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Parlamentarische Ausschüsse 27.02.2024, 09:13 Uhr

Weiteres Neubau-Förderprogramm geplant

Wie kann der Wohnungsneubau zusätzlich gefördert werden? Welche Chancen zur Gewinnung von Sonnenenergie bieten die Schallschutzwände an Bahntrassen? Fragen, mit denen sich aktuell parlamentarische Ausschüsse im politischen Berlin beschäftigen.

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Foto: Panthermedia / fotosobo

Lange bevor Bundestag und Bundesrat über neue Vorlagen entscheiden, beginnt die dafür nötige Vorarbeit in den parlamentarischen Ausschüssen. Bei den Sitzungen Ende Februar standen zwei Themen aus dem Gebäude- und Energiebereich im Vordergrund. Die Redaktion der HLH berichtet aus der Bundeshauptstadt.

Dritte Säule der Neubauförderung geplant

Mit dem Bundeshaushalt 2024 stehen eine Milliarde Euro für ein neues Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten“ bereit. Dieses Programm soll neben den seit dem vergangenen Jahr bestehenden Programmen zur Neubauförderung (Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentumsförderung für Familien) und der sozialen Wohnraumförderung als dritte Säule zur Förderung des Wohnungsbaus im niedrigen und mittleren Preissegment eine weitere Zinsverbilligungsförderung etablieren. Dies teilte die Bundesregierung am 21. Februar im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen mit.

Gefördert werden sollen Neubauten, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandard (EH 55) hinaus eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung des Standards EH 40 entsprechen. Ob die Haushaltsmittel reichen, werde sich zeigen. Mitte Januar hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags die Fördergelder bewilligt. An der Förderkonzeption werde gearbeitet, teilte die Regierung mit. Unter anderem denke man daran, durch zusätzliche Kriterien auch die Realisierung neuer innovativer Konzepte im Wohnungsneubau zu unterstützen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) arbeitet derzeit die Eckpunkte des KNN-Programms aus. Über EH 40 hinaus wird es eine Begrenzung der zu fördernden Baukosten, der Wohnfläche und der Angebotsmiete geben. Laut BMWSB wird ein Mietpreiskorridor festgeschrieben, der sich im unteren Drittel des Mietspiegels befindet. Das Programm richtet sich besonders an Ballungsgebiete.

Für 2025 ist eine weitere Milliarde eingeplant. Das Programm soll kurzfristig wirken und ist auf zwei Jahre befristet. Der Starttermin ist noch unklar, Anträge können trotz Bewilligung der Unterstützung ebenfalls noch nicht gestellt werden.

Schallschutzwände entlang von Bahnstrecken für Stromerzeugung nutzen

Ebenfalls Thema in den Ausschusssitzungen am 21 Februar war die Integration wandintegrierter Photovoltaik-Elemente in die Schallschutzwände der Deutschen Bahn. Mit breiter Mehrheit verabschiedete der Petitionsausschuss eine dahingehende Beschlussempfehlung an den Bundestag, eben mit der Forderung, sämtliche Schallschutzwände der DB mit Solarzellen zu bestücken, wobei die ausgewählten Typen auch Lärmschutzeigenschaften besitzen müssten. Schallschutzwände seien aufgrund ihrer Positionierung optimal für die Bestückung mit Solarzellen geeignet. Der auf diese Weise gewonnene Strom könne die Bahn und weitere Verbraucher kostenlos mit Energie versorgen.

Die Petition richtet sich an das für die DB zuständige Bundesministerien für Digitales und Verkehr (BMDV), des Weiteren an die Ministerien für Bildung und Forschung (BMBF) sowie für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), „soweit es um die Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz geht“. Denn eine wesentliche Herausforderung bei der Errichtung der Anlagen an Lärmschutzwänden besteht der Vorlage zufolge in den erhöhten Anforderungen an die Statik sowie die Befestigung der Module bei hoher dynamischer Beanspruchung durch Druck-Sog-Wirkung der vorbeifahrenden Züge. Laut der Deutschen Bahn AG sind die aktuell für einen sicheren Eisenbahnbetrieb genehmigten Lärmschutzwand-Systeme (Pfosten, Elemente) verschiedener Hersteller ausschließlich ohne Photovoltaik-Kollektoren zugelassen.

Doch laufen bereits Tests. Photovoltaikanlagen auf Lärmschutzwänden an Streckenabschnitten der DB gibt es aktuell in Nürnberg (166 kWp) und Duisburg (178,8 kWp). Die jährlich erzeugte Strommenge für beide Anlagen beträgt etwa 300 Megawattstunden.

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Von Dipl.-Ing. Bernd Genath, TGA-Fachjournalist