Umweltfreundliche Heizungen 27.08.2024, 07:38 Uhr

Heizungsgesetz: Jetzt staatliche Förderung für alle Hauseigentümer

Seit Anfang 2024 ist das neue Heizungsgesetz in Kraft, mit der dritten Förderrunde sind nun auch die letzten vorgesehenen Gruppen antragsberechnet. Bisher wurden Erwartungen an das Gesetz jedoch nicht erfüllt.

Heizungsförderung

Zum neuen Jahr tritt das neue Heizungsgesetz in Kraft, es ändert sich dadurch einige hinsichtlich der Förderung.

Foto: Panthermedia.net/jirkaejc

Seit dem 27. August 2024 können nun alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer staatliche Fördermittel beantragen, um alte Gas- und Ölheizungen durch klimafreundlichere Alternativen zu ersetzen. Zusätzlich zu den bisher Berechtigten sind nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen antragsberechtigt, wie die Förderbank KfW bekanntgab.

Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes ist das Programm nun für alle vorgesehenen Gruppen zugänglich. Zuvor konnten bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und selbst bewohnten Einfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung von der Förderung profitieren.

Bis zu 70 % Förderung möglich

Der Austausch von Heizungen wird durch eine geplante Reform weiter gefördert. Die Neuerungen umfassen: Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können unter bestimmten Bedingungen einen Bonus für schnelle Umrüstung erhalten. Zusätzlich gibt es für einkommensschwache, selbstnutzende Eigentümer einen Einkommensbonus. Ziel ist es, den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizsystemen zu beschleunigen und soziale Belastungen zu mindern.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Stellenangebote im Bereich Energie & Umwelt

Energie & Umwelt Jobs
Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Projektingenieur Wärme- und Kältetechnische Projekte (w/m/d) Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG
Esslingen am Neckar Zum Job 
Stadtwerke Essen-Firmenlogo
Ingenieur/Techniker (gn) für Kanal- und Entwässerungsplanung Stadtwerke Essen
Stadtwerke Lübeck Gruppe-Firmenlogo
Projektleiter:in Konzeption, Planung, Bau und Einsatz Fernwärmeanlagen Stadtwerke Lübeck Gruppe
Lübeck Zum Job 
Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR-Firmenlogo
Bauingenieur*in Siedlungswasserwirtschaft - Grundstücksentwässerung (w/m/d) Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Stadtwerke Tübingen-Firmenlogo
Ingenieur für Versorgungstechnik (m/w/d) Stadtwerke Tübingen
Tübingen Zum Job 
FERCHAU GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur Verfahrenstechnik / Anlagenbau (m/w/d) FERCHAU GmbH
Dortmund Zum Job 
TÜV NORD GROUP-Firmenlogo
Sachverständige:r im Bereich Anlagensicherheit Immissionsschutz und Störfallvorsorge TÜV NORD GROUP
Hamburg, bundesweit Zum Job 
Berliner Stadtreinigung (BSR)-Firmenlogo
Gruppenleiter:innen für Projektsteuerung und Projektleitung Anlagenbau (w/m/d) Berliner Stadtreinigung (BSR)
THOST Projektmanagement GmbH-Firmenlogo
Projektmanager*in/ Projektmitarbeiter*in (m/w/d) Flächenmanagement THOST Projektmanagement GmbH
Dresden, Berlin, Leipzig, Hamburg Zum Job 
3M Deutschland GmbH-Firmenlogo
Senior Research Product Development Engineer (R&D) - Electrical Markets (m/f/*) 3M Deutschland GmbH
Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR-Firmenlogo
Werkstudent*in Siedlungswasserwirtschaft (w/m/d) Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Dr. Born - Dr. Ermel GmbH-Firmenlogo
Projektleiter Ingenieur Abwasserbehandlung (m/w/d) Dr. Born - Dr. Ermel GmbH
Frankfurt am Main Zum Job 
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)-Firmenlogo
Leiter*in des Referates "Innerer Dienst" (m/w/d) Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
TenneT TSO GmbH-Firmenlogo
Sachbearbeiter für Wandler in Umspannwerken (m/w/d) TenneT TSO GmbH
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik-Firmenlogo
Ingenieurin / Ingenieur (w/m/d) für technische Gebäudeausrüstung, Infrastruktursicherheit und Hochverfügbarkeit im Referat I 24 "Sicherheit in Rechenzentren der Bundesverwaltung" Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Landeshauptstadt Hannover-Firmenlogo
Ingenieur*in - Versorgungstechnik oder Energie- und Gebäudetechnik Landeshauptstadt Hannover
Hannover Zum Job 
noris network AG-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) für Versorgungstechnik - Rechenzentrumsbau noris network AG
Nürnberg Zum Job 
Berliner Stadtreinigung (BSR)-Firmenlogo
Betriebsleiter:in Biogasanlage (w/m/d) Berliner Stadtreinigung (BSR)
Berlin-Ruhleben Zum Job 
swa Netze GmbH-Firmenlogo
Elektroingenieur (m/w/d) Einspeiseanlagen mit Führungsperspektive swa Netze GmbH
Augsburg Zum Job 
Regierungspräsidium Freiburg-Firmenlogo
Bachelor / Diplom (FH) (w/m/d) Bauingenieurwesen, Infrastruktur-, Umweltingenieurwesen Regierungspräsidium Freiburg
Freiburg Zum Job 
  • Die Basisförderung beträgt 30 % der Investitionskosten für den Ersatz alter, fossiler Heizsysteme durch erneuerbare Energietechnologien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Diese Förderung steht privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen offen.
  • Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder natürliche Kältemittel verwenden, gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von fünf %. Biomasseheizungen, die bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, erhalten einen Extra-Zuschlag von 2.500 Euro.
  • Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Jahresnettoeinkommen von maximal 40.000 Euro können einen Einkommensbonus von weiteren 30 % der Investitionskosten erhalten.
  • Der Geschwindigkeitsbonus, der 20 % der Investitionskosten beträgt, soll als Anreiz für eine schnelle Umrüstung dienen. Ab 2029 wird dieser Bonus schrittweise um drei %punkte alle zwei Jahre reduziert und entfällt ab dem 1. Januar 2037 vollständig.
  • Der Geschwindigkeitsbonus gilt für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen sowie über zwanzig Jahre alter Biomasse- und Gasheizungen.

Das neue Heizungsgesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Mehr Klimaschutz im Gebäudebereich

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Koalition, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, den Klimaschutz zu stärken und die Energiewende im Gebäudebereich voranzutreiben. Dies bedeutet insbesondere den Umstieg von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas auf erneuerbare Energien. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Regelung, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Nach §71 zählen hierzu u.a.:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen (z. B. Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel)
  • Gas- oder Ölheizungen, die klimafreundliche Brennstoffe nutzen (z. B. Bio-Methan, Erneuerbare Flüssigbrennstoffe)
  • Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl-/Gasbrennwertkessel, Solarthermie, grünem/blauem Wasserstoff
  • „H2-Ready“-Gasheizungen
  • Stromdirektheizungen

Einzelraumfeuerstätten auf Basis CO2-neutraler Holzenergie sind nach wie vor erlaubt (Kamin-oder Kachelöfen mit Pellets, Scheitholz).

Zunächst gilt das neue Gesetz nur für Neubaugebiete. Für bestehende Gebäude wird eine kommunale Wärmeplanung als Schlüsselelement eingeführt. Diese Planung soll für Großstädte bis Mitte 2026 und für andere Kommunen bis Mitte 2028 vorliegen. Sie gibt Hauseigentümern Orientierung, ob sie beispielsweise an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie für eine neue Heizung individuelle Lösungen, wie etwa eine Wärmepumpe, in Betracht ziehen sollten.

Erwartungen an Gesetz bisher nicht erfüllt 

Bisher wurden laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 93.000 Förderzusagen erteilt, einschließlich der Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das BMWK geht davon aus, dass die Förderzahlen durch die Erweiterung auf weitere Gruppen steigen werden. Obwohl die Anzahl der monatlichen Förderanträge seit dem Start im Februar zugenommen hat, bleibt sie dennoch hinter den Erwartungen zurück.

Der Absatz von Wärmepumpen ist beispielsweise zuletzt deutlich zurückgegangen, wie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Ende Juli mitteilte. Im ersten Halbjahr wurden 90.000 Geräte verkauft, was einem Rückgang von 54 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das vergangene Jahr hatte noch Rekordverkäufe bei Wärmepumpen verzeichnet. Auf Anfrage nannte das BMWK mögliche Gründe für den Rückgang, darunter Vorzieheffekte und gestiegene Zinsen.

Der BDH rechnet aufgrund der erweiterten Fördermöglichkeiten mit einer Zunahme der Zusagen. „Wir sind daher vorsichtig optimistisch, dass die zweite Jahreshälfte besser verlaufen wird als die erste“, sagte ein Sprecher des Verbandes auf Anfrage. Trotz dieser Hoffnung wird für das Gesamtjahr mit maximal 200.000 verkauften Wärmepumpen gerechnet.

Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren.

(dpa/hoc)

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.