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Anforderungen an Brandschutztüren 15.08.2022, 10:10 Uhr

Druckbelüftete Treppenräume: Was bei der Planung zu beachten ist

Im Ernstfall kann es um Menschenleben gehen: Wenn es brennt, führt der rettende Weg ins Freie zumeist durch ein Treppenhaus. Um diesen wichtigen Fluchtweg sicher zu konzipieren, sollten die beteiligten Planer frühzeitig zusammenarbeiten.

Wenn Rauchschutzdruckanlagen (RDA) zum Einsatz kommen, muss bei druckbelüfteten Treppenräumen ein besonderes Augenmerk auf Barrierefreiheit gelegt werden. Foto: Geze

Wenn Rauchschutzdruckanlagen (RDA) zum Einsatz kommen, muss bei druckbelüfteten Treppenräumen ein besonderes Augenmerk auf Barrierefreiheit gelegt werden.

Foto: Geze

Rund 200 000 mal pro Jahr brennt es in Deutschland. Etwa 200 dieser Feuer sind Großbrände mit Millionenschäden für die betroffenen Unternehmen, 70 % davon müssen binnen des folgenden Jahres Insolvenz anmelden – von Personenschäden ganz zu schweigen. Nicht umsonst also sind die Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden besonders hoch, insbesondere wenn sie öffentlich oder gewerblich genutzt werden. Die strengen Regelungen tragen Früchte, immerhin hat sich die Zahl der Menschen, die in Deutschland bei einem Brand oder durch seine Auswirkungen ums Leben kommen, in den vergangenen 30 Jahren mehr als halbiert. Für Planer und Architekten birgt der Brandschutz dennoch einige Herausforderungen – gerade, wenn es um sichere Treppenräume als Fluchtwege und Rettungsräume geht, die zudem oft barrierefrei erreichbar sein müssen.

Barrierefreiheit und Brandschutz in Einklang bringen

Beim Brandschutz geht es darum, eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern, die Selbstrettung der Menschen im Gebäude so einfach und sicher wie möglich zu gestalten und Rettungskräften von außen einen schnellen Zugang zu ermöglichen. Dafür müssen bestimmte Türen in jedem Fall selbstschließend sein, um im Gefahrenfall im Gebäude sichere Bereiche zu schaffen oder noch besser: den sicheren Ausweg aus dem brennenden Gebäude zu erhalten. Geschlossene Türen können allerdings den Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung des Gebäudes zuwiderlaufen, wenn die erforderlichen Bedienkräfte zum Öffnen zu hoch sind. Hinzu kommt, dass je nach Art und Nutzung des Gebäudes ganz unterschiedliche Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt sein müssen. Im Falle eines Geschäftsgebäudes zum Beispiel greift zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung mit ihren Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten liefert die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“.

Um im Normalbetrieb eine barrierefreie Nutzung gemäß der Norm zum Barrierefreien Bauen, der DIN 18040–1, sicherzustellen, reicht bei Brandschutztüren schon eine selbstschließende Tür mit Türschließer. Dieser darf jedoch einen Wert von 47 Nm Öffnungsmoment nicht überschreiten. Um zusätzlich den höheren Anforderungen der ASR V3a.2 an Bedienkräfte gerecht zu werden, benötigen selbstschließende Brand- oder Rauchschutztüren mindestens Freilauf-Türschließer oder Feststellanlagen, die die Tür im Normalbetrieb offenhalten. Eine weitere Option ist eine Tür mit Türantrieb.

Druckbelüftete Treppenräume in Kombination mit der passenden Tür

Eine Patentlösung für alle Anwendungsfälle gibt es nicht. Bei druckbelüfteten Treppenräumen muss beispielsweise auf Barrierefreiheit ein besonderes Augenmerk gelegt werden, weil hier eine sogenannte Rauchschutzdruckanlage (RDA) zum Einsatz kommt, die den Treppenraum im Brandfall mit einem kontrollierten Überdruck gegenüber den angrenzenden Räumen rauchfrei hält. Auf diese Weise bleiben die Flucht- und Rettungswege rauchfrei, die Menschen im Gebäude können sich in Sicherheit bringen und die Feuerwehr kann den Brand löschen – und zwar auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Nun kommt es allerdings darauf an, welche Personengruppen den Treppenraum erreichen müssen und ob diese die Tür gegen den Druck der RDA öffnen können. Die Größe der Tür und die Höhe des Differenzdrucks spielen für die Entscheidung eine erhebliche Rolle. Je nach Anforderung kommt daher eine manuell zu bedienende Tür zum Einsatz oder es wird eine automatisch gesteuerte Tür erforderlich.

Bei Türen im Einzugsbereich einer RDA ist zunächst die Klärung der Einbausituation erforderlich. Es gibt dabei zwei Betrachtungsweisen: Öffnet die fragliche Tür gegen den Druck der RDA? Das ist immer dann der Fall, wenn die Menschen im Notfall in den Treppenraum fliehen. Oder schließt die Tür gegen den Druck, was vor allem im Erdgeschoss vorkommt, wenn die Menschen aus dem Treppenraum ins Freie fliehen. Im letzteren Fall bringt eine Lösung mit Türschließer hohe Bedienkräfte oberhalb der zulässigen Werte nach DIN 18040–1 mit sich, da die Schließkraft auf die ungünstige Situation des Schließens gegen den Druck im Alltag eingestellt werden muss.

Wie wird der Treppenraum genutzt?

Weiterhin spielt die Nutzung des Treppenraumes im Alltag eine wichtige Rolle: In manchen Gebäuden wird er lediglich im Notfall genutzt, in anderen Fällen dienen die im Notfall druckbelüfteten Bereiche auch im Alltag als Zugang. Aus dieser Fragestellung ergibt sich die Anforderung an die einzusetzende Türtechnik. Wenn keine barrierefreie Erreichbarkeit des Treppenraums im Notfall gefordert wird, weil es zum Beispiel anderweitig barrierefrei erreichbare sichere Bereiche gibt, können mittels geeigneter Türschließer die Anforderungen der DIN 18040–1 in der Alltagsnutzung eingehalten werden. Hier ergeben sich bei einer Türflügelbreite von 1,25 Meter etwa 50 N Bedienkraft. Die zulässige Bedienkraft von maximal 100 N bei Betrieb der RDA-Anlage kann bei frühzeitiger Abstimmung von Türtechnik, Differenzdruck und Türblattgröße dennoch eingehalten werden. Muss dagegen die ASR V3a.2 erfüllt werden, beträgt die zulässige Bedienkraft nur 25 N, was einen Antrieb an der jeweiligen Tür erfordert. Die Unterschiede sind also erheblich.

Enge Abstimmung der Planer erforderlich

Für die Auswahl der passenden Brandschutztür müssen stets die unterschiedlichen Einbausituationen betrachtet und unabhängig davon auch die unterschiedlichsten Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Erst aus der Kombination beider Themen lässt sich die passende technische Ausstattung der Tür festlegen – unter Berücksichtigung der Stellschrauben wie Türgröße oder Anpassung des Differenzdrucks. Dabei spielen so viele Faktoren mit, das von Beginn an eine enge Abstimmung zwischen Brandschutzplaner, Türfachplaner und dem Planer, der die Druckbelüftung verantwortet, erforderlich ist, um zu einer fachgerechten und wirtschaftlichen Gesamtlösung zu gelangen.

 

 

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