Insolvenz Meyer Burger: Betrieb soll zunächst weiter gehen
Meyer Burger-Tochterfirmen in Deutschland stellen Insolvenzantrag. 600 Beschäftigte betroffen. Betrieb geht zunächst weiter.

Erst stellte Meyer Burger die Produktion von Solarmodulen in den USA ein, wenige Tage später folgen Insolvenzanträge für die deutschen Tochterfirmen.
Foto: PantherMedia / alphaspirit (YAYMicro)
Nach jahrelangen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist nun eingetreten, was viele befürchtet haben: Die deutschen Tochterunternehmen des Schweizer Solarunternehmens Meyer Burger haben beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz beantragt. Betroffen sind rund 600 Beschäftigte an zwei zentralen Standorten: in Hohenstein-Ernstthal (Sachsen) und in Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt). Der Betrieb soll zunächst weiter gehen.
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Meldung 3. Juni: Vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt
Trotz der eingereichten Insolvenzanträge bleibt der Betrieb bei den deutschen Tochterfirmen des Solarunternehmens Meyer Burger zunächst bestehen. „Es ist unser Ziel, beide Unternehmen während des gesamten vorläufigen Verfahrens fortzuführen“, erklärte Lucas Flöther, der vorläufige Insolvenzverwalter der Meyer Burger (Germany) GmbH in Hohenstein-Ernstthal. Die Schwesterfirma Meyer Burger (Industries) GmbH mit ihren Produktionsstätten in Bitterfeld-Wolfen und ebenfalls Hohenstein-Ernstthal wird vom vorläufigen Verwalter Reinhard Klose betreut.
Insolvenzgeld sichert Löhne
Die Löhne und Gehälter der mehr als 600 Beschäftigten sollen für die Dauer von drei Monaten über das Insolvenzgeld abgesichert werden, so die Insolvenzverwalter. Konkret betroffen sind 289 Mitarbeitende in Hohenstein-Ernstthal und 332 in Bitterfeld-Wolfen.
Die Kanzlei Flöther & Wissing hat bereits Gespräche mit der Geschäftsführung aufgenommen. In den kommenden Wochen wollen die Insolvenzexperten die finanzielle Situation analysieren und mögliche Sanierungsoptionen prüfen. Klose unterstrich die Bedeutung des Unternehmens: „Meyer Burger gehört zu den europäischen Technologie- und Innovationsführern der Branche.“ Ziel sei es, die Standorte und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.
Chancen für einen Neustart
Als möglicher Ausweg gilt der Verkauf der Geschäftsbereiche an Investoren. Frühere Anläufe blieben zwar erfolglos, doch innerhalb eines Insolvenzverfahrens sehen die Verwalter bessere Voraussetzungen. Ein Vorteil: Ein Erwerb sei ohne die Übernahme von Altlasten möglich.
Meyer Burger kämpft seit geraumer Zeit mit einem schwierigen Marktumfeld. Besonders der zunehmende Wettbewerbsdruck durch chinesische Hersteller macht dem Unternehmen zu schaffen. Nachdem sich kurzfristig keine Investorenlösung abzeichnete, sah sich die Geschäftsführung gezwungen, beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz für beide Gesellschaften zu beantragen.
Meldung 2. Juni: Deutsche Tochterfirmen stellen Insolvenzantrag
Nach jahrelangen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist nun eingetreten, was viele befürchtet haben: Die deutschen Tochterunternehmen des Schweizer Solarunternehmens Meyer Burger haben beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz beantragt. Betroffen sind rund 600 Beschäftigte an zwei zentralen Standorten: in Hohenstein-Ernstthal (Sachsen) und in Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt). Der Schritt kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Solartechnik in Deutschland eigentlich dringend gebraucht wird.
Zwei Standorte, zwei Schicksale
In Hohenstein-Ernstthal arbeiten 289 Personen in Maschinenbau, Forschung und Technologieentwicklung. Die Fabrik galt lange als innovativer Kern der Unternehmensgruppe. In Bitterfeld-Wolfen betreibt Meyer Burger mit 331 Mitarbeitenden eine hochmoderne Solarzellenfertigung. Beide Werke sollten ursprünglich eine zentrale Rolle in der strategischen Neuausrichtung des Unternehmens spielen.
Doch laut Meyer Burger ist die Sanierung der deutschen Gesellschaften bislang gescheitert. Gemeinsam mit einem noch zu bestimmenden Insolvenzverwalter sollen nun neue Wege geprüft werden. Das Ziel: den Fortbestand der Betriebe zumindest teilweise zu sichern.
Finanzdruck, globale Konkurrenz und ein verpasster Umschwung
Die Insolvenz kommt für viele überraschend – auch für die IG Metall. „Die Nachricht vom Insolvenzverfahren kam zum jetzigen Zeitpunkt durchaus überraschend“, erklärte Ingo Hanemann von der IG Metall Chemnitz. Dennoch: Die Probleme des Unternehmens reichen weit zurück.
Meyer Burger hatte in den vergangenen Jahren mehrfach seine Strategie angepasst – mit dem Ziel, wieder profitabel zu werden. Doch der Preisdruck durch asiatische Hersteller, Förderlücken in Deutschland und eine nur langsam wachsende Nachfrage nach hocheffizienten Modulen setzten dem Unternehmen zunehmend zu.
US-Markt als Hoffnung – doch auch dort wackelt die Basis
Ein zentrales Element der Strategie war die Verlagerung der Modulproduktion in die USA. In Goodyear (Arizona) hatte Meyer Burger eine neue Fertigung aufgebaut, die mit in Deutschland produzierten Solarzellen beliefert wurde. Doch die Pläne gingen nicht auf. Der Großkunde DESRI kündigte überraschend einen Abnahmevertrag über fünf Gigawatt Modulleistung. In der Folge wurde das Werk in Arizona nun komplett stillgelegt. Alle 282 Mitarbeitenden verlieren ihren Arbeitsplatz.
Finanziell ist das Unternehmen angeschlagen. Bereits im Dezember 2024 hatte sich Meyer Burger eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von rund 40 Millionen Dollar sichern müssen. Derzeit laufen Gespräche über weitere Liquiditätsspritzen. Im Zentrum stehen zwei Wandelanleihen, die 2027 und 2029 fällig werden. Beide wurden von der MBT Systems GmbH, einer deutschen Tochter, ausgegeben. Ob die erneuten Zahlungsaufschübe ausreichen, bleibt offen.
Politik sieht symbolhaften Niedergang der Solarindustrie
Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) sieht in der Entwicklung einen Weckruf. „Es ist ein Sinnbild für den schleichenden Niedergang einer Branche in Sachsen und Deutschland“, sagte Panter in Dresden. Seiner Meinung nach müssten wirtschaftliche Interessen und technologische Souveränität stärker in den Fokus rücken. Nur so ließen sich gut bezahlte Arbeitsplätze und Schlüsselindustrien langfristig sichern.
Das Amtsgericht Chemnitz hat mittlerweile Sachverständige eingesetzt, die die Insolvenzgründe untersuchen sollen. Es handelt sich um Expertinnen und Experten der Kanzlei Flöther & Wissing. Erst nach deren Einschätzung wird über eine vorläufige Insolvenzverwaltung entschieden.
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