12 GW neue Gaskraftwerke 20.01.2026, 17:50 Uhr

Langes Ringen, viele Fragezeichen: Das steckt hinter der Kraftwerksstrategie

Drei Jahre Verhandlungen, zwei Regierungen, unzählige Entwürfe: Berlin und Brüssel haben sich endlich auf den Bau neuer Gaskraftwerke geeinigt. Ein Blick auf den langen Weg dahin – und Fragen, die noch offen sind.

 

 

Nach zweieinhalb Jahren Debatte hat Deutschland eine Kraftwerksstrategie. Am 16. Januar haben sich das Bundeswirtschaftsministerium und die EU-Kommission auf die Eckpunkte geeinigt. Damit endet ein langer Spießrutenlauf.

Noch in diesem Jahr sollen Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 12 GW ausgeschrieben werden. Die Anlagen sollen spätestens 2031 ans Netz gehen, müssen wasserstofffähig sein und bis 2045 emissionsfrei laufen. Parallel will die Bundesregierung ab 2032 einen Kapazitätsmarkt einführen, der langfristig für Versorgungssicherheit sorgen soll.

Wie ist dieses Ergebnis einzuordnen? Wir schauen uns die wichtigsten Stationen der Kraftwerksstrategie an – und prüfen, was von der Grundidee übrig ist.

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Der ambitionierte Anfang (Sommer 2023)

Im Zuge der ambitionierten Energiewende-Politik der Ampel wurde 2023 eine Frage immer lauter: Wie lässt sich die Stromversorgung in  Deutschland jederzeit garantieren? Denn zwar gibt es immer mehr Grünstrom, doch Wind und Sonne liefern nicht auf Knopfdruck. Gleichzeitig sollen alte Kohlekraftwerke bis 2038 vom Netz.

Doch wenn an trüben, windstillen Wintertagen – in einer sogenannten Dunkelflaute – der Strom knapp wird, braucht es flexible Kraftwerke für die Notversorgung. Genau diese sollten gebaut werden.

Im August 2023 stellte der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erste Pläne zum Ausbau vor. Sie umfassten den Bau wasserstofffähiger Gaskraftwerke mit insgesamt 23,8 GW Leistung bis 2035. 8,8 GW davon sollten durch Neubauten entstehen, 15 GW durch die Umrüstung bestehender Anlagen.

Das Ministerium unterschied zudem drei Kategorien von Kraftwerken:

  1. „Wasserstoff-Sprinter“ sollten sofort mit Wasserstoff laufen und frühzeitig an das  erst kurz zuvor beschlossene Wasserstoffkernnetz angeschlossen werden.
  2. „Hybrid-Kraftwerke“ würden erneuerbare Energien mit lokaler H₂-Speicherung verbinden und
  3. „H₂-Ready-Kraftwerke“ könnten zunächst Erdgas nutzen, bevor sie später auf Wasserstoff umgestellt werden.

Die erste Einigung (Februar 2024)

Nach zähen Verhandlungen einigte sich die Koalition im Februar 2024 erstmals auf die Kernelemente ihrer Kraftwerksstrategie. Vor dem Hintergrund des im November 2023 erfolgten Urteils des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge nicht genutzte Kredite aus den Corona-Finanzpaketen keine Grundlage für den Klimatransformationsfonds (KTF) bilden dürfen, markierte der finale Entwurf eine klare Kursänderung.

  • Zunächst wurde die Zielmarke deutlich niedriger angesetzt. Statt der anfangs vorgesehenen 23,8 GW sollten nur noch Gaskraftwerke mit einer Gesamtleistung von 10 GW ausgeschrieben werden.
  • Zudem verschob die Regierung den Zeitraum für die Umstellung nach hinten: Die H₂-ready-Kraftwerke sollten erst bis 2040 vollständig auf Wasserstoff umgestellt werden.
  • Die für Neubau und Umstellung geschätzten Kosten von rund 16 Mrd. € wollte man weiterhin aus dem KTF finanzieren. Allerdings war davon nach dem Urteil aus Karlsruhe wenig übrig.

Das Kraftwerkssicherheitsgesetz (Juli 2024)

Im Juli 2024 wurde die Strategie in ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) überführt und erneut überarbeitet. Die Zielkapazität setzte das Ministerium dabei auf 12,5 GW fest. Zudem wurde sie als Zweisäulen-Modell restrukturiert:

Erste Säule:

  • 5 GW neue H₂-ready-Gaskraftwerke
  • 2 GW H₂-ready-Modernisierungen bestehender Anlagen
  • 500 MW reine Wasserstoffkraftwerke („Wasserstoffsprinter“)
  • 500 MW Langzeitspeicher

Zweite Säule:

  • 5 GW neue Gaskraftwerke

Das Ampel-Aus (November 2024)

Am 11. September 2024 leitete die Bundesregierung die formelle Konsultationsphase für das KWSG ein, die bis zum 23. Oktober lief. Die erste Ausschreibung war für Anfang 2025 geplant.

Doch erneut kam alles anders. Im November 2024 zerbrach die Ampel an der Frage, wie der Bundeshaushalt 2025 zu finanzieren sei. Das KWSG blieb liegen, und die Ausschreibungen fielen aus.

Neustart unter Schwarz-Rot (Ab Mai 2025)

Nach den Neuwahlen kam im Mai 2025 die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD ins Amt. Das Thema Kraftwerke war damit aber nicht vom Tisch.

In ihrem Koalitionsvertrag kündigte die GroKo eine „zügige Überarbeitung“ der Kraftwerksstrategie an. Mit „bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030″ plante sie zunächst sogar eine größere Kapazität als die Ampel. Statt den elaborierten Habeck-Entwurf zu übernehmen, wollte die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mit Brüssel neu verhandeln.

Es folgten monatelange Gespräche mit der EU-Kommission. Insider klagten bereits, dass die Kraftwerksstrategie alle anderen Themen im Ministerium überschatte. Im November 2025 schien eine Einigung nah, doch dann zogen sich die Verhandlungen weiter. Am 16. Januar 2026 kam es schließlich zum Durchbruch.

Die finale Einigung im Überblick

Eckpunkt Zielwert
Ausschreibungsvolumen 12 GW
Davon mit Langfristkriterium 10 GW (müssen länger am Stück laufen können)
Davon technologieoffen 2 GW (Batteriespeicher, Biogas o.Ä.)
Inbetriebnahme Bis 2031
Geplante weitere Ausschreibungen 2027 und 2029/2030
Klimaneutralität 2045

Wie ist die neue Kraftwerksstrategie einzuordnen?

Das Ergebnis fällt bescheidener aus als von Reiche zu Beginn der Legislaturperiode angestrebt. Die Grünen betonten bereits die Nähe des finalen Entwurfs zu Habecks Plänen: „Was Frau Reiche und Herr Merz jetzt als große Idee verkaufen, hätte man bereits Anfang letzten Jahres haben können“, so Katrin Uhlig, Mitglied im Wirtschafts- und Energieausschuss des Bundestags.

Wirtschaftsministerin Reiche sieht das anders: „Die Verständigung zur Kraftwerksstrategie ist ein entscheidender Schritt für die Versorgungssicherheit in Deutschland.“ Sie setze „den Startpunkt für einen umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmarkt“ und sichere „Versorgungssicherheit und die Einhaltung unserer Klimaschutzziele gleichermaßen“, hieß es in einer Pressemitteilung.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begrüßte die Einigung: „Es war jetzt absolut notwendig, dass Brüssel und Berlin sich nach nunmehr drei Jahren auf die Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie verständigt haben. Damit setzt die Bundesregierung ein entscheidendes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Finanzierung unklar

Gaskraftwerke, die nur bei Dunkelflauten einspringen, werfen kaum Gewinne ab. Deshalb scheuen Energieversorger und Banken bislang Investitionen. Als Geldgeber bleibt nur der Staat, um Bau und Betrieb zu subventionieren.

„Effizienter und günstiger als Subventionen wäre eine Pflicht für Stromversorger, Stromlieferungen am Markt abzusichern“, gibt Helena Melnikov von der Deutschen Industrie- und Handelskammer zu bedenken.

Noch ist offen, ob die Kosten aus dem Bundeshaushalt kommen oder über eine Umlage auf den Strompreis finanziert werden. In der Branche rechnet man mit jährlichen Förderkosten im mittleren dreistelligen Millionenbereich. Über die gesamte Laufzeit könnte sich das auf einen zweistelligen Milliardenbetrag summieren.

Wie geht es weiter?

Für ein finales Aufatmen ist es zu früh: Das Beihilfeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die EU-Kommission muss das Fördermodell nun nach Vorlage des Gesetzentwurfs final genehmigen. Die ersten Ausschreibungen sollen dann im Sommer starten.

Bereits ab 2027 plant die Bundesregierung zusätzliche Ausschreibungen für die „vorzeitige Dekarbonisierung“. Dabei sollen Differenzverträge die höheren Brennstoffkosten bei einer frühen Umstellung auf Wasserstoff abfedern. Ziel ist, 2 GW  bis 2040 und weitere 2 GW bis 2043 auf Wasserstoff umstellen. So läge man noch vor der anvisierten Klimaneutralität im Jahr 2045.

Ebenfalls 2027 soll ein umfassender Kapazitätsmarkt eingeführt werden, der ab 2032 greift. Dann würden Kraftwerksbetreiber nicht nur für gelieferten Strom bezahlt, sondern auch für das Bereithalten von Kapazität – eine Art Versicherungsprämie für das Stromsystem.

Für die Energiebranche endet mit der Einigung vom 16. Januar eine lange Phase der Unsicherheit. Ob die Kraftwerke aber rechtzeitig kommen, um den Kohleausstieg abzusichern, ist unklar. Der Zeitplan lässt jedenfalls wenig Spielraum für weitere Verzögerungen.

Aber reicht das überhaupt?

In Fachkreisen gibt es Zweifel, ob die beschlossenen 12 GW das Problem lösen. Die Bundesnetzagentur kam in ihrem Versorgungssicherheitsbericht vom September 2025 zu einem ernüchternden Ergebnis: Im ungünstigsten Fall wären bis 2035 bis zu 35,5 GW an Reservekapazität nötig; fast das Dreifache der jetzt geplanten Menge.

Auch beim Zeitplan sind Fragezeichen angebracht. Der Chef des Turbinenherstellers Christian Bruch sprach gegenüber der dpa von einem „Fotofinish“ für das Zieljahr 2031, also einem Rennen, das sich nur haarscharf gewinnen lässt.

Denn: Für große Gasturbinen, wie sie in neuen Gaskraftwerken zum Einsatz kommen, liegen die Lieferzeiten derzeit bei vier Jahren. „Und es sieht nicht so aus, als würden sich die Lieferzeiten in den nächsten 18 Monaten entspannen“, so Bruch.

FAQ: Die Kraftwerksstrategie

Warum überhaupt neue Gaskraftwerke?
Wind- und Solaranlagen liefern wetterabhängig Strom. In Dunkelflauten müssen flexible Kraftwerke einspringen. Mit dem Kohleausstieg bis spätestens 2038 fehlt diese Reserve zunehmend. Daher sollen frühzeitig neue Gaskraftwerke ausgeschrieben werden, die flexibel arbeiten.

Wie viel Kapazität wird ausgeschrieben?
Zunächst 12 GW im Jahr 2026. Weitere Ausschreibungen folgen 2027 und 2029/2030.

Wann gehen die neuen Kraftwerke ans Netz?
Die Anlagen aus der ersten Ausschreibung sollen spätestens 2031 in Betrieb gehen.

Müssen die Kraftwerke auf Wasserstoff umstellen?
Ja, alle Anlagen müssen „H₂-ready“ sein und bis spätestens 2045 emissionsfrei betrieben werden. Anreize für eine frühere Umstellung gibt es ab 2027.

Wer finanziert den Bau?
Die Kraftwerke werden staatlich gefördert. Ob über den Bundeshaushalt oder eine Stromumlage, ist noch offen.

Wo sollen die Kraftwerke stehen?
Vor allem im Süden Deutschlands, wo der Bedarf an flexibler Stromerzeugung am größten ist.

Was ist ein Kapazitätsmarkt?
Ein Mechanismus, bei dem Betreiber auch für das Bereithalten von Kapazität und nicht nur für gelieferten Strom bezahlt werden.

Ein Beitrag von:

  • Magnus Schwarz

    Magnus Schwarz schreibt zu den Themen Wasserstoff, Energie und Industrie. Nach dem Studium in Aachen absolvierte er ein Volontariat und war mehrere Jahre als Fachredakteur in der Energiebranche tätig. Seit Oktober 2025 ist er beim VDI Verlag.

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