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Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen 23.02.2024, 16:11 Uhr

Netzbetreiber können Strombezug einschränken

Seit dem Jahreswechsel dürfen Verteilnetzbetreiber im Fall einer Netzüberlastung den Stromverbrauch von privaten Haushalten reduzieren. Doch wie wahrscheinlich ist es, dass es dazu kommt und wer wäre davon betroffen?

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Foto: PantherMedia / BiancoBlue

In deutschen Haushalten werden immer mehr Wärmepumpen eingebaut. Und auch die Anzahl der Elektroautos steigt. Dieser wachsende Strombedarf könnte die Belastung der deutschen Stromnetze regional und an manchen Tagen im Jahr über Gebühr belasten. Die Bundesnetzagentur hat für diesen Fall im November vergangenen Jahres Vorsorge getroffen: Seit 1. Januar 2024 dürfen Verteilnetzbetreiber den Strombezug bei neuen, steuerbaren Wärmepumpen und Ladesäulen in zwingenden Ausnahmen zeitweise drosseln. „Diese Maßnahme muss sich aus objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung ableiten“, so die Bundesnetzagentur und sicherstellen, dass eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehe, „sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können“. Die Grundlage dafür bildet eine Ergänzung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, Paragraf 14 a).

Regulieren, aber nicht abschalten

Eine vollständige Abschaltung der Geräte ist demnach nicht erlaubt, sehr wohl aber eine temporäre Reduzierung der elektrischen Anschlussleistung auf bis zu 4,2 Kilowatt. „Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden“, so die Bundesnetzagentur. Im Gegenzug für die mögliche Leistungsreduzierung erhalten die Betreiber von Wärmepumpen und Ladesäulen einen Preisnachlass vom Netzbetreiber. Dieser kann entweder als jährliche Pauschale auf das Netzentgelt oder als 60-prozentige Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises für die betreffenden Geräte gewährt werden.

Versicherung für den weiteren Ausbau

Ein Grund für das Engpassmanagement nennt die Initiative Zukunft Altbau: Die Niederspannungsnetze in Deutschland sind derzeit nicht für Millionen zusätzliche Wärmepumpen und E-Autos gerüstet. Bei Wärmepumpen soll der Bestand nach dem Willen der Bundesregierung von derzeit rund 1,9 Millionen auf sechs Millionen im Jahr 2030 wachsen und so in deutschen Immobilien klimafreundlich Raumwärme und Warmwasser erzeugen. Auch die Zahl der E-Autos soll steigen: Von aktuell rund 2,4 Millionen auf 15 Millionen Ende des Jahrzehnts. Damit Autos wie Wärmepumpen problemlos geladen werden können, müssen die Verteilnetzbetreiber in den nächsten Jahren die Stromnetze auf den letzten Kilometern zu den Wohnhäusern massiv ausbauen.

Verminderter Strombezug wird nicht spürbar sein

Betroffen von der Neuregelung sind nur neue steuerbare Wärmepumpen und Ladestationen. Die Neuregelung gilt nicht für andere elektrische Geräte im Haus wie Kühlschrank, Fernseher oder Waschmaschine. Auch bestehende Wärmepumpen, ob steuerbar oder nicht, fallen nicht unter die möglichen Eingriffe. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und keine wesentlichen Komforteinbußen nach sich ziehen. Eine vollständige Abschaltung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist außerdem nicht mehr zulässig.

Auch Frank Hettler von Zukunft Altbau rechnet nicht damit, dass eine Regulierung für den Verbraucher spürbar wird: „Die maximale elektrische Anschlussleistung einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern liegt je nach energetischem Standard bei bis zu zehn Kilowatt. Reduziert sich die Leistung für zwei Stunden auf 4,2 Kilowatt, ändert sich dadurch an den allermeisten Tagen im Jahr nichts an der Raumtemperatur im Haus. Und auch an besonders kalten Tagen, an denen die maximale Leistung nötigt ist, ist der mögliche Drosselungszeitraum viel zu kurz, um ein Haus auskühlen zu lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden von einem Eingriff kaum etwas mitbekommen.“

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Von Bundesnetzagentur / Zukunft Altbau / Marc Daniel Schmelzer