Hitze am Arbeitsplatz – darf ich sagen „Tschüss, Chef“?
Diese Woche wird es heiß. Und das kann dann auch im Büro, in Fabriken und auf Baustellen zu hitzigen Gemütern führen. Was darf ich machen, wenn die Hitze kommt? Kann ich von der Arbeit wegbleiben? Worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten? Hier eine kleine Abkühlung.

Puhh, nee, was für eine HItze. Stellt sich die Frage: Kann ich die Arbeit einstellen?
Foto: smarterpix/Amaviael
Mitte der Woche soll die Hitzewelle in Deutschland ihren Höhepunkt erreichen, aber schon heute steigen die Temperaturen an vielen Stellen über die 30-Grad-Marke. Da wird so manchem Beschäftigten nicht nur wegen der Arbeitstaktung der Schweiß laufen. Wer glaubt, er oder sie kann auf hitzefrei am Arbeitsplatz hoffen, wird enttäuscht.
Es gibt kein generelles hitzefrei am Arbeitsplatz
Während an Schulen hitzefrei bei tropischen Temperaturen auch mal der Unterricht ausfällt und der Ruf „hitzefrei“ über den Pausenhof schallt, passiert das in der Arbeitswelt nicht. Zumindest gibt es dafür keine rechtliche Grundlage. Es gibt aber Regelungen, was am Arbeitsplatz zu beachten ist.
Arbeitsstättenverordnung regelt das Verhalten in Hitzezeiten
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ regelt ein paar Dinge, die vom Arbeitgeber einzuhalten sind. Diese schreibt keine starre Höchsttemperatur vor, verlangt aber eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“.
So steht es in der Verordnung
- Bis 26 °C: keine besonderen Maßnahmen erforderlich
- 26–30 °C: Arbeitgeber sollten erste Maßnahmen ergreifen (z. B. frühzeitiges Lüften, Ventilatoren, Getränke bereitstellen, Kleiderordnung lockern)
- 30–35 °C: Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden
- Über 35 °C: Räume gelten ohne spezielle technische Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsräume geeignet
Bußgelder drohen, wenn Arbeitgeber nicht handelt
„Spätestens bei über 30 Grad Raumtemperatur ist der Arbeitgeber in der Pflicht, aktiv zu werden“, so Nuray Akyildiz, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht beim DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte in Essen. Neben organisatorischen Anpassungen wie einer flexibleren Gleitzeitregelung oder dem temporären Arbeiten im Homeoffice, können auch der Abbau von Überstunden oder Schichtverlagerungen in die kühleren Morgenstunden sinnvoll sein. Arbeitszeiten in Absprache flexibel auf kühlere Tageszeiten zu verlegen, kann sehr sinnvoll sein.
Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt eine Anpassung der Arbeits- und Pausenzeit an die Hitze, also die Arbeitszeiten in den kühleren frühen Morgen oder späten Abend zu verlegen“, sagt Akyildiz. Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten, riskieren laut Akyldiz Ärger und Geldstrafen.
Bis zu 30.000 Euro könnte ein Verstoß kosten
Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte sagt: „Bei extremer Hitze ist der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Fürsorgepflicht zum Handeln verpflichtet. Wird er untätig, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 €!“
Kann ich meine Arbeit bei Hitze einstellen?
Und wenn das alles nicht reicht, kann ein Beschäftigter dann die Arbeit einstellen? Ein klares Nein. „Die eigenmächtige Arbeitsniederlegung – selbst bei tropischen Temperaturen – kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben“, warnt Akyildiz. Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn keinerlei Schutzmaßnahmen erfolgen und die Gesundheit konkret gefährdet ist – könne ein vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes rechtlich gerechtfertigt sein.
Doch auch dann gilt: „Die Beweislast für die Gesundheitsgefährdung liegt grundsätzlich bei den Beschäftigten – und da sollte man keine Risiken eingehen“, betont die Arbeitsrechtlerin. All dies gilt übrigens nicht nur für Bürobeschäftigte, sondern auch für Menschen, die in der Gluthitze auf dem Bau oder in Produktionshallen arbeiten. Auf dem Bau könnte ein Arbeitgeber stundenweise hitzefrei geben – verpflichtet ist er dazu aber nicht. Schwangere, Ältere und Baustellenarbeiter sind allerdings besonders geschützt. “ Hier sind Sonnensegel, längere Pausen und kühle Getränke Pflicht“, sagt Görzel.
Eigene Geräte anschließen geht nicht
Auch für das eigenständige Einrichten von Klimageräten oder baulichen Veränderungen gibt es ein klares Nein. Diese bedürfen laut Akyildiz der Zustimmung des Arbeitgebers. Das heißt, die Belegschaft kann auch nicht einfach einen eigenen mitgebrachten Ventilator anschließen oder Jalousien oder sonstige Sichtschutze anbringen. Dafür braucht sie unbedingt die Zustimmung des Arbeitgebers. Und der Arbeitgeber ist nicht zum Einbau einer Klimaanlage verpflichtet.
„In Zeiten des Klimawandels und immer heißerer Sommer wird der Umgang mit Hitze zu einem wichtigen Thema der Arbeitsgestaltung. Der DFK appelliert an Arbeitgeber, proaktiv für gesundheitsgerechte Bedingungen zu sorgen – nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus fürsorglicher Verantwortung für alle Mitarbeitenden“, heißt es aus Essen.
Was gilt bei Hitze im Homeoffice?
Da kommt es darauf an, ob Homeoffice vereinbart wurde oder mobiles Arbeiten. Im ersten Fall muss der Arbeitgeber für die richtigen Bedingungen sorgen. Im zweiten Fall ist der Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich.
Darf man bei der Hitze mit Minirock, Sandalen und Shorts ins Büro?
Klares vielleicht. Denn der Chef kann immer verlangen, dass seine Mitarbeiter angemessene Kleidung tragen. Was angemessen ist, entscheiden die Gepflogenheiten in der Firma. Wo sonst auch ein eher lässiger Stil gepflegt wird, sind Shorts und ärmellose Oberteile bei 30 Grad in Ordnung. Doch wo Anzug und Kostüm üblich sind, stehen die Chancen auf kurze Hosen schlecht. Im Homeoffice lässt sich vielleicht da eher was machen…..
Die Tipps des Rechtsanwalts gegen die Hitze
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- Früh lüften, tagsüber Jalousien zu
- Kalte Unterarmbäder helfen dem Kreislauf
- Viel trinken – aber Wasser, nicht Weizen!
- Leicht essen, luftig kleiden
- Pausen im Schatten machen
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