Finanzen 06.01.2025, 16:06 Uhr

Das ändert sich 2025 für Ihr Geld

2025 bringt viele Neuerungen für Verbraucherfinanzen: So erfolgen Überweisungen künftig binnen Sekunden oder der Garantiezins für Lebensversicherungen steigt.

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Diese Neuerungen bei den Verbraucherfinanzen sollten Sie kennen.

Foto: PantherMedia / weyo

Mit dem Jahreswechsel ändern sich wieder zahlreiche Beitragssätze und Freibeträge. Der Gesetzgeber hat aber auch an einigen Stellen den Verbraucherschutz verbessert. Hier die wichtigsten Neuerungen:

Ab 2025: Echtzeitüberweisung bei allen Banken

Bankarbeitstag ade: Banken und Sparkassen sind ab dem 9. 1. 2025 verpflichtet, Überweisungen in Euro an jedem Tag rund um die Uhr anzunehmen. Ab Oktober müssen sie auch ihrer Kundschaft Echtzeitüberweisungen ermöglichen. Die Auftraggeber müssen innerhalb von 10 s informiert werden, ob der Auftrag ausgeführt wurde. „Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Gebühren berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer ,normalen‘ Überweisung entsprechen“, sagt David Riechmann, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW).

Kostenloser Girokontenvergleich bei der BaFin

Wer für sich das optimale Girokonto sucht, ist auf eine unabhängige, vollständige Übersicht der Anbieter, Konten und Konditionen angewiesen. Laut VZ NRW gab es sie bisher nicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt sie jetzt online mit Filter- und Suchfunktionen zur Verfügung.

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Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Seit Jahresbeginn gelten in den Sozialversicherungen höhere Beitragsbemessungsgrenzen.

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung sind es statt 5175 € nun 5512,50 € brutto im Monat.
  • In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt seit Jahresbeginn eine bundeseinheitliche Bemessungsgrenze in Ost und West von monatlich 8050 €.
  • Erhöht wurde auch die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist: Sie liegt nun bei 73.800 € statt bei 69.300 € Jahreseinkommen.

Private Krankenversicherung (PKV) wird 2025 deutlich teurer

In der PKV gibt es massive Beitragssteigerungen – nach Angaben der VZ NRW bei den meisten Versicherern um durchschnittlich rund 18 %. Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin bei der VZ NRW, erklärt: „Wer das finanziell nicht stemmen kann, hat einen Rechtsanspruch, innerhalb der Versicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem oder niedrigerem Schutz zu wechseln oder die Selbstbeteiligung zu erhöhen.“

Restschuldversicherung (RSV) erst nach einer Woche

Wer in diesem Jahr ein Darlehen oder einen Ratenkauf abschließt, kann frühestens eine Woche eine RSV dazu abschließen. Bisher war dies sofort möglich. „Wir begrüßen die neue Regelung, die die Verbraucher und Verbraucherinnen besser vor einer Überrumpelung schützen und die Vermittlung dieser überteuerten Versicherungen erschweren dürfte“, sagt Rita Reichard, Juristin und Versicherungsexpertin der VZ NRW.

Garantiezins für Lebensversicherungen gestiegen

Seit Jahresbeginn können Versicherungsunternehmen bei Neuabschlüssen kapitalbildender Lebensversicherungen einen Garantiezins von bis zu 1 % (zuvor 0,25 %) einräumen.

  • Der Zinssatz gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
  • Er wird lediglich auf den Sparanteil gezahlt, nicht jedoch auf den Prämienanteil für die Todesfallrisiko-Absicherung.
  • Einige Versicherungsunternehmen bieten für Verträge, die noch im alten Jahr abgeschlossen wurden, eine automatische Umstellung an.

Ein Beitrag von:

  • Barbara Willms

    Barbara Willms

    Barbara Willms ist diplomierte Volkswirtin soz-.wiss. und hat als freie Autorin im In- und Ausland in den Bereichen Print, Hörfunk, TV und Online gearbeitet. Sie schreibt über Immobilien-, Versicherungs- und Verbraucherthemen sowie über berufsbezogene Themen mit psychologischem Hintergrund. Daneben arbeitet Barbara Willms als PR-Beraterin (blackdog-media.de), als Kabarettistin (frauwillms.de) und bildende Künstlerin (gunhillpictures.de).

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