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Austauschfrist endet 2024 31.03.2024, 13:01 Uhr

Kaminöfen: Wie ultrafeine Partikel deutlich reduziert werden können

Ab 2025 gelten in Deutschland neue Emissionsgrenzwerte für Kaminöfen. Integrierte Staubabscheider helfen diese einzuhalten. Im Rahmen eines Forschungsprojektes ist es nun gelungen, die Anzahl der ultrafeinen Partikel um 97 Prozent zu vermindern.

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Foto: Panthermedia/steveheap

Alte Feuerstätten, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende 2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Führende Branchenverbände wie der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik raten deshalb dazu, rechtzeitig den Austausch oder die Nachrüstung in die Wege zu leiten. Betroffen sind rund vier Millionen Geräte.

Kaminöfen stark nachgefragt

Insgesamt gibt es in Deutschland derzeit mehr als elf Millionen sogenannter „Einzelraumfeuerungsanlagen“. Denn Kaminöfen erleben seit einiger Zeit eine Renaissance: Pro Jahr werden rund 200 000 neue Geräte verkauft, zu einem großen Teil ersetzen sie Altgeräte. Während viele Verbraucher die hohen Energiepreise umgehen möchten, schätzen andere das Holzfeuer als gemütliche Wärmequelle. So oder so bleibt, dass Kaminabgase einen negativen Einfluss auf die Luftqualität und auf die menschliche Gesundheit haben. Denn bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie Feinstaub, Ruß, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Stickoxide.

Elektrostatischer Staubabscheider ermöglicht deutliche Emissionsminderung

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat nun im Rahmen eines durch das Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsprojektes die Emission ultrafeiner Partikel (UFP) und die Wirksamkeit eines elektrostatischen Staubabscheiders (umgangssprachlich „Elektrofilter“) zur Minderung der Feinstaubemissionen eines Kaminofens untersucht. Das Ergebnis: Die Emissionen von Staub und UFP können mit Hilfe eines integrierten Staubabscheiders erheblich reduziert werden.

Das Forschungsvorhaben diente dazu, ein neues Messverfahren zur Bestimmung der Anzahl von Feinstaubpartikeln zu validieren, welche für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ für Kaminöfen sowie für nachrüstbare Staubabscheider entwickelt wurde. Im Dezember 2022 fand die erste Runde von Ringversuchen zur Ermittlung der Partikelanzahlkonzentration im Kaminabgas statt. Die Forschenden des HLNUG arbeiteten dabei mit sieben weiteren Laboren aus Deutschland, Dänemark und der Schweiz zusammen. Derzeit ist der Prüfstand in Kassel mit einem 8 kW Kaminofen für Holz ausgerüstet, der die Vergabekriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ erfüllt. Für den eingesetzten Kaminofen ergaben sich eine Emissionsminderung von im Mittel 97 Prozent für die Partikelanzahlkonzentration und 84 Prozent für die Partikelmassenkonzentration.

Erhöhtes Gesundheitsrisiko durch Partikelgröße

Als UFP beziehungsweise Ultrafeinstaub werden kleinste Staubteilchen bezeichnet, die kleiner als 100 Nanometer sind. Zum Vergleich: Man müsste mehr als 10.000 ultrafeine Partikel aneinanderreihen, um eine Strecke von einem Millimeter zu erreichen. UFP sind damit die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft. Solche ultrafeinen Partikel entstehen zum Beispiel bei Verbrennungsprozessen – so auch bei einem Kaminofen. Diese besonders kleinen Feinstaubpartikel stellen ein potenzielles gesundheitliches Risiko dar. Anders als größere Feinstaubpartikel können sie aufgrund ihrer geringen Größe sehr tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen. UFP stehen im Verdacht, verschiedenste Erkrankungen wie Bronchitis, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verursachen.

Umweltzeichen „Blauer Engel“ garantiert verringerte Feinstaubemissionen

Der Austausch alter Holzöfen durch neue mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ führt zu einer Verringerung der Feinstaubemissionen und somit zu einer Reduzierung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Kaminöfen. Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben der Typprüfung für Kaminöfen besteht die besondere Anforderung des „Blauen Engels“ darin, dass die Öfen deutlich niedrigere Staub-, Kohlenmonoxid- und flüchtige Kohlenwasserstoffemissionen aufweisen und dies auch während der emissionsreichen Anzündphase nachzuweisen ist.

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Von UBA / Marc Daniel Schmelzer