01.01.2016, 21:40 Uhr

Wie sag“ ich“s meinem Chef?

Können Sie mir ein Musterkündigungsschreiben zukommen lassen? Ich will freundlich formulieren, das Schreiben soll alle rechtlichen Aspekte beinhalten. Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.

Antwort:

Zunächst gilt als pauschale Empfehlung: Kündigen Sie so früh wie möglich. Arbeitgeber pflegen sich zu ärgern, wenn dieses Schreiben am letztmöglichen Tag bei ihnen eingeht. „Möglich“ bedeutet natürlich, sofern ein unterschriebener neuer Arbeitsvertrag vorliegt – verlassen Sie sich bitte unter keinen Umständen auf nur mündlich vorliegende Einstellzusagen des neuen Arbeitgebers.Ist es aus bestimmten Gründen nicht möglich, beispielsweise sieben statt vier Wochen vor dem Ausscheiden zu kündigen, können Sie einen zusätzlichen Satz in das Kündigungsschreiben aufnehmen:“Leider war es mir nicht möglich, die Kündigung früher einzureichen. Die verbindliche Zusage des neuen Arbeitgebers traf so spät ein, dass mir kein zeitlicher Spielraum blieb.“Das müssen Sie nicht tun, aber es ging ja um „freundliche“ Formulierungen.Die eigentliche Kündigung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ist grundsätzlich unproblematisch, letzte juristische „Feinheiten“ werden meist erst interessant, wenn das Verhältnis schon vorher zerrüttet war und beiderseits die Anwälte nur auf einen Fehler der Gegenseite warten.Schreiben Sie also einen Brief, den Sie am besten persönlich abgeben, damit vor allem Ihr Chef nicht unvorbereitet mit einem solchen Schriftstück konfrontiert wird. Sie können auch einen Brief an die Personalabteilung schreiben (bzw. ihn dort abgeben), sollten dann aber Ihren Chef rechtzeitig vorher informieren. Denn für eine Führungskraft ist es eine Niederlage, wenn die Personalabteilung ihn anruft und sagt: „Ihr Herr X hat gekündigt“ – und er nichts gewusst hat.Schicken Sie lieber keine E-Mail, drucken Sie Ihren Text auf Papier. Was ich hier vorschlage, eignet sich vom Inhalt her auch für das einleitende Gespräch mit dem Chef:“Max Müller GmbHz. H. Herrn Klaus SchulzeBetriebsleiterMein ArbeitverhältnisSehr geehrter Herr Schulze,hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.X.200X.Mir fällt dieser Schritt nicht leicht. Ich arbeite hier sehr gerne und bin dankbar für alles, was ich hier lernen durfte. Mein besonderer Dank gilt Ihnen für das Vertrauen, das gerade Sie mir stets entgegengebracht haben und für das Verständnis, das ich auch in kritischen Situationen immer gefunden habe.Ob der Wechsel, den ich jetzt vollziehe, richtig war, werde ich erst in einigen Jahren wissen. Wenn er aber ein Erfolg wird und mir neue Aufgabenfelder und Verantwortungstiefen erschließt, dann geht das ganz sicher auf die Grundlagen zurück, die ich hier erwerben konnte.Mit freundlichen GrüßenEgon Mustermann“Schon der erste Satz dürfte formal völlig ausreichend sein. Der Rest dient der Pflege des Verhältnisses zum Chef, den man nicht nur für das Zeugnis braucht, sondern vielleicht in drei Jahren als Referenz beim nächsten Wechsel.Chefs übrigens freuen sich über ehrlich gemeinte Aussagen dieser Art (es kommt auf den Sinn, nicht auf die exakt identische Wortwahl an). Oft zeigen sie so etwas auch ihren Vorgesetzten, denn auch in deren Augen könnte das eine positive Komponente einschließen („Der Schulze scheint seinen Laden ja ganz gut im Griff zu haben, seine Leute sind offenbar voll motiviert und werfen ihm nicht einfach kommentarlos die Klamotten vor die Füße“).Sagen wir es so: Als guter Mitarbeiter hat man einen Chef, dem man aufrichtig so etwas schreibt – und als Chef hat man Mitarbeiter, die tatsächlich so empfinden.

Kurzantwort:

Die einwandfreie Arbeitnehmer-Kündigung besteht aus einem kurzen Satz, die kluge umfasst zusätzlich „Nettes“.
Frage-Nr.: 2096
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 7
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2007-02-15

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Ein Beitrag von:

  • Heiko Mell

    Heiko Mell ist Karriereberater, Buchautor und freier Mitarbeiter der VDI nachrichten. Er verantwortet die Serie Karriereberatung innerhalb der VDI nachrichten. Auf Wikipedia erfahren Sie mehr zu Heiko Mell

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