1. Vertragsgegenstand

1.1 „Auftrag über die Ausschreibung von Positionen in Online-Stellenanzeigen“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Positionen, die für 30 Tage oder länger im Online-Stellenmarkt unter www.ingenieur.de erscheinen sollen. Der Auftrag umfasst die Veröffentlichung der Position auf den Internetseiten des Verlages sowie den einmaligen automatischen Abgleich mit den Suchprofilen der Bewerber in der ersten Woche der Anzeigenschaltung (Jobs per E-Mail).

1.2 Die Online-Stellenanzeige kann in zwei unterschiedlichen Typen von Firmenkunden beauftragt werden:

– Als normaler Auftrag, bei dem alle erforderlichen Dateien zum Bau der Anzeige per E-Mail geschickt werden.
– Als Online-Direkteingabe, bei dem der Firmenkunde zunächst aus vorgegebenen Templates wählt und dann den Anzeigentext über Online-Eingabemasken selbst eingibt. Diese Eingabemasken stehen unter www.ingenieur.de zur Verfügung.
– Über eine XML-Schnittstelle, über die der Auftraggeber entsprechende Anzeigen zur Schaltung bereitstellt.

1.3 Anbieter im Sinne dieser AGB ist die VDI Verlag GmbH, VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf, im Folgenden Verlag genannt.

1.4 Für alle Online-Stellenanzeigen gelten ausschließlich diese AGB sowie die Preisliste des Anbieters, wie sie auf den Internetseiten von www.ingenieur.de veröffentlicht ist. Diese Preisliste bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten oder Beauftragter ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Leistungen des Verlages

2.1 Der Dienst umfasst die Erfassung und Rubrizierung entsprechend der Möglichkeiten unter www.ingenieur.de. Dabei wird die Online-Stellenanzeige vom Verlag und/oder dessen Dienstleister in der von www.ingenieur.de orgegebenen Maske erfasst und nach speziell auf

Zielgruppen (Ingenieure und Techniker) zugeschnittenen Suchkriterien in fünf Rubriken (Kategorie, Berufsfeld, Ort, Hierarchie und Berufserfahrung) rubriziert, um eine schnelle Auffindbarkeit sicherzustellen. Zusätzlich stellt der Anbieter die Möglichkeit zur Volltextsuche zur Verfügung. Die Anzeigenerfassung wird nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt sowie auf Basis der Informationen zur Position vorgenommen, wie sie aus dem dem Verlag vorliegenden Inserattext direkt zu entnehmen oder einfach abzuleiten sind.

2.2 Jeder Bewerber/jede Bewerberin, der/die im automatischen Abgleich als zum Stellenangebot des Kunden passend bewertet wurde, erhält via Jobs per E-Mail einen Link zur Anzeige des Kunden.

2.3 Für Aufträge, zu denen in der Zeit von Mo – Do, und hier bis 16:00 Uhr, die vollständigen Daten zur Anzeige geliefert werden, übernimmt der Verlag die Gewähr, die Stellenanzeigen innerhalb von 48 h im Online-Stellenmarkt unter www.ingenieur.de zu veröffentlichen. Alle Anzeigendaten, die erst nach 16:00 Uhr an einem Donnerstag oder von Freitag bis Sonntag eingehen, werden so behandelt, als seien sie am Montag eingegangen. Hier kann demnach erst der darauffolgende Mittwoch als Veröffentlichungstermin garantiert werden. Alle an Feiertagen eingehenden Daten werden so behandelt, als wären sie am ersten Werktag nach dem Feiertag eingegangen, sodann gelten die genannten Fristen entsprechend.

2.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Verlag, die Zahl der Zugriffe auf die Online-Stellenanzeige innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Kunden zum Abruf bereitzuhalten.

2.5 Der Verlag ist verpflichtet, auf Anforderung des Kunden Änderungen an der Stellenanzeige des Kunden vorzunehmen, soweit dies technisch möglich und inhaltlich zumutbar ist. Hiervon sind alle Veränderungen ausgeschlossen, die zu einer Identitätsänderung einer Anzeige führen würden, so dass im Falle einer Durchführung dieser Änderung eine andere Stelle ausgeschrieben würde.

2.6 Kosten des Verlags für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Stellenanzeige hat der Kunde zu tragen. Er wird hierüber umgehend informiert. Der Verlag wird die Änderungen erst dann durchführen, wenn hierfür eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.

2.7 Die Stellenanzeige wird zu dem mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Zeitpunkt veröffentlicht. Ist kein Zeitpunkt vereinbart worden, erfolgt die Veröffentlichung entsprechend Ziffer 2.3.

3. Vertragsschluss

3.1 Alle Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftlich erfolgende Bestätigung und/oder durch Veröffentlichung auf den Internetseiten des Online-Stellenmarktes zustande. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer Individualvereinbarung gedeutet werden.

3.2 Wird der Auftrag durch eine Werbeagentur erteilt, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, sofern diese nicht den Werbungstreibenden namentlich benennt. Der Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

3.3 Die Schriftform wird, außer durch Briefpost, auch durch Zusenden der Daten zur Anzeige per Fax, einer E-Mail oder Eingabe über Online-Formulare gewahrt.

3.4 Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen durch den Kunden möglich. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung vor Beginn der Arbeiten an der Anzeige entstehen dem Kunden keine Kosten. Bei Stornierungen nach Beginn der Arbeiten an der Anzeige ist der Kunden verpflichtet, die bis zur Stornierung erbrachten Leistungen auf Basis eines h-Satzes von 85 Euro zu vergüten.

3.5 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist.

3.6 Insbesondere kann der Anbieter eine bereits veröffentlichte Stellenanzeige zurückziehen, wenn die Daten verlinkter Seiten nachträglich verändert werden und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 5 erfüllt sind.

3.7 Der Auftraggeber wird von den im Absatz 5 und 6 beschriebenen Maßnahmen unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird dadurch nicht begründet.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Anzeigen rechtzeitig spätestens 48 h vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung, wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung der Anzeige innerhalb der genannten Fristen übernommen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Dateien zur geeigneten Online-Darstellung seines Inserates in ausreichend hoher Qualität zu liefern. Dies gilt insbesondere für eine Datei, die als optische Orientierung dient. Hierüber muss das gewünschte Aussehen der Anzeige erkennbar sein. Geeignete Dateiformate sind: PDF oder HTML Dateien Die Qualität der Datei (Auflösung) muss weiterhin so hoch sein, dass grafische Elemente (z.B. Firmenlogo) sowie der Text aus der Datei zu extrahieren sind.

5. Vergütung

5.1 Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung auf den Internetseiten von www.ingenieur.de veröffentlichten Preisliste. Die Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler bzw. Personalagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des Anbieters zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber der Werbeagenturen und sonstige Werbemittler weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

5.2 Der Verlag stellt dem Kunden nach erfolgter Anzeigenschaltung eine Rechnung über die Vergütung. Der darin ausgewiesene Betrag ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Bei Bankabbuchung werden 2% Skonto gewährt.

5.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

5.4 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Der Verlag bietet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Online-Stellenanzeigen, de auf Online-Darstellungen beruhen. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass nach dem Stand der Technik aufgrund von möglichen Kompatibilitätsproblemen keine weltweit identische Darstellung garantiert werden kann. Ein Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneter Darstellungssoftware (z.B. Browser) und/oder Hardware beim Kunden oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxies (Zwischenspeichern).

6.2 Ein Fehler liegt auch bei einem Ausfall bei in unserem Auftrag vorgehaltener Internettechnologie bei Dritten oder in unserem Hause vorgehaltener Internettechnologie nicht vor, wenn er nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall dieser Internettechnologie über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.3 Bei ungenügender Wiedergabequalität der Online-Position hat der Kunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Auftrags beeinträchtigt wurde. Dies gilt nur, wenn nicht die Ziffern 2.1 und/oder 4.2 zutreffen. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist Ersatzwerbung/-dienstleistung unmöglich, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

6.4 Verantwortung für Inhalte & Cookies
Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten
Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Bilder, Grafiken, Videos, Anzeigen und andere Inhalte trägt allein der
Auftraggeber. Der VDI Verlag ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob Rechte Dritter verletzt werden.

Das Setzen von Cookies aus Anzeigen heraus ist dem Auftraggeber nicht erlaubt. Der VDI Verlag ist nicht verpflichtet, Anzeigen
daraufhin zu überprüfen. Der VDI Verlag ist berechtigt, derartige Inhalte ohne Rücksprache teilweise oder gesamthaft zu
entfernen. Die Veröffentlichung von Anzeigendokumenten, die Cookies setzen, stellt keine – auch nicht im
Wiederholungsfall – stillschweigende Zustimmung seitens des VDI Verlag dar.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den VDI Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags
erwachsen und ersetzt dem VDI Verlag alle etwaigen Kosten. Der VDI Verlag wird den Auftraggeber unverzüglich über die Anmeldung
von Ansprüchen seitens Dritter unterrichten und dem Auftraggeber Gelegenheit geben, sich an der Rechtsverteidigung zu
beteiligen.

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