Die fünf größten Schutzrechtsfehler und wie Ingenieure sie vermeiden
Schutzrechtsfehler bei Patenten für Ingenieure vermeiden: Die fünf größten Risiken von vorzeitiger Veröffentlichung bis fehlender Patentstrategie im Überblick.
Patentfehler im Überblick: zu früh gesprochen, zu wenig geprüft, zu eng gedacht, Chancen verschenkt.
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Andreas Zachcial ist Patentanwalt in Essen, promovierter Diplom-Ingenieur und Leiter des VDI-Arbeitskreises „Gewerblicher Rechtsschutz“. Auch als ehrenamtlicher Erfinderberater im Ruhrbezirksverein des VDI kennt er die typischen Fragen, Unsicherheiten und Fallstricke rund um Patente. Auf diese konzentrieren sich die folgenden Hinweise. Viele der beschriebenen Grundprobleme betreffen jedoch auch andere Schutzrechte wie Marken, Designs und Gebrauchsmuster.
Inhaltsverzeichnis
Fehler 1: Die Idee vor der Patentanmeldung veröffentlichen
„Eine vorzeitige Veröffentlichung ist im Patentrecht der schwerwiegendste Fehler“, betont Andreas Zachcial. Ein Anfängerfehler unter unerfahrenen Erfindern, könnte man meinen. Eine Befragung des Europäischen Patentamtes aus dem Jahr 2022 zeigt jedoch: Auch Unternehmen scheitern mit ihren Patentanmeldungen, weil Innovationen vorab bekannt wurden. Denn in der Vorfreude ist es schnell passiert: Ein neues Produkt wird auf einer Messe vorgestellt, eine technische Neuerung in einem Fachaufsatz beschrieben oder durch die Unternehmenskommunikation auf der Homepage „geleakt“.
Das Problem: „In Europa gilt ein strenges Neuheitserfordernis: Wird eine technische Lösung öffentlich bekannt, bevor sie angemeldet wird, ist sie in der Regel nicht mehr patentierbar“, so Zachcial. Was als solch eine Offenbarung gilt, lässt sich – wie so häufig in Rechtsfragen – nicht immer trennscharf bestimmen.
Ein Fachvortrag auf einer Konferenz dürfte kaum anders denn als Veröffentlichung zu werten sein. Bei einem lockeren Austausch ist das schon etwas schwieriger nachzuweisen. „Doch wenn auf einmal ein Bierdeckel mit einer Zeichnung auftaucht, dazu eidesstattliche Zeugenaussagen, kann das schon zum Problem werden“, warnt Zachcial.
Darauf sollte man es also nicht ankommen lassen. Und doch muss man über eine Innovation sprechen, um sie zu realisieren – mit Investoren oder Zulieferern etwa. Für solche Gespräche empfehlen Juristen Geheimhaltungsvereinbarungen, kurz: NDAs. Doch auch die bergen Fallstricke, so der VDI-Experte: „Im Grunde müssen Sie eine NDA so formulieren, dass allen Seiten wirklich klar ist, welches die geheimen Informationen sind. Das kann schnell sehr umfangreich werden.“ Am sichersten sei daher: „Die Idee erst anmelden, dann darüber sprechen.“
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Fehler 2: Die Erfindung nicht mit dem Stand der Technik überprüfen
Womöglich kennen Sie die folgende Situation. Sie stolpern im Beruf oder im Alltag über ein Problem, ärgern sich vielleicht, grübeln schließlich über eine mögliche Lösung nach und denken sich: ‚Warum hat sich damit eigentlich noch niemand beschäftigt?‘ Bis Sie durch eine Google-Suche später merken: Jemand hatte dazu längst einen Einfall, und einen ziemlich guten noch dazu.
Ähnlich läuft es im Wettbewerb technischer Innovationen: „Viele Entwickler gehen davon aus, dass ihre Idee neu ist, ohne vorher geprüft zu haben, ob nicht bereits ähnliche Lösungen existieren“, berichtet Patentanwalt Andreas Zachcial. Er spricht eine für viele Erfinder unbequeme Wahrheit aus: „Es kommt eher selten zu wirklich bahnbrechenden Erfindungen in der Technik. In der Regel handelt es sich um Weiterentwicklungen.“
Wie gesagt: Eine Erfindung, die schon bekannt ist, taugt in der Regel nicht mehr fürs Patent. Diese Enttäuschung kann man sich ersparen, und zwar mit einer Recherche in Patentdatenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes (DEPATISnet), des Europäischen Patentamtes (Espacenet) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO Patentscope).
Diese Recherche zeigt den tatsächlichen Stand der Technik. Im besten Fall kann aus der Ernüchterung über bestehende Schutzrechte oder Vorveröffentlichungen der Konkurrenz der entscheidende nächste Gedanke entstehen: wie sich eine Technologie gezielt weiterentwickeln lässt.
Fehler 3: Den Schutzbereich zu eng oder zu breit definieren
Der vorherige Tipp kann auch dabei helfen, den Schutzbereich einer technischen Lösung sauber zu definieren. Von den sogenannten Patentansprüchen hängt nämlich maßgeblich ab, wie weit ein Patentschutz reicht, erläutert Zachcial.
Wer seine Anmeldung zu stark auf eine bestimmte Konstruktion verengt, läuft Gefahr, dass Wettbewerber mit kleinen Abwandlungen am Patent vorbeikommen. Andreas Zachcial veranschaulicht das anhand eines konstruierten Beispiels: „Angenommen, Sie entwickeln eine Vorrichtung zu Erkennung des Seilendes für eine Seilrolle, die das Abrollen abbremst. Ihre konkrete Lösung arbeitet mechanisch, etwa mit Getriebe und Zahnrädern. Wenn Sie in der Anmeldung dann von einer ,mechanischen Erkennung‘ sprechen, schließen Sie elektronische Lösungen womöglich aus.“
Auch zu weit gefasste Patentansprüche können zum Bumerang werden. Ein Beispiel aus der Technikgeschichte liefert der Kampf um die Glühbirne: William E. Sawyer und Albon Man beanspruchten Glühfäden aus karbonisiertem faserigem oder textilem Material sehr weitgehend. Den US-Gerichten ging das in einem Gerichtsverfahren zu weit. Davon profitierte ein gewisser Thomas Edison, der seine ersten Modelle mit einem Glühfaden aus karbonisiertem Bambus ausstattete – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur elektrischen Erleuchtung der Welt.
Die konkreten Risiken eines zu engen oder zu weiten Schutzbereichs lassen sich ohne juristischen Blick schwer überblicken. Patentanwälte können helfen, sie zu minimieren. Bei der Wahl sollte man allerdings auf Erfahrung im jeweiligen Technikfeld achten.
Fehler 4: Eigentumsrechte nicht vertraglich geregelt
Im klassischen Unternehmenskontext sind Diensterfindungen durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz vergleichsweise klar geregelt: Nimmt der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch, erhält der Arbeitnehmer dafür eine „angemessene Vergütung“.
Anders sieht es in technologiegetriebenen Start-ups oder in Forschungskooperationen aus, berichtet Andreas Zachcial: „Dort arbeiten viele Beteiligte zusammen: Mitarbeiter, Freelancer, Zulieferer, Forschungs- und andere Partner. Gemeinsam werden viele Ziele definiert. Doch wenn es um Eigentumsrechte an Erfindungen geht, entstehen teilweise Lücken.“
Vertragliche Regelungen hält er in solchen Fällen für unerlässlich. Sie sollten so formuliert sein, dass jede Seite versteht, um was es geht. „Juristen neigen zu geschliffenen Formulierungen, bei denen Nichtjuristen eben nicht genau wissen, was gemeint ist. In so einem Fall sollten Sie hartnäckig bleiben und Klarheit einfordern, bevor Sie unterschreiben.“
Andreas Zachcial rät außerdem, Entwicklungsprozesse möglichst lückenlos zu dokumentieren, damit es hinterher nicht doch noch zu Streitigkeiten kommt. So lässt sich im Konfliktfall besser belegen, wer an einer Erfindung beteiligt war und wann sie entstanden ist.
Fehler 5: Patente ohne Strategie einreichen
„Patente sind kein Selbstzweck“, betont Andreas Zachcial. Der Wert entstehe erst dann, wenn sie in eine „systematische Innovations- und Unternehmensstrategie“ eingebettet werden. Wie diese im Einzelnen aussieht, lässt sich natürlich nicht pauschal sagen, sondern nur anhand relevanter Faktoren erarbeiten. Welche Zielmärkte sind wichtig? Wie agiert der Wettbewerb? Sind Parallelentwicklungen zu erwarten? Und wie sieht der zeitliche Horizont einer möglichen Realisierung aus?
Aus der Praxis kennt der Patentanwalt unterschiedliche Herangehensweisen: „Einige Unternehmen reichen eine Vielzahl von Anmeldungen ein, um Innovationen in alle Richtungen abzusichern. Andere wiederum melden sehr selektiv an.“ Doch egal, ob breites Portfolio oder einmalige Anmeldung: Die Kosten eines Patents sollte niemand unterschätzen. Neben den Gebühren für die Anmeldung fallen Jahresgebühren an, und die steigen über die maximale Laufzeit von 20 Jahren erheblich. Vor allem Patentneulingen sei dies oft zu wenig bewusst.
„Spätestens ab dem 15. Jahr sind die Kosten so hoch, dass man sich gut überlegen muss, ob man ein nicht genutztes Patent weiterhin aufrechterhält“, fasst Zachcial zusammen. Eine Möglichkeit, wenn man die Nutzung selbst nicht forcieren kann, ist die Lizenzierung von Patenten.
Patente, Marken, Designs oder Gebrauchsmuster – es gibt vieles, was sich schützen lässt. VDI-Mitglieder haben mancherorts die Möglichkeit, ihre Ideen und Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz in einer kostenfreien Erfinderberatung mit einem Patentanwalt zu besprechen. Informationen zu entsprechenden Anlaufstellen in der Region bieten die Bezirksvereine des VDI.
Auch viele Industrie- und Handelskammern bzw. die Patentanwaltskammer bieten Patent- oder Erfindersprechtage an. Hinzu kommen je nach Region weitere Beratungsstellen.
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