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Reach bereitet Anlagenbauern Sorgen  

26. Januar 2007

VDI nachrichten, Frankfurt/Main, 26. 1. 07, swe – Die künftige Chemikalienverordnung Reach (registration, evaluation, authorisation of chemicals) der Europäischen Union betrifft auch Firmen, die Chemikalien einsetzen. Einige Stoffe werden teurer, andere werden möglicherweise nicht mehr erhältlich sein. Auf welche Weise ein Anlagen- oder Maschinenbauer mit Reach konfrontiert werden kann, zeigte der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) auf seinem Reach-Informationstag am 18. Januar.
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Jeder Betrieb ist von der neuen EU-Chemikalienpolitik betroffen“, stellt Hans-Eckhard Thies, Vorsitzender des VDMA-Ausschusses Umweltpolitik, fest. Die neue Verordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft tritt, berge manche Überraschung, warnt Darius Soßdorf, Reach-Experte des VDMA.

Kauft ein Betrieb eine Chemikalie innerhalb der Europäischen Union (EU), wird er sich um Reach meist keine Gedanken machen müssen. „Besorgt er sich diese Chemikalie aber etwa aus den USA, führt er diesen Stoff in die EU ein.“ Und bei der Einfuhr beginnt das Problem.

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Das Regelwerk behandelt diesen Betrieb dann nämlich als Importeur, der dieselben Pflichten hat wie ein Chemikalienhersteller. Das heißt, er muss dann selber belegen, dass er diesen Stoff sicher anwendet. „Die Betriebe müssen sich daher unbedingt klar machen, welche Rolle sie unter Reach spielen“, erklärt Soßdorf.

Alle Geräte enthalten Metalle, deren Preis durch Reach leicht steigen kann. „Jede Firma, die etwa von Kadmium, Kupfer, Nickel oder Vanadium mehr als 1 t/Jahr in der EU herstellt oder hierher einführt, muss dieses Metall registrieren“, erläutert Ingenieurin Christina Meßner von der Wirtschaftsvereinigung Metalle (WVM).

Weil diese Chemikalien in großen Mengen hergestellt oder eingeführt werden, müssen etwa Metallhütten die Ergebnisse kostspieliger Tests vorlegen. „Das Testprogramm kann Kosten von mehr als 1 Mio. € verursachen.“

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Für einige Metalle lägen zwar bereits viele der notwendigen Daten vor – so musste die Industrie in den letzten Jahren abschätzen, wie gefährlich Kadmium, Nickel und Zink für Mensch und Umwelt sind. Für andere Metalle liegen jedoch weniger Daten vor.

„In welchem Ausmaß etwa Metallhütten die zusätzlichen Ausgaben weitergeben, ist aber schwer abschätzbar“, so Meßner. Zudem können die Firmen, die diese Tests bezahlt haben, jetzt von jenen Firmen, denen diese Daten nicht vorliegen, einen Teil ihrer Ausgaben zurückfordern.

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Auf eine andere Auswirkung weist Stephan Baumgärtel vom Verband der Schmierstoff-Industrie (VSI) hin. Chemiefabriken werden einige jener Stoffe nicht mehr anbieten, bei denen die Registrier- und Testkosten unter Reach im Vergleich zur Rendite sehr hoch sind. Das wird in erster Linie bei Spezialchemikalien der Fall sein, die nur in geringen Mengen hergestellt werden.

„Einige Schmierstoffe werden dann nicht mehr erhältlich sein“, so Baumgärtel. Ein Beispiel: Kühlschmierstoffe enthalten oft mehr als 20 Stoffe. Einige wirken als Emulgator, andere als Konservierungs- oder Korrosionsschutzmittel. Wenn auch nur ein Stoff wegfällt, muss der Schmierstoffhersteller seine Rezeptur ändern. Das kostet Zeit und Geld.

„Dieses Problem wird aber nur auf wenige Spezialschmierstoffe zutreffen“, hofft Baumgärtel. Er rät Anlagen- oder Maschinenbauern, sich bei ihren Lieferanten zu erkundigen, ob es diese Formulierungen künftig noch geben wird. Er gibt aber zu bedenken, dass auch die Hersteller von Schmierstoffen oft selber nur begrenzt Aussagen über die zukünftige Verfügbarkeit ihrer Zubereitungen machen können.

Diese Unsicherheit wird noch einige Zeit bestehen bleiben, betont Darius Soßdorf, VDMA. Er verweist auf eine wichtige Frist: Von Juni bis November 2008 müssen unter Reach alle Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki angemeldet werden. Alle anderen Stoffe dürfen danach in der EU nicht mehr hergestellt und vermarktet werden.

„Reach wird zudem das ¿Ausprobieren¿ erschweren“, glaubt Darius Soßdorf. Denn die Chemiehersteller müssen künftig beschreiben, wie ihr Produkt eingesetzt werden darf. Ebenso müssen jene, die aus diesen Stoffen eine chemische Formulierung herstellen, ihren Kunden den Einsatzzweck angeben. Jede andere Anwendung untersagt Reach.

Das habe praktische Folgen, so Soßdorf, und gibt ein Beispiel: Ein Maschinenbauer fixiert Schrauben im Gewinde mit preiswertem Nagellack anstatt mit teurem Industriekleber. „Das ist heute ein Wettbewerbsvorsprung durch firmeneigenes Know-how.“

Unter Reach werde dies jedoch problematischer. Denn meist weiß der Nagellackhersteller nichts von diesem speziellen Einsatz. „Der Maschinenbauer muss seine spezielle Anwendung selber registrieren“, erklärt Soßdorf. Das heißt, er muss in einem eigenen Chemikaliensicherheitsbericht belegen, dass von seiner Verwendung keine Gefahr ausgeht oder dass die Risiken beherrschbar sind. „Das dafür erforderliche chemische und toxikologische Fachwissen hat ein Maschinenbauer in der Regel nicht und muss es dann teuer einkaufen.“

Anlagen- und Maschinenbauer können also vielfach von Reach betroffen sein. Sie sollten sich daher rechtzeitig auf die Verordnung einstellen, betont Hans-Eckhard Thies, VDMA. RALPH AHRENS



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