Großwärmepumpe: Neues Gesetz soll Verfahren beschleunigen
Großwärmepumpe in Wärmenetzen stockt oft wegen der Bürokratie. Ein neues Gesetz soll helfen. Was geplant ist und welche Hürden noch bleiben.

In einem Heizkraftwerk in Schöneweide steht eine Flusswasser-Großwärmepumpe. Die Flusswasser-Großwärmepumpen, die Umweltwärme aus der Spree für das Fernwärmenetz nutzen, sollen die Steinkohle ersetzen.
Foto: picture alliance/dpa/Christophe Gateau
Großwärmepumpen, die mit Flusswasser betrieben werden, gelten als eine der Schlüsseltechnologien für die Dekarbonisierung von kommunalen Wärmenetzen. Noch aber sind sie alles andere als Selbstläufer, wie auf den Berliner Energietagen klar wurde. Mehr als 30 verschiedene Hemmschuhe machte Henrik Pieper vom Hamburg Institut im Rahmen einer Studie aus, die es mitunter zu überwinden gelte, bevor diese Anlagen geplant, gebaut und in Betrieb genommen werden können.
Großwärmepumpen in Wärmenetzen stehen vor vielen Hindernissen
Hintergrund ist eine Vielzahl von Zuständigkeiten auf verschiedenen Ebenen. All diese Instanzen müssen sich mit einer in ihrer Praxis bislang eher neuen Technologien auseinandersetzen – auch wenn sie zum Beispiel in Dänemark State of the Art sind. Den Einsatz vereinfacht hätte das noch im letzten Jahr von der alten Bundesregierung beschlussfertig ausgearbeitete Geothermiebeschleunigungsgesetz. Dies allein dadurch, dass dies auch die Großwärmepumpen wegen ihrer Bedeutung für die Wärmewende in den Rang einer Technologie gehoben hätte, die von „überragendem öffentlichen Interesse“ ist. Ähnlich wie dies schon das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für erneuerbare Energiequellen regelt.
Ute Hörrmann, Leiterin des Referats Nah- und Fernwärmesysteme im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BWE), sagte auf einem Panel zu Großwärmepumpen im Rahmen der Berliner Energietage, dass die neue Bundesregierung dieses Gesetz jetzt im August wieder ins Kabinett und damit in den Gesetzgebungsprozess bringen werde. Veränderungen für die Großwärmepumpen gegenüber dem vorhergehenden Entwurf seien eher nicht zu erwarten, ergänzte sie auf Nachfrage. Damit könnten zumindest die langen und langwierigen Genehmigungsverfahren allein aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses beschleunigt werden. Die Erfahrungen in dieser Hinsicht werden zum Beispiel bei Windkraftanlagen von der Branche positiv beurteilt.

Großwärmepumpen mit Flusswassernutzung gelten als Hoffnungsträger für klimafreundliche Fernwärme – doch auf den Berliner Energietagen wurde deutlich: Der Weg zur Umsetzung ist noch mit vielen Hürden gepflastert.
Foto: Nils Lucas
Genehmigungsfristen und verkürzte Rechtswege sollen den Einsatz von Großwärmepumpen in Wärmenetzen beschleunigen
„Wir haben eine Verkürzung der Instanzenzüge da drin, was Klagemöglichkeiten angeht“, ergänzte Hörrmann. Hinzu käme, dass die aufschiebende Wirkung bei Klagen entfalle, „was auch die Prozesse stark beschleunigen kann“. Es wird behördliche Höchstfristen für Genehmigungen geben: „Im Moment ist es ja so, dass es das nicht gibt“, so Hörrmann, „sondern dass die Behörden sich so viel Zeit nehmen, wie sie glauben, dass sie brauchen. Das führt im Ergebnis dazu, dass die Genehmigungsprozesse relativ lang sind“, bestätigte sie den Status quo, den die Branchenvertreter in Sachen Großwärmepumpeneinsatz in kommualen Wärmenetzen auf den Energietagen unisono beklagten.
Hinzu kämen Vorgaben zur Digitalisierung. „Das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil unterschiedliche Behörden arbeiten unterschiedlich, oft noch mit Papier, teilweise auch so, dass Unterlagen vielfach eingereicht werden müssen, bei unterschiedlichen Behörden in unterschiedlichen Formaten. Das kostet alles wahnsinnig viel Zeit und das kostet letztlich auch Geld“, so Hörrmann. Sie machte auf den Energietagen Hoffnung darauf, dass das Geothermiebeschleunigungsgesetz recht schnell umgesetzt werden könnte: „In der vergangenen Legislaturperiode war es eigentlich kein strittiger Gesetzentwurf, sondern es war fraktionsübergreifend so, dass Einigkeit bestand, dass wir in dem Bereich unbedingt was machen müssen.“ Als Bund wolle man zudem in einen „stärkeren Dialog mit den Ländern gehen“. Ziel sei es – unabhängig davon, wie die einzelnen Strukturen und Regularien in den Ländern seien – Richtlinien zu geben für die Behörden, die dann letztlich über den Großwärmepumpeneinsatz entscheiden.
Ermöglichungskultur in Genehmigungsbehörden soll Großwärmepumpeneinsatz beschleunigen
Es wäre sicherlich hilfreich, gäbe es solche bundesweiten Handreichungen. Mit welchen Problemen die Pioniere dieser Technik im kommunalen Wärmesektor zu kämpfen haben, verdeutlichte in Berlin zum Beispiel Ulrich Liebenthal: „Man kann sich kaum vorstellen, was wir für Diskussionen mit einer Genehmigungsbehörde führen müssen“, sagte der Leiter Systemplanung bei den Hamburger Energiewerken (HEW). Die HEW wollen das gleiche Wasser, das bisher ein Kraftwerk kühlt, zukünftig auch nutzen für eine Wärmepumpe. Dennoch gibt es Knies mit einer Genehmigungsbehörde, weil deshalb die wasserrechtliche Erlaubnis zur Disposition stehe. Das sei, so Liebenthal, kaum noch jemandem zu vermitteln.
„Ich glaube, wir müssen einfach ein Stück weit hin zu einer Ermöglichungskultur, sodass die Leute mitarbeiten, die in den Genehmigungsbehörden sitzen“, sagte Heiko Huther, Geschäftsführer der AGFW-Projekt GmbH. Die ist mit der Branche in zahlreichen praxisnahen Forschungsprojekten befasst. Da zumindest ist die Erfahrung der Windbranche ebenfalls positiv. Die geänderten Rahmenbedingungen vollbringen zwar keine Wunder, aber die, die in den Behörden verantwortlich sind, können anders agieren und tun dies auch.
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