Ein sanfter Übergang in die Rente, der gleichzeitig jungen Fachkräften Chancen eröffnet – Altersteilzeit ist für viele Ingenieure und ihre Arbeitgeber ein interessantes Modell, das sogar in einigen Tarifverträgen festgehalten ist. Hier erfahren Sie alles zu Modellen, Voraussetzungen und Ansprüchen.
Nicht jeder fühlt sich mit dem Erreichen des Rentenalters auch alt genug, um wirklich in Rente zu gehen. So manch einer würde gern noch ein oder zwei Jahre in seinem Beruf weiter tätig sein. Gerade Ingenieure und Informatiker haben gute Chancen, das auch zu verwirklichen. Denn der Fachkräftemangel führt dazu, dass Berufserfahrung äußerst wertvoll ist.
Ingenieure und Informatiker, die vermindert erwerbsfähig sind, dürfen unter Umständen Arbeit annehmen, obwohl sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen. In einigen Fällen ist es sogar nötig, dass sie etwas hinzuverdienen. Lesen Sie hier, was es dabei zu beachten gibt.
Das generelle Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren. Viele Ingenieure können jedoch in Frührente gehen. In welchem Alter ist das möglich? Mit welchen Abschlägen müssen Sie rechnen? Und wie unterstützt Sie das Flexirentengesetz?
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) lässt sich die gesetzliche Rente aufbessern. Das kann sich vor allem dann lohnen, wenn der Arbeitgeber kräftig dazu bezahlt. Ingenieure müssen aber einiges beachten – und möglichst im Vorfeld die Varianten durchrechnen.