Kündigungsschreiben für Ingenieure: Was korrekt ist – und was riskant
Ein falsches Datum oder die falsche Form reicht: Diese Fehler im Kündigungsschreiben kosten Ingenieurinnen und Ingenieuren Zeit, Geld oder Nerven.
Bevor Sie Ihre Kündigung unterschreiben und abgeben, sollten Sie einige Fehler vermeiden.
Foto: Smarterpix/traza
Ein Kündigungsschreiben ist kein Papierkram, den man nebenbei abhakt. Es ist ein rechtlich wirksames Dokument – und genau deshalb lohnt sich Sorgfalt. Schon ein kleiner Fehler kann dazu führen, dass die Kündigung nicht greift, sich die Frist ungewollt verlängert oder im schlimmsten Fall Geld verloren geht.
Wer formale Anforderungen unterschätzt oder auf „gesunden Menschenverstand“ setzt, übersieht schnell juristische Details mit spürbaren Folgen. Dieser Beitrag bringt Ordnung in das Thema. Er zeigt klar, was ein Kündigungsschreiben rechtssicher macht, welche Formulierungen unnötige Risiken erzeugen – und wo echte Fehler lauern, die Sie Zeit, Geld oder Nerven kosten können.
Inhaltsverzeichnis
- Was ein Kündigungsschreiben zwingend enthalten muss
- Die häufigsten Fehler – und warum sie teuer werden
- Was nicht ins Kündigungsschreiben gehört
- Minimalbeispiel: rechtssicher und neutral
- Freundlich formulieren – ohne Risiko
- Kündigungsschreiben: korrekt vs. riskant – Übersichtstabelle
- Checkliste vor dem Absenden
- Einordnung für Ingenieure
Was ein Kündigungsschreiben zwingend enthalten muss
Alles andere ist optional – oder gefährlich.
Pflichtbestandteile:
- Vollständiger Name und Anschrift (Absender)
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Datum des Schreibens
- Eindeutige Kündigungserklärung („Hiermit kündige ich…“)
- Kündigungsart (ordentlich, fristgerecht)
- Kündigungstermin oder Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
- Eigenhändige Unterschrift (kein Scan, keine digitale Signatur)
Nicht verhandelbar: Fehlt die Unterschrift oder ist die Erklärung nicht eindeutig, ist die Kündigung rechtlich unwirksam.
Die häufigsten Fehler – und warum sie teuer werden
Fehler 1: Falscher Kündigungstermin
„… kündige zum 31. März“ – obwohl die Frist eigentlich bis 30. April läuft.
Folge:
Die Kündigung gilt erst zum korrekten Termin. Sie verlieren Zeit, eventuell auch einen neuen Jobstart.
Besser:
„… kündige ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
Das ist juristisch sauber und schützt vor Rechenfehlern.
Fehler 2: Kündigung per E-Mail oder WhatsApp
Das passiert häufiger, als man denkt – gerade bei guten Beziehungen.
Problem:
Arbeitsrechtlich ungültig. Die gesetzliche Schriftform ist zwingend.
Gilt auch für:
- Scan als PDF
- Messenger
- Interne HR-Tools (sofern kein Original folgt)
Fehler 3: Begründungen im Kündigungsschreiben
Viele wollen fair sein – und schaden sich selbst.
Typische Sätze:
- „… wegen mangelnder Wertschätzung“
- „… aufgrund der hohen Arbeitsbelastung“
- „… da mir Entwicklungsmöglichkeiten fehlen“
Warum riskant:
- Angriffsfläche bei Streit
- Relevanz bei Sperrfrist-Prüfung
- Kann gegen Sie ausgelegt werden
Regel: Ein Kündigungsschreiben ist keine Erklärung, sondern eine Willenserklärung.
Fehler 4: Emotionale oder ironische Formulierungen
Auch subtile Spitzen sind unnötig.
Beispiel:
„Vielen Dank für die lehrreichen Erfahrungen, die mich zu diesem Schritt gebracht haben.“
Klingt harmlos. Kann aber eskalieren, wenn das Verhältnis kippt.
Fehler 5: Falscher Adressat
Die Kündigung geht an die falsche Stelle – etwa nur an HR, nicht an den Arbeitgeber.
Konsequenz:
Zugang nicht nachweisbar → Kündigung möglicherweise verspätet wirksam.
Sicher:
- Geschäftsführung oder laut Vertrag zuständige Stelle
- Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder Einschreiben
Was nicht ins Kündigungsschreiben gehört
Diese Punkte gehören ins Gespräch, nicht ins Dokument:
- Gründe für die Kündigung
- Kritik an Führung oder Organisation
- Hinweise auf Überlastung oder Konflikte
- Drohungen („sonst gehe ich zum Anwalt“)
- Verhandlungen (Abfindung, Zeugnisdetails)
Trennen Sie strikt zwischen Dokument und Dialog.
Minimalbeispiel: rechtssicher und neutral
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Beendigungszeitpunkt schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Mehr braucht es nicht.
Freundlich formulieren – ohne Risiko
Freundlich heißt nicht ausführlich.
Erlaubt und unkritisch:
- „Vielen Dank für die Zusammenarbeit.“
- „Ich wünsche dem Unternehmen weiterhin Erfolg.“
Nicht mehr. Nicht weniger.
Alles Weitere gehört in ein persönliches Gespräch oder in ein separates Schreiben.
Kündigungsschreiben: korrekt vs. riskant – Übersichtstabelle
| Aspekt | Korrekt (empfohlen) | Riskant / falsch | Mögliche Folge |
| Kündigungserklärung | „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht.“ | Unklare Formulierungen („Ich beabsichtige zu kündigen“) | Kündigung unwirksam |
| Kündigungstermin | „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ | Falsches konkretes Datum | Verlängerte Kündigungsfrist |
| Form | Schriftlich im Original | E-Mail, Scan, WhatsApp | Kündigung rechtlich nichtig |
| Unterschrift | Eigenhändig, mit Stift | Eingescannt, digital | Kündigung unwirksam |
| Adressat | Arbeitgeber / Geschäftsführung | Nur HR oder falsche Stelle | Zugang nicht wirksam |
| Begründung | Keine Angabe | Kritik, Rechtfertigungen | Konflikte, Sperrfrist-Risiko |
| Tonfall | Neutral, sachlich | Ironisch, emotional | Eskalation, schlechtes Zeugnis |
| Zusatzforderungen | Keine | Zeugnis, Abfindung im Schreiben | Verhandlungsposition geschwächt |
| Zugang | Übergabe mit Bestätigung oder Einschreiben | Einfacher Postversand | Streit über Zugang |
| Kopie | Für eigene Unterlagen gesichert | Keine Dokumentation | Beweisprobleme |
Checkliste vor dem Absenden
Diese Punkte sollten Sie abhaken:
- ☐ Kündigungsfrist geprüft
- ☐ Richtiger Adressat
- ☐ Schriftform (Original, Unterschrift)
- ☐ Neutraler Text ohne Begründung
- ☐ Zugang nachweisbar
- ☐ Kopie für eigene Unterlagen
Wenn alle Punkte erfüllt sind, ist das Risiko minimal.
Einordnung für Ingenieure
Gerade in technischen Berufen ist das Kündigungsschreiben emotional oft aufgeladen – obwohl es das sachlich nicht sein sollte. Ingenieurinnen und Ingenieure arbeiten häufig projektbasiert, tragen Verantwortung für Termine, Budgets und Schnittstellen. Wer geht, lässt selten „einfach nur“ einen Arbeitsplatz zurück, sondern übergibt laufende Aufgaben, Systeme oder ganze Projekte. Vor diesem Hintergrund wirkt ein nüchtern formuliertes Kündigungsschreiben schnell kühl oder distanziert.
Dieser Eindruck täuscht. Eine formale Kündigung ist kein Ausdruck mangelnder Wertschätzung, sondern professioneller Selbstschutz. Das Schreiben erfüllt einen klaren Zweck: Es setzt einen rechtlich eindeutigen Endpunkt für das Arbeitsverhältnis. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Beziehungspflege findet nicht auf Papier statt. Sie gehört ins persönliche Gespräch, in eine saubere Übergabe, in klare Absprachen mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen. Dort ist Raum für Dank, Einordnung und Fairness. Das Kündigungsschreiben dagegen ist ein juristisches Dokument. Es muss eindeutig, neutral und belastbar sein – gerade dann, wenn das Verhältnis gut ist.
Wer diese Ebenen vermischt, geht unnötige Risiken ein. Zusätzliche Erklärungen, Rechtfertigungen oder emotionale Formulierungen bringen keinen Vorteil, eröffnen aber Angriffsflächen. Im ungünstigsten Fall kosten sie Zeit, verzögern Fristen oder wirken sich finanziell aus.
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