Stromnetze 23.04.2025, 13:30 Uhr

Bundesnetzagentur: Vermiedene Netzentgelte weg, das spart in drei Jahren 1,5 Mrd. €

Die Bundesnetzagentur will bis 2029 die vermiedenen Netzentgelte abschaffen. Das erspart Stromkundinnen und -kunden jährlich 1 Mrd. € an Netzentgelten.

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Strommast und Fernleitungen vor blauem Himmel in Deutschland: Die Bundesnetzagentur will bis 2029 die vermiedenen Netzentgelte abschaffen. Das erspart Stromkundinnen und -kunden jährlich 1 Mrd. € an bisherigen Netzentgelten.

Foto: PantherMedia / Jens Ickler

Damals, als sie 1999 eingeführt wurden, waren sie mal gedacht, um die dezentrale Stromerzeugung zu stärken – die sogenannten vermiedenen Netzentgelte, ein spezielles Förderinstrument im Bereich der deutschen Stromnetze. Die Idee dahinter: Wenn der Strom da verbraucht wird, wo er erzeugt wird, dann braucht es weniger gut ausgebaute übergeordnete Stromnetze. Denn diese Netze müssen für diesen Strom dann nicht weiter ausgebaut werden (s. Kasten).

Auf den ersten Blick klingt das logisch, das weiß auch Klaus Müller, Präsident der in Bonn ansässigen Bundesnetzagentur. Aber der Agenturchef hat sich nach 25 Jahren mit seinem Stab die Sache mal angesehen und offenbar festgestellt: Dieses Instrument ist damit nicht mehr zulässig, sondern inzwischen eine reine Subvention, weil das, was man sich mal davon versprochen hat, schlicht nicht funktioniert. „Eine Subvention von Kraftwerken durch sogenannte vermiedene Netzentgelte zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht mehr zeitgemäß“, so Müller.

2026 bis 2028 sparen deutsche Stromkundinnen und -kunden 1,5 Mrd. €

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, plädiert für die stufenweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte bis 2029. Foto: Laurence Chaperon

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, plädiert für die stufenweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte bis 2029.

Foto: Laurence Chaperon

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Dabei hat der Gesetzgeber schon festgelegt, dass die bisherige Regelung zum Jahresbeginn 2029 auslaufen soll. „Mit dem Außerkrafttreten der Stromnetzentgeltverordnung gemäß Art. 15 Abs. 3 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWRAnpG 2024) zum 1. 1. 2029 entfällt die Regelung des § 18 Stromnetzentgeltverordnung ersatzlos“, heißt es im Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur – und das läge in ihrer Zuständigkeit – will sie aber auch nicht weiter fortsetzen. „Wir schlagen eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. € über drei Jahre vor“, sagt Müller. Schon in der Vergangenheit hatte sich die Bundesregierung immer wieder die vermiedenen Netzentgelte angeschaut. Galten sie früher für alle Anlagenbetreiber, sind seit 2018 die Solar- und Windstromanlagenbetreiber ausgenommen. Vermiedene Netzentgelte werden heute nur noch an jene gezahlt, deren Anlagen vor 2018 ans Netz gingen. Seit dem Jahresbeginn 2023 profitieren überhaupt keine neuen Anlagen mehr von den vermiedenen Netzentgelten.

Wer zurzeit noch von den vermiedenen Netzentgelten profitiert

Laut Bundesnetzagentur profitieren derzeit deutschlandweit die Betreiberinnen und Betreiber von rund 12.000 Anlagen von vermiedenen Netzentgelten. Der überwiegende Teil davon ist an die Hochspannungsebenen angeschlossen. Rund zwei Drittel der Anlagen entstammen der Industrie und dem Gewerbe, rund 1/3 haben kommunale Betreiber.

Wie die vermiedenen Netzentgelte bis 2029 verschwinden werden

Die Bundesnetzagentur sieht mit der heute beginnenden Konsultation eine gestaffelte Abschmelzung der Auszahlungen von Entgelten für die dezentrale Einspeisung vor. Ab 1. Januar 2026 sollen es 25 % weniger sein, ab 2027 die Hälfte und ab 2028 dann drei Viertel weniger. „Ab 2029 sollen keine Entgelte für dezentrale Einspeisung mehr ausgezahlt werden. Dies spart den Netznutzern in den Jahren 2026 bis 2028 in Summe ca. 1,5 Mrd. €“, so die Agentur in einer Mitteilung. Im bundesweiten Schnitt machen die vermiedenen Netzentgelte laut Bundesnetzagentur ungefähr 3 % der Netzkosten aus.

Durch die Festlegung gibt die Bundesnetzagentur den Anlagenbetreibern Planungssicherheit, indem sie frühzeitig signalisiert, dass es keine Verlängerung der Regelung geben wird und zugleich ein berechenbarer Abbaupfad geschaffen wird. Die Alternative zum schrittweisen Abbau der vermiedenen Netzentgelte wäre eine komplette Abschaffung, ein Cut, zum 1. 1. 2026 gewesen. „Durch die Festlegung gibt die Bundesnetzagentur den Anlagenbetreibern Planungssicherheit, indem sie frühzeitig signalisiert, dass es keine Verlängerung der Regelung geben wird und zugleich ein berechenbarer Abbaupfad geschaffen wird“, so die Agentur in einer Mitteilung.

Der Entwurf der Festlegung ist veröffentlicht. Stellungnahmen zu dem konsultierten Entwurf können bis zum 23. 5. 2025 abgegeben werden.

Ein Beitrag von:

  • Stephan W. Eder

    Stephan W. Eder

    Stephan W. Eder ist Technik- und Wissenschaftsjournalist mit den Schwerpunkten Energie, Klima und Quantentechnologien. Grundlage hierfür ist sein Studium als Physiker und eine anschließende Fortbildung zum Umweltjournalisten.

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