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Baugesetzbuch 16.06.2023, 13:56 Uhr

Digitalisierungsnovelle ermöglicht schnelleres Planen und Bauen

Beim Bauen und Planen von Gebäuden kann es künftig schneller gehen, da der Deutsche Bundestag die BauGB-Digitalisierungsnovelle gestern verabschiedet hat und der Bundesrat das Gesetz heute ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren ließ.

Digitale Planungsmethoden sollen künftig eine größere Rolle spielen können und Verfahren beschleunigen. Foto: VDI Fachmedien / K. Klotz

Digitale Planungsmethoden sollen künftig eine größere Rolle spielen können und Verfahren beschleunigen.

Foto: VDI Fachmedien / K. Klotz

Bei der Digitalisierungsnovelle für das Baugesetzbuch (BauGB) geht es um die Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und die Änderung weiterer Vorschriften. Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren werden nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schneller, so dass sich private und staatliche Investitionen unkomplizierter umsetzen lassen. So werde das Bauleitplanverfahren weiter gestrafft und die Digitalisierung bei der Bauplanung gestärkt.

Schnelleres Bauen und Planen

„Mit diesem Gesetz wird das schnellere Bauen und Planen von Wohnungen möglich. Jetzt können Wohnungen für Familien, für Studierende und für Menschen mit kleineren Einkommen endlich schneller errichtet werden“, kommentierte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die Verabschiedung der Novelle.

Damit könne auch die Unterstützung, die das Ministerium für den sozialen Wohnungsbau, für das junge Wohnen und für den Neubau von Eigentumswohnungen zur Verfügung stelle, leichter umgesetzt werden. Das sei für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung.

Wiederaufbauklausel erleichtert auch örtlich versetzten Wiederaufbau

„Wichtig ist mir aber auch die Wiederaufbauklausel, die es Menschen nach einem Katastrophenfall ermöglicht, schneller mit dem Wiederaufbau ihrer Häuser und der lebenswichtigen Einrichtungen beginnen zu können“, betonte sie. „Und ich freue mich, dass wir dabei helfen können, dass weitere Wind- und Sonnenenergie-Anlagen gebaut werden. Dies hilft uns beim Ausbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung.“

Damit enthält das Gesetz zwei weitere Neuerungen: Erstens eine Wiederaufbauklausel zur Bewältigung von Naturkatastrophen mit erheblichen Auswirkungen auf den Gebäude- und Infrastrukturbestand. So können in einem möglichen Katastrophenfall dringend benötigte Gebäude wie Wohnungen, Supermärkte oder Kitas schnell und unkompliziert errichtet werden. Gebäude können zum Beispiel örtlich versetzt wiederaufgebaut werden, um künftige Schäden zu vermeiden.

Erleichterung des Ausbaus nachhaltiger Wärmeversorgung

Zweitens treten jetzt planungsrechtliche Erleichterungen für den Bau von Wind- und Sonnenenergie-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie für kleinere Agri-Photovoltaik-Anlagen bei landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben in Kraft, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen.

Ausnahmen und Befreiungen für soziale Einrichtungen

Darüber hinaus wurde die Erteilung von bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen für soziale Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Einrichtungen der Jugendhilfe und soziale Beratungsstellen erleichtert.

Schließlich werden die bauplanungsrechtlichen Erleichterungen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften bis Ende 2027 verlängert und ausgeweitet, um Kommunen von Planungsaufgaben zu entlasten.

Die Änderungen des Gesetzes im Detail

  • Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
  • Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wird gestrafft. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.
  • Die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wird von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind.
  • Neben dem Bauleitplanverfahren ändert der Gesetzentwurf das Windenergieflächenbedarfsgesetz: Beim Flächenbeitragswert werden ausschließlich solche Flächen angerechnet, für die standardisierte Daten geografischer Informationssysteme vorliegen. Die Regelung soll ein effektives Monitoring der Flächenausweisungen für die Windenergie an Land ermöglichen.

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Von BMWSB / Karlhorst Klotz