Wie Abfindungen die Wechselbereitschaft befeuern
Viele wechseln den Job für mehr Gehalt, neue Perspektiven oder einen attraktiveren Arbeitgeber – doch manchmal gibt auch ein anderer Faktor den Ausschlag: Wenn beim Abschied Abfindungen winken, wird der Wechsel gleich doppelt interessant.
Wenn Abfindungen den Wechsel ins Rollen bringen.
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Inhaltsverzeichnis
In der aktuellen Wirtschaftslage herrscht große Unsicherheit. Viele Unternehmen stehen vor Krisen, steigenden Kosten und Personalabbau – besonders Autozulieferer kündigen harte Einschnitte an, um ihre Strukturen zu straffen. Betriebsbedingte Kündigungen werden immer häufiger, was für angespannte Stimmung sorgt. Dabei sind Abfindungen oft ein wichtiges Thema, das viele Beschäftigte bei einem Jobwechsel im Blick haben.
Denn viele Menschen träumen davon, einen neuen Job zu finden und dabei bessere berufliche Chancen sowie mehr Gehalt zu bekommen. Für manche bleibt es bei der Überlegung, andere gehen schon einen Schritt weiter: Sie hoffen beim Abschied vom alten Arbeitgeber auf eine attraktive Abfindung. Diese Aussicht auf finanzielle Unterstützung kann die Entscheidung für einen Jobwechsel zusätzlich stärken.
Die Rolle der Abfindung beim Jobwechsel
Und genau das zeigt der aktuelle Jobwechsel-Kompass von der Königsteiner Gruppe und stellenanzeigen.de. Befragt wurden über 1000 Beschäftigte in Deutschland.
Das Ergebnis:
- 50 % der Wechselwilligen sehen eine Abfindung als echten Anreiz für den Absprung.
- 41 % würden das Thema aktiv im Trennungsgespräch ansprechen.
- 51 % sagen: Eine mögliche Abfindung würde den Wechsel sogar beschleunigen.
Doch die Realität sieht anders aus: Nur 28 % glauben, tatsächlich mit einer Abfindung rechnen zu können. Und nur 37 % fühlen sich über gesetzliche oder tarifliche Regelungen gut informiert.
Mit anderen Worten: Die Hoffnung auf eine Abfindung motiviert viele – aber es herrscht große Unsicherheit, was die tatsächlichen Chancen betrifft.
Keine Garantie, aber Chance
„Unsere Analyse zeigt: Viele Beschäftigte, die an eine berufliche Veränderung denken, gehen ihren Jobwechsel strategisch an. Sie interessieren sich zunehmend auch für die finanziellen Spielräume, die sich durch ihren Wechsel ergeben könnten“, kommentiert Nils Wagener, Geschäftsführer der Königsteiner Gruppe. „Das zeigt, dass neben dem Wunsch nach einer neuen Herausforderung und mehr Jobsicherheit, auch der wirtschaftliche Aspekt stärker in den Blick der Beschäftigten rückt. Für Arbeitgeber heißt das, dass eine hohe Fluktuation auch zunehmend ein finanzielles Risiko bedeutet.“
Aber generell gilt: Einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung gibt es nicht. Ob eine Abfindung gezahlt wird, hängt in der Regel vom Arbeitgeber und dem individuellen Verhandlungsgeschick ab. Wer gut vorbereitet in ein Trennungsgespräch geht, kann seine Chancen auf eine finanzielle Einigung deutlich erhöhen.
Personalabbau und Abfindungen: Beispiele aus der Praxis
Schauen wir uns nun einige Beispiele aus der Presse an, warum Abfindungen aktuell so stark im Fokus stehen. Überall, wo Kündigungen angekündigt werden, tauchen Abfindungen als wichtiges Thema auf. Wer die Berichte aus verschiedenen Branchen querliest, sieht schnell: Abfindungen sind überall ein großes Thema. Lassen Sie uns einige Beispiele genauer betrachten.
So wurde Anfang Juli bekannt: Der Energiekonzern Uniper plant, Hunderte Stellen abzubauen und bietet betroffenen Mitarbeitern Abfindungen sowie Vorruhestand an. Freie Stellen sollen nicht neu besetzt werden, und Gespräche über freiwilliges Ausscheiden laufen bereits.
Zum Beispiel haben die VDI nachrichten kürzlich mehrere Fälle behandelt, in denen Abfindungen eine wichtige Rolle spielen. Hier finden Sie zwei Artikel, in denen das Thema ausführlich diskutiert wird. z. B:
Bis zu 52,5 Monatsgehälter: Bayer forciert Stellenabbau mit üppigen Abfindungen
Turboprämie: Volkswagen zahlt Abfindungen von bis zu 450 000 €
Hohe Abfindungen bei Stellenabbau
Außerdem wurde im März bekannt, dass der Autobauer Mercedes-Benz bei seinem geplanten Personalabbau in der Verwaltung besonders hohe Abfindungen zahlte. Langjährige Mitarbeitende konnten demnach mit Beträgen von über 500.000 Euro rechnen, wenn sie das Unternehmen verließen.
Da die Beschäftigten durch eine Beschäftigungssicherung bis Ende 2034 vor Kündigungen geschützt waren, musste Mercedes-Benz attraktive finanzielle Anreize bieten, um den Stellenabbau dennoch umzusetzen. Dieser Abbau war Teil eines umfassenden Sparprogramms.
„Mercedes-Benz steht zu seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten: Wir gehen sozialverträglich und fair vor“, zitierte die dpa eine Konzernsprecherin.
Wie die dpa berichtete, konnten sich die Beschäftigten von Mercedes-Benz im Intranet einen ersten Überblick darüber verschaffen, welche Abfindungen sie bei einem Ausscheiden erwarten konnten. Das Unternehmen gab keine genauen Zahlen bekannt, wie viele Mitarbeitende den Konzern verlassen sollten. Nach Angaben von Arbeitnehmervertretern betraf es jedoch mehrere Tausend Beschäftigte in der Verwaltung. Das Abfindungsprogramm richtete sich nur an Mitarbeiter außerhalb der Produktion. Das Unternehmen und der Gesamtbetriebsrat hatten vereinbart, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben würde und der Stellenabbau nur auf freiwilliger Basis erfolgte.
Laut dem „Handelsblatt“ konnte beispielsweise ein 55-jähriger Teamleiter mit einem Bruttomonatsgehalt von rund 9000 € und 30 Jahren im Unternehmen mit einer Abfindung von mehr als 500.000 € rechnen. Eine 45-jährige Sachbearbeiterin, die seit 20 Jahren bei Mercedes tätig war und etwa 7500 € brutto im Monat verdiente, konnte mit einer Abfindung von über 300.000 € rechnen.
Ende des vergangenen Jahres (2024) wurde bekannt, dass Audi und die Arbeitnehmervertreter des vor der Schließung stehenden Werks in Brüssel sich nicht auf einen Sozialplan einigen konnten. Wie Audi mitteilte, wurde auch das sechste Angebot des Unternehmens abgelehnt.
Der Volkswagen-Konzern wollte die Autoproduktion in Brüssel Ende Februar einstellen, nachdem die Suche nach einem Investor für die rund 3000 Beschäftigten erfolglos blieb. Audi bot neben dem gesetzlichen Kündigungsgeld Abfindungen an, deren Höhe von der Betriebszugehörigkeit abhängt. So hätte ein Mitarbeiter mit 17 Jahren Betriebszugehörigkeit je nach Funktion und Gehalt zwischen 125.000 € und 190.000 € erhalten. Das Unternehmen gab an, dafür mehr als das Doppelte des gesetzlich geforderten Betrags aufzuwenden.
Ein weiteres Beispiel aus dem Jahr 2024 kommt vom Haushaltsgerätehersteller Miele. Im Rahmen eines Personalabbaus kündigte das Unternehmen an, betroffenen Mitarbeitern in Deutschland Abfindungen von bis zu 270.000 € zu zahlen. Im Februar hatte Miele den Abbau von 1300 Stellen bekanntgegeben, davon sollen 700 Arbeitsplätze in die Produktion nach Polen verlagert werden.
Im Juni einigte sich Miele mit der IG Metall auf einen „Zukunfts- und Sozialtarifvertrag“, der die deutschen Standorte bis 2028 sichert. Teil dieses Vertrags war ein freiwilliges Ausstiegsprogramm mit großzügigen Abfindungen. Je nach Betriebszugehörigkeit konnten Abfindungen von bis zu 270.000 € erreicht werden.
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