Recht 23.06.2025, 12:00 Uhr

Verschluckt beim Kaffeetrinken – Sozialgericht erkennt Arbeit­s­un­fall

Ein Bauarbeiter verschluckt sich beim Kaffeetrinken, stürzt und bricht sich das Nasenbein. Ist das ein Arbeitsunfall? Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt sagt: In diesem Fall ja.

Zum Teambuilding gehört auch mal ein gemeinsames Kaffeetrinken. Das sahen die Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt  genauso. Foto: Rawpixel/smarterpix

Zum Teambuilding gehört auch mal ein gemeinsames Kaffeetrinken. Das sahen die Richter am Landessozialgericht Sachsen-Anhalt genauso.

Foto: Rawpixel/smarterpix

Es klingt wie eine Szene aus einem Slapstick-Film:  Ein Bauarbeiter verschluckt sich an seinem Kaffee während der morgendlichen Besprechung im Baucontainer. Er muss so stark husten, dass er nach draußen gehen will, um das Meeting nicht zu stören. Auf dem Weg zum Ausgang wird er bewusstlos, stürzt auf ein Metallgitter und bricht sich das Nasenbein.

 

Berufsgenossenschaft sieht keinen Arbeitsunfall

Die Berufsgenossenschaft sieht darin aber keinen von der gesetzlichen Versicherung gedeckten Arbeitsunfall. Sie argumentiert, dass der Kaffeegenuss keinen betrieblichen Zwecken gedient habe. Der Bauarbeiter habe hier privat gehandelt. Das wollte der Mann so nicht stehen lassen und zog vor das zuständige Sozialgericht, jedoch ohne Erfolg. Das schloss sich der Berufsgenossenschaft nämlich an.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt erkennt Arbeitsunfall an

Anders nun aber das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt. Im Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. L 6 U 45/23) lautet das Urteil:  „Das Ereignis wird mit einer Nasenbeinfraktur als Arbeitsunfall festgestellt.“

Stellenangebote im Bereich Forschung & Lehre

Forschung & Lehre Jobs
Fachhochschule Münster-Firmenlogo
Professur für "Mathematik und Digitale Chemie" (w/m/d) Fachhochschule Münster
Steinfurt Zum Job 
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt)-Firmenlogo
Bauingenieurin / Bauingenieur (Master/Uni-Diplom) (m/w/d) Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt)
Bergisch Gladbach Zum Job 
FH Münster-Firmenlogo
Professur für "Thermische Verfahrenstechnik" (w/m/d) FH Münster
Steinfurt Zum Job 
FH Münster-Firmenlogo
Professur für "Antriebssysteme im Maschinenbau" (w/m/d) FH Münster
Steinfurt Zum Job 
Duale Hochschule Sachsen (DHSN)-Firmenlogo
W2-Professur für "Umweltanalytik und Umwelttechnik" (m/w/d) Duale Hochschule Sachsen (DHSN)
BG ETEM-Firmenlogo
Dozent/-in (m/w/d) in der Bildungsstätte Linowsee BG ETEM
Linowsee bei Rheinsberg Zum Job 
University of Southern Denmark-Firmenlogo
DIAS Fellow in Chemical Engineering (f/m/d) University of Southern Denmark
Odense M (Dänemark) Zum Job 
Technische Hochschule Augsburg-Firmenlogo
Professur für Systemsimulation und Fahrzeugtechnik Technische Hochschule Augsburg
Augsburg Zum Job 
Technische Universität Braunschweig-Firmenlogo
W3-Professur Fahrzeugtechnik Technische Universität Braunschweig
Braunschweig Zum Job 
Technische Universität Braunschweig-Firmenlogo
W3-Professur für Hochleistungswerkstoffe Technische Universität Braunschweig
Braunschweig Zum Job 
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen-Firmenlogo
Professur Smarte Robotik und KI (W2) Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Bocholt Zum Job 
Hochschule Osnabrück-Firmenlogo
Professur für Hard- und Software Digitaler Systeme Hochschule Osnabrück
Osnabrück Zum Job 
Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik (MPE)-Firmenlogo
Beamline-Scientist (m/w/d) Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik (MPE)
Garching Zum Job 
Hochschule Esslingen - University of Applied Sciences-Firmenlogo
Professor:in (W2) für das Lehrgebiet Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik Hochschule Esslingen - University of Applied Sciences
Esslingen Zum Job 
HAW Kiel-Firmenlogo
Lehrkraft für besondere Aufgaben für maschinenbauliche Entwicklungen und Konstruktionen (m/w/d) HAW Kiel
Hochschule Emden/Leer-Firmenlogo
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Doktorand*in) Hochschule Emden/Leer
Hochschule Emden/Leer-Firmenlogo
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im Projekt "OS-Lotse" Hochschule Emden/Leer

Kaffee vom Arbeitgeber erfüllt beruflichen Zweck

Der Senat musste untersuchen, ob § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII erfüllt ist. Danach sind Arbeitsunfälle Unfälle infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit. Das Gericht hatte also zu klären, ob es einen sachlichen Zusammenhang zwischen der betroffenen Verrichtung (dem Kaffeetrinken) und der versicherten Tätigkeit (Arbeit auf der Baustelle) gibt.

Kaffee für die kollegiale Gemeinschaft

Dabei stellte es fest, dass zwar grundsätzlich die Aufnahme von Nahrung und Getränken keinen betrieblichen Zweck erfüllt. Denn dabei werden menschliche Grundbedürfnisse wie Hunger und Durst befriedigt. Hier läge der Fall aber anders. Mit dem Kaffeegenuss wollte der Kläger nämlich kein Grundbedürfnis erfüllen.

Durch gemeinsames Kaffeetrinken bei der Besprechung werden die positive Arbeitsatmosphäre und kollegiale Gemeinschaft gestärkt, so die Richter. Außerdem werden durch das Koffein Wachsamkeit und Aufnahmebereitschaft gesteigert. Das hätte der Arbeitgeber auch gewusst, da er den Kaffee selbst zur Verfügung stellte. Die Teilnahme an der Besprechung war für die Mitarbeiter zudem verpflichtend.

Mitgebrachter Kaffee ist nicht beruflich

Die Richter wiesen aber darauf hin, dass Kaffeetrinken nicht immer beruflich bedingt ist. So liegt ihrer Meinung nach kein Arbeitsunfall vor, hätte der Kläger sich in der Frühstückspause an einem in der Thermoskanne selbst mitgebrachten Kaffee verschluckt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

 

Ein Beitrag von:

  • Claudia Burger

    Claudia Burger ist Redakteurin im VDI Verlag. Besondere Expertise hat sie in den Bereichen Arbeitsmarkt, Karriere, Arbeitsrecht, Bildung und Gesellschaft. Im Karriere-Podcast „Prototyp“ spricht sie mit prominenten Gästen aus Wirtschaft, Forschung und Bildung über das, was die Arbeitswelt von Ingenieurinnen und Ingenieuren bewegt.

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.