Work-Life-Balance 18.12.2025, 09:00 Uhr

Bleisure: der Urlaub nach der Geschäftsreise

Für den privaten Urlaub im Anschluss an eine Geschäftsreise vor Ort gelten klare Regeln hinsichtlich der Kostenübernahme, Steuern und Versicherungen.

Bleisure Travel

Bleisure Travel: Geschäftsreise und Erholung geschickt verbinden.

Foto: PantherMedia.net/halfpoint

Der Begriff „Bleisure“ setzt sich aus den englischen Begriffen „Business“ (Arbeit) und „Leisure“ (Freizeit) zusammen. Ob man nun neudeutsch: „Bleisure“ oder „Bleisure Travel“ sagt oder herkömmlich und etwas umständlicher: „Verlängerung des Aufenthalts nach einer Geschäftsreise“ – das Konzept erfreut sich steigender Beliebtheit.

Die Idee ist simpel: Ist man, beruflich bedingt, ohnehin schon einmal an einem besonders schönen, interessanten Ort, hängt man einfach ein paar private Urlaubstage dran. Für Beschäftigte in den Ingenieurberufen ist das besonders attraktiv, wenn die Geschäftsreise zu Handels- und anderen Kooperationspartnern in weit entfernte Destinationen wie Asien, Nord- oder Südamerika geht, für die hohe Reisekosten fällig würden.

Was zu Bleisure zählt – vom Museumsbesuch bis zum Urlaub am Meer

Wenn es um Bleisure Travel geht, ist meist die „große Variante“ gemeint, zum Beispiel ein mehrtägiger Urlaub am Meer, eine ausgedehnte Trekkingtour ins Gebirge, ein Trip mit dem E-Bike zu alten Kulturstätten der Region. Je nach Definition zählen aber auch weniger zeitintensive und aufwändige private Aktivitäten dazu, zum Beispiel ein Museums-, Theater- oder Konzertbesuch oder die Erkundung von Stadt und Umgebung in der freien Zeit zwischen den Geschäftsterminen. Auch die Begleitung durch Partner oder Partnerin und die damit notwenige Unterbringung in einem größeren, teureren Hotelzimmer kann zu Bleisure gezählt werden.

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Die Kosten für Bleisure Travel – was zahlen Arbeitgeber, was zahlen Beschäftigte?

Grundsätzlich gelten drei einfache Regeln:

  1. Dienstliche Ausgaben trägt das Unternehmen.
  2. Private Ausgaben tragen die Beschäftigten selbst. Alle Ausgaben für mitreisende Partner/-innen sind grundsätzlich reine Privatkosten.
  3. Gemeinschaftliche Kosten werden jeweils in einem geeigneten Maßstab aufgeteilt, z.B. nach einem zeitlichen oder prozentualen Schlüssel.

Eine Ausnahme gibt es auch: Wenn in bestimmten Fällen entweder der dienstliche oder der private Anteil sehr gering ist (Anhaltspunkt: etwa unter zehn %) kann er als untergeordnet gelten und bei der Aufteilung vernachlässigt werden.

Aufteilung der Reisekosten bei Bleisure Travel

Wie die Reisekosten aufzuteilen sind, regelt das Bundesreisekostengesetz (§13 BRKG). Allgemeine Reisekosten wie die Ausgaben für das Flug- oder Bahnticket werden in der Regel im Verhältnis der beruflichen und privaten Zeiten zur gesamten Reisedauer aufgeteilt. Ein Beispiel: Bei der Teilnahme an einem dreitägigen Kongress und einem anschließenden Erholungstag wären drei Viertel als beruflich veranlasste Kosten und ein Viertel als privat veranlasste Kosten anzusetzen.

Bleisure-Travel und geldwerter Vorteil: Das Finanzamt reist mit

Anders als früher wird Bleisure-Travel heute auch steuerlich als „gemischt veranlasste Reise“ eingeordnet. Für Beschäftigte bedeutet das: Die Verlängerung der Geschäftsreise zum Privaturlaub kann bei der Steuerzahlung relevant werden. Das geschieht grundsätzlich, sobald der Arbeitgeber freiwillig Kosten übernimmt, die Beschäftigte ansonsten selbst tragen müssten. Dann entsteht ein so genannter geldwerter Vorteil, und dieser ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn er die Freigrenzen überschreitet, die im Einkommensteuergesetz (§ 8 EStG) festgelegt sind.

Die Freibetragsgrenzen betragen

  • für Sachleistungen 50 Euro monatlich
  • für Rabatte oder Vergünstigungen 1080 Euro jährlich.

Kostenaufteilung bei Bleisure Travel – zwei fiktive Rechenbeispiele

Beispiel Nr. 1: Fachseminar und anschließender Urlaub in Frankreich.

Wie die Aufteilung grundsätzlich aussehen kann, erklärt die Techniker Krankenkasse (TK) anhand eines einfachen Beispiels in ihrem Firmenkunden-Portal.

  • Eine Arbeitnehmerin besucht ein dreitägiges Fachseminar in Frankreich.
  • Im Anschluss macht sie dort vier Tage Urlaub.
  • Insgesamt ist sie sieben Tage unterwegs.
  • Kostenaufteilung: Die Flugkosten können zu drei Siebteln vom Unternehmen gezahlt werden, zu vier Siebteln von der Mitarbeiterin. In diesem Verhältnis können auch die übrigen Aufwendungen, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen, aufgeteilt werden.

Beispiel Nr. 2: Kongress und Sightseeing in China

Ein weiteres, stark vereinfachtes Beispiel: Die angestellte Maschinenbauingenieurin Inge Z. wird von ihrem Unternehmen zu einem Branchenkongress nach Peking entsendet. Im Anschluss macht sie zwei Tage Sightseeing in Badaling, einem nicht weit entfernten, beliebten Ort an der Chinesischen Mauer. Auch hier dauert die gesamte Reise sieben Tage.

  • Die Flugkosten betragen 1400 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt fünf Siebtel, also 1000 Euro, Frau Z. zwei Siebtel, also 400 Euro.
  • Die Hotelkosten für fünf Übernachtungen à 150 Euro in Peking übernimmt der Arbeitgeber. Die Kosten für zwei weitere Übernachtungen trägt Frau Z. privat.
  • Alle Fahrtkosten nach und von Badaling trägt Frau Z. ebenfalls privat.
  • Eine Versteuerung geldwerten Vorteils fällt damit nicht an.

Versicherungen für Beschäftigte bei Geschäftsreisen und Bleisure Travel

Keine Reise ohne Versicherung, das gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen und bei Bleisure-Travel. Auch hier heißt es: Arbeitgeber sind für den beruflich veranlassten Teil zuständig, Beschäftigte für den privaten Teil. Dabei gibt es einen begrenzten Spielraum: Unternehmen können zum Beispiel Rahmen-Dienstversicherungen abschließen, die bestimmte Leistungen auch bei Bleisure abdecken. Solche „Pakete“ sind aber nicht die Regel. Ohnehin sollten Beschäftigte in jedem Fall genau hinschauen, was ihr Unternehmen im konkreten Fall vorsieht.

Das sollten sie auf jeden Fall wissen:

  • Unternehmen haben eine Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten, die auch bei einer Entsendung auf eine Geschäftsreise gilt.
  • Daher kümmern sich Unternehmen bei Dienstreisen typischerweise um folgende Punkte: den Sozialversicherungsschutz inklusive der notwendigen Bescheinigungen für EU- und EWR-Länder und die Schweiz sowie Entsendebescheinigungen für vertragsgebundene Drittstaaten, gesetzlichen Unfallversicherungsschutz sowie eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung oder Dienstversicherung.
  • Sobald die Geschäftsreise in die private Reise übergeht, enden im Regelfall der gesetzliche Unfallversicherungsschutz und zum Beispiel auch eine Dienstreiseversicherung.
  • Private Begleitpersonen müssen privat versichert werden.

In welchen Branchen und Unternehmen ist Bleisure besonders beliebt?

Auch wenn Bleisure bislang noch nicht zum Gegenstand regelmäßiger großer Untersuchungen geworden ist, lassen sich schon Tendenzen beobachten: Besonders beliebt ist Bleisure in Deutschland unter anderem bei IT- und Tech-Unternehmen. Start-Ups haben zwar häufig noch keine klaren Richtlinien dafür, gewähren informell aber trotzdem Elemente davon. In größeren Unternehmen und international ausgerichteten Konzernen ist Bleisure dagegen eher schon systematisch geregelt.

Der Unterschied zwischen Bleisure und Workation

  • Beim Bleisure-Konzept steht eine konkrete Geschäftsreise im Vordergrund. Unternehmen bestimmen den Zielort, und die Reise kann von den Beschäftigten um Freizeitelemente ergänzt werden.
  • Bleisure Travel kann insofern als moderner Beschäftigungsansatz gesehen werden, als es zu einer positiven Work Life-Balance beiträgt.
  • Der Begriff Workation setzt sich aus Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub) zusammen.
  • Beim Workation-Konzept bestimmen die Beschäftigten grundsätzlich selbst den Ort, von dem aus sie arbeiten.
  • Workation zählt als Variante des mobilen Arbeitens zu den New Work-Elementen.

Ein Beitrag von:

  • Barbara Willms

    Barbara Willms

    Barbara Willms ist diplomierte Volkswirtin soz-.wiss. und hat als freie Autorin im In- und Ausland in den Bereichen Print, Hörfunk, TV und Online gearbeitet. Sie schreibt über Immobilien-, Versicherungs- und Verbraucherthemen sowie über berufsbezogene Themen mit psychologischem Hintergrund. Daneben arbeitet Barbara Willms als PR-Beraterin (blackdog-media.de), als Kabarettistin (frauwillms.de) und bildende Künstlerin (gunhillpictures.de).

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