Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung-Firmenlogo
Vermessungsingenieur (m/w/d) Tief- und Rohrleitungsbau Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung
Stuttgart Zum Job 
Stadtwerke Tübingen-Firmenlogo
Ingenieur für Versorgungstechnik (m/w/d) Stadtwerke Tübingen
Tübingen Zum Job 
ISB Rhein-Main GmbH-Firmenlogo
Technischer Zeichner bzw. Technischer Systemplaner (m/w/d) ISB Rhein-Main GmbH
Frankfurt Zum Job 
BPM Ingenieurgesellschaft mbH-Firmenlogo
Projektleiter, Projektingenieur - Trassierung Netzausbau (m/w/d) BPM Ingenieurgesellschaft mbH
verschiedene Standorte Zum Job 
BPM Ingenieurgesellschaft mbH-Firmenlogo
Projektleiter, Projektingenieur - Kanalsanierung (m/w/d) BPM Ingenieurgesellschaft mbH
Menden, Hannover, Freiberg, Dresden Zum Job 
BPM Ingenieurgesellschaft mbH-Firmenlogo
Projektleiter, Projektingenieur - Geotechnik, Baugrund, Erd- und Grundbau (m/w/d) BPM Ingenieurgesellschaft mbH
verschiedene Standorte Zum Job 
TÜV NORD GROUP-Firmenlogo
Projektmanager:in Rohrleitungsbau TÜV NORD GROUP
Hamburg Zum Job 
Berliner Stadtreinigung (BSR)-Firmenlogo
Gruppenleiter:innen für Projektsteuerung und Projektleitung Anlagenbau (w/m/d) Berliner Stadtreinigung (BSR)

Wie laut darf eine Wärmepumpe sein?

Die zulässige Lautstärke richtet sich in Deutschland nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Diese unterscheidet je nach Gebietsart und Tageszeit. Besonders streng sind die Vorgaben in reinen Wohngebieten während der Nacht. Dort darf die Lautstärke einer Anlage am Grundstück des Nachbarn maximal 35 dB(A) betragen. In allgemeinen Wohngebieten sind nachts bis zu 40 dB(A) erlaubt, in Mischgebieten maximal 45 dB(A).

Zum Vergleich: Ein normales Gespräch erreicht etwa 60 dB(A), ein Flüstern rund 30 dB(A). Moderne Wärmepumpen arbeiten unter Normbedingungen mit rund 45 bis 60 dB(A) in direkter Nähe. Entscheidend ist jedoch der Schalldruckpegel, der am Wohnort des Nachbarn gemessen wird – und mit dem Abstand zur Anlage abnimmt.

Faustregel: Verdoppelt sich der Abstand zur Schallquelle, sinkt der Schalldruck um etwa 6 dB(A).

Welche Rolle spielt der Abstand?

Neben der Lautstärke ist der Aufstellort ein zentraler Streitpunkt. In vielen Bundesländern gelten Luftwärmepumpen als sogenannte „gebäudeähnliche Anlagen“. Damit unterliegen sie grundsätzlich den Abstandsflächenregelungen der Landesbauordnungen. In der Regel bedeutet das: ein Mindestabstand von 2,5 bis 3 Metern zur Grundstücksgrenze.

Doch im Zuge des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) haben einige Länder diese Vorgaben gelockert oder sogar abgeschafft. Die Absicht ist klar: Auch auf kleinen Grundstücken, wie sie bei Reihenhäusern häufig vorkommen, sollen Wärmepumpen installiert werden können.

Gerichtsurteil mit Signalwirkung

Im eingangs erwähnten Fall urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf klar: Die Wärmepumpe verstoße gegen die Abstandsregelung des Landes. Zwar sei die Anlage genehmigungsfrei, müsse aber dennoch den baurechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Richter*innen sahen keine unzumutbare Belastung durch eine Verlegung und forderten den Rückbau.

Das Beispiel zeigt: Auch bei klimafreundlicher Technik müssen gesetzliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Rücksicht auf die Nachbarschaft gehört dazu.

Rechtlich komplex – technisch lösbar

Wärmepumpenhersteller bieten mittlerweile zahlreiche Modelle mit reduziertem Schallleistungspegel an. Zudem lässt sich die Lautstärke durch zusätzliche Maßnahmen senken:

  • Schallschutzhauben können den Lärm um bis zu 10 dB(A) verringern.
  • Silent-Modus oder Nachtbetrieb reduzieren die Betriebslautstärke automatisch.
  • Schallbarrieren wie Mauern oder bepflanzte Zäune können den Direktschall brechen.
  • Schallabsorbierende Materialien wie Dämmplatten oder Akustikschaum helfen, Reflexionen zu vermeiden.

Ein vollständiges Ausschalten in der Nacht ist hingegen nicht empfehlenswert – insbesondere bei Fußbodenheizungen. Sonst dauert es morgens zu lange, bis die gewünschte Raumtemperatur erreicht ist.

Empfehlungen für den Aufstellort

Aus technischer Sicht sollte die Außeneinheit möglichst nahe am Haus stehen, um Wärmeverluste durch lange Leitungen zu vermeiden. Gleichzeitig gilt es, den Luftstrom nicht zu behindern – Ein- und Auslass sollten frei bleiben. Ein optimaler Standort schützt die Wärmepumpe außerdem vor direkter Sonneneinstrahlung und Witterungseinflüssen.

Wenn die Platzverhältnisse es zulassen, sollte der Abstand zur Grundstücksgrenze immer mindestens 3 Meter betragen – unabhängig davon, ob das gesetzlich gefordert wird oder nicht. Ein Abstandspuffer reduziert nicht nur das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen, sondern verbessert auch das Verhältnis zur Nachbarschaft.

Was tun bei Konflikten?

Kommt es zu Beschwerden, ist der erste Schritt das Gespräch mit den Nachbarn. In vielen Fällen lassen sich Missverständnisse klären oder gemeinsam Lösungen finden. Zeigt sich keine Einigung, kann eine schalltechnische Messung Gewissheit bringen.

Je nach Ergebnis kann es sinnvoll sein, die Anlage nachzurüsten oder schallmindernde Maßnahmen zu ergreifen. Bei anhaltendem Streit kann die Bauaufsichtsbehörde eingeschaltet werden – oder ein Gericht.

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.