Hitzefrei am Arbeitsplatz? 16.06.2026, 10:30 Uhr

30 °C im Büro: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen – und was Beschäftigte dürfen

Ab Mitte der Woche wird es in Deutschland wieder heiß. Ein generelles Hitzefrei gibt es nicht – aber ab 30 °C steht der Arbeitgeber in der Pflicht. Was Beschäftigte dürfen und was Chefs tun müssen.

Mann schwitzt mit Ventilator

Puhh, nee, was für eine HItze. Stellt sich die Frage: Kann ich die Arbeit einstellen?

Foto: smarterpix/Amaviael

Mitte der Woche schwappt nach Auskunft der Meteorologen die nächste Hitzewelle nach Deutschland, die Temperaturen sollen 30 °C und mehr erreichen. Da wird so manchem Beschäftigten nicht nur wegen der Arbeitstaktung der Schweiß laufen. Wer glaubt, er oder sie könne auf Hitzefrei am Arbeitsplatz hoffen, wird enttäuscht.

Es gibt kein generelles Hitzefrei am Arbeitsplatz

Während an Schulen bei tropischen Temperaturen auch mal der Unterricht ausfällt und der Ruf „hitzefrei“ über den Pausenhof schallt, passiert das in der Arbeitswelt nicht. Zumindest gibt es dafür keine rechtliche Grundlage. Es gibt aber Regelungen darüber, was am Arbeitsplatz zu beachten ist.

Arbeitsstättenverordnung regelt das Verhalten in Hitzezeiten

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ regelt ein paar Dinge, die vom Arbeitgeber einzuhalten sind. Die Verordnung schreibt keine starre Höchsttemperatur vor, verlangt aber eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“.

So steht es in der Verordnung

  • Bis 26 °C: keine besonderen Maßnahmen erforderlich
  • 26 °C bis 30 °C: Arbeitgeber sollten erste Maßnahmen ergreifen (z.  B. frühzeitiges Lüften, Ventilatoren, Getränke bereitstellen, Kleiderordnung lockern)
  • 30 °C bis 35 °C: Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden
  • Über 35 °C: Räume gelten ohne spezielle Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsräume geeignet

Bußgelder drohen, wenn der Arbeitgeber nicht handelt

„Spätestens bei über 30 °C Raumtemperatur ist der Arbeitgeber in der Pflicht, aktiv zu werden“, so Nuray Akyildiz, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht beim DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte.

Neben organisatorischen Anpassungen wie einer flexibleren Gleitzeitregelung oder dem temporären Arbeiten im Homeoffice können auch der Abbau von Überstunden oder Schichtverlagerungen in die kühleren Morgenstunden sinnvoll sein.

Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt eine Anpassung der Arbeits- und Pausenzeit an die Hitze, also die Arbeitszeiten in den kühleren frühen Morgen oder späten Abend zu verlegen. Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten, riskieren laut Akyildiz Ärger und Geldstrafen.

Bis zu 30.000 € könnte ein Verstoß kosten

Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte, sagt: „Bei extremer Hitze ist der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Fürsorgepflicht zum Handeln verpflichtet. Wird er untätig, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 €!“

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Kann ich meine Arbeit bei Hitze einstellen?

Und wenn das alles nicht reicht, kann ein Beschäftigter dann die Arbeit einstellen? Ein klares Nein. „Die eigenmächtige Arbeitsniederlegung – selbst bei tropischen Temperaturen – kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben“, warnt Akyildiz. Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn keinerlei Schutzmaßnahmen erfolgen und die Gesundheit konkret gefährdet ist – könne ein vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes rechtlich gerechtfertigt sein.

Doch auch dann gilt: „Die Beweislast für die Gesundheitsgefährdung liegt grundsätzlich bei den Beschäftigten – und da sollte man keine Risiken eingehen“, betont die Arbeitsrechtlerin.

All dies gilt übrigens nicht nur für Bürobeschäftigte, sondern auch für Menschen, die in der Gluthitze auf dem Bau oder in Produktionshallen arbeiten. Auf dem Bau könnte ein Arbeitgeber stundenweise hitzefrei geben – verpflichtet ist er dazu aber nicht. „Schwangere, Ältere und Baustellenarbeiter sind allerdings besonders geschützt. Hier sind Sonnensegel, längere Pausen und kühle Getränke Pflicht“, sagt Görzel.

Eigene Geräte anschließen geht nicht

Auch für das eigenständige Einrichten von Klimageräten oder baulichen Veränderungen gibt es ein klares Nein. Diese bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Das heißt, die Belegschaft kann auch nicht einfach einen eigenen mitgebrachten Ventilator anschließen oder Jalousien oder sonstigen Sichtschutz anbringen. Dafür braucht sie unbedingt die Zustimmung des Arbeitgebers. Und der ist nicht zum Einbau einer Klimaanlage verpflichtet.

In Zeiten des Klimawandels und immer heißerer Sommer wird der Umgang mit Hitze zu einem wichtigen Thema der Arbeitsgestaltung. Der DFK appelliert immer wieder an Arbeitgeber, proaktiv für gesundheitsgerechte Bedingungen zu sorgen – nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus fürsorglicher Verantwortung für alle Mitarbeitenden.

Was gilt bei Hitze im Homeoffice?

Da kommt es darauf an, ob Homeoffice vereinbart wurde oder mobiles Arbeiten. Im ersten Fall muss der Arbeitgeber für die richtigen Bedingungen sorgen. Im zweiten Fall ist der Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich.

Darf man bei der Hitze mit Minirock, Sandalen und Shorts ins Büro?

Klares Vielleicht. Denn der Chef kann immer verlangen, dass seine Mitarbeiter angemessene Kleidung tragen. Was angemessen ist, entscheiden die Gepflogenheiten in der Firma. Wo sonst auch ein eher lässiger Stil gepflegt wird, sind Shorts und ärmellose Oberteile bei 30 °C in Ordnung.

Doch wo Anzug und Kostüm üblich sind, stehen die Chancen auf kurze Hosen schlecht. Im Homeoffice lässt sich vielleicht da eher was machen…

Die Tipps des Rechtsanwalts gegen die Hitze

  • Früh lüften, tagsüber Jalousien zu
  • Kalte Unterarmbäder helfen dem Kreislauf
  • Viel trinken – aber Wasser, nicht Weizen!
  • Leicht essen, luftig kleiden
  • Pausen im Schatten machen

Gesundheitliche Gefahr durch Hitze

Auf die gesundheitlichen Gefahren durch Hitze weist Ameli Breuer, Assistenzärztin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Klinik für Neurologie mit Experimenteller Neurologie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, und Mitglied und Sprecherin der Arbeitsgruppe Neurologie bei KLUG – Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V., ausdrücklich hin.

„Hitze belastet das Gehirn und das Nervensystem auf vielfältige Weise: Studien zeigen, dass Hitze die Funktion von Nervenzellen verändern, oxidativen Stress und Entzündungsprozesse im Gehirn fördern sowie die Blut-Hirn-Schranke beeinträchtigen kann“, so Breuer.

Gleichzeitig wirke sich Hitze auf das für die Funktionsweise des Gehirns essenzielle Herz-Kreislauf-System aus, indem sich beispielsweise Fließeigenschaften und Gerinnungsneigung des Blutes verändern können.

Ein Beitrag von:

  • Claudia Burger

    Claudia Burger ist Redakteurin im VDI Verlag. Besondere Expertise hat sie in den Bereichen Arbeitsmarkt, Karriere, Arbeitsrecht, Bildung und Gesellschaft. Im Karriere-Podcast „Prototyp“ spricht sie mit prominenten Gästen aus Wirtschaft, Forschung und Bildung über das, was die Arbeitswelt von Ingenieurinnen und Ingenieuren bewegt.

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