Schritte, Fristen, Fehler 16.01.2026, 06:36 Uhr

Kündigung erhalten: Wie Ingenieure jetzt strategisch handeln sollten

Kündigung erhalten? Warum Ingenieure jetzt strategisch handeln müssen – mit klaren Schritten, Fristen und typischen Fehlern.

junge Frau mit Karton, der Kopf traurig gesenkt

Eine Kündigung trifft oft unerwartet: Für Ingenieurinnen und Ingenieure ist jetzt entscheidend, nicht im Schock zu verharren, sondern strukturiert zu handeln, Fristen zu wahren und die eigenen Optionen nüchtern zu prüfen.

Foto: Smarterpix / Dmyrto_Z

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Kündigung ist kein endgültiges Urteil, sondern zunächst eine Behauptung des Arbeitgebers. Ob sie wirksam ist, zeigt sich erst nach Prüfung.
  • Für Ingenieure sind Kündigungen häufig angreifbar, etwa bei Projektende, Umstrukturierungen oder behaupteter Leistungsschwäche.
  • Die ersten Tage nach Zugang der Kündigung sind entscheidend. Emotionale Reaktionen, vorschnelle Zustimmung oder Aufhebungsverträge kosten Handlungsspielraum.
  • Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen. Wer sie versäumt, verliert fast alle rechtlichen Optionen.
  • Ingenieure haben oft bessere Karten als gedacht, weil Spezialwissen, Projektverantwortung und Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen.
  • Abfindungen sind kein Anspruch, sondern Ergebnis von Verhandlung und Druck. Passivität führt selten zu einem guten Ergebnis.
  • Parallel zur rechtlichen Klärung müssen Arbeitszeugnis, eigenes Karriere-Narrativ und Netzwerke aktiv gesichert werden.
  • Eine arbeitgeberseitige Kündigung führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Kritisch sind vor allem Eigenkündigung und Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung trifft selten vorbereitet. Auch hochqualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure stehen dann vor derselben Frage: Was jetzt? Entscheidend sind nicht Wochen oder Monate, sondern die ersten Tage. Wer hier falsch reagiert, verschenkt rechtliche Optionen, Verhandlungsspielraum und Zeit. Wer strukturiert vorgeht, verbessert seine Position fast immer.

Der Moment nach der Kündigung: Schock ist normal, Stillstand nicht

Die erste Reaktion ist oft eine Mischung aus Ärger, Unsicherheit und Kränkung. Das ist menschlich. Juristisch und strategisch ist dieser Zustand jedoch gefährlich. Denn ab Zugang der Kündigung laufen harte Fristen, die sich nicht an emotionalen Ausnahmesituationen orientieren.

Wichtig ist zunächst nur eines: Die Kündigung ist eine Behauptung des Arbeitgebers, kein Urteil. Ob sie wirksam ist, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.

Ingenieurinnen und Ingenieure sind hier häufig im Nachteil, weil sie davon ausgehen, dass formale Entscheidungen im Unternehmen „schon geprüft“ seien. Diese Annahme ist falsch. Gerade bei technischen Fachkräften entstehen Kündigungen oft unter Zeitdruck, bei Projektabbrüchen oder Budgetentscheidungen – und sind entsprechend angreifbar.

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Kündigung ist nicht gleich Kündigung

Bevor irgendein Schritt erfolgt, muss die Kündigung eingeordnet werden. Drei Kriterien sind entscheidend:

Erstens: Art der Kündigung

  • betriebsbedingt
  • verhaltensbedingt
  • personenbedingt

Gerade im Ingenieurumfeld wird häufig pauschal „betriebsbedingt“ gekündigt, obwohl die Voraussetzungen nicht sauber erfüllt sind.

Zweitens: Kündigungsschutz

  • Betriebsgröße (mehr als zehn Mitarbeitende?)
  • Dauer der Beschäftigung (länger als sechs Monate?)

Erst wenn beides zutrifft, greift der allgemeine Kündigungsschutz. Viele Arbeitgeber spekulieren darauf, dass Beschäftigte diese Schwelle falsch einschätzen.

Drittens: Kontext

  • Projektende
  • Umstrukturierung
  • Standortverlagerung

Ein Projektende allein rechtfertigt keine Kündigung. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitsplatz dauerhaft entfällt und keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Genau hier liegen bei Ingenieurinnen und Ingenieure häufig die größten Schwächen der Arbeitgeberseite.

Die ersten 72 Stunden: Die häufigsten und teuersten Fehler

Was in den ersten Tagen passiert, prägt den gesamten weiteren Verlauf. Die wichtigsten Fehler lassen:

  1. Zustimmung durch Schweigen oder Worte
    Sätze wie „Ich verstehe das“ oder „Dann ist es wohl so“ wirken harmlos, können aber später als Akzeptanz interpretiert werden.
  2. Aufhebungsvertrag aus Bequemlichkeit
    Aufhebungsverträge werden oft als „saubere Lösung“ verkauft. Tatsächlich verschieben sie Risiken fast vollständig auf die Arbeitnehmerseite – inklusive Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  3. Emotionale Gespräche mit Vorgesetzten
    Rechtfertigungen, Vorwürfe oder spontane Erklärungen schaden mehr, als sie nutzen. Alles Gesagte kann dokumentiert werden.
  4. Abwarten
    Die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage ist unerbittlich. Wer sie verpasst, verliert nahezu alle rechtlichen Hebel – unabhängig von der Qualität der Kündigung.

Warum Kündigungen von Ingenieuren besonders oft angreifbar sind

In der Praxis zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Kündigungen scheitern nicht am Willen, sondern an der Begründung.

Sozialauswahl:
Hochqualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure sind selten austauschbar. Arbeitgeber müssen darlegen, warum gerade diese Person – und nicht eine andere – gekündigt wurde. Spezialwissen, Projektverantwortung oder Alleinstellungsmerkmale schwächen diese Argumentation erheblich.

Weiterbeschäftigungspflicht:
Gibt es andere Projekte? Andere Standorte? Übergangslösungen? Arbeitgeber müssen Alternativen prüfen. Gerade in technisch geprägten Unternehmen wird das oft unzureichend dokumentiert.

Leistungsargumente:
Projektverzögerungen, Fehlentscheidungen oder technische Risiken sind Teil des Berufs. Sie gelten arbeitsrechtlich nicht automatisch als Pflichtverletzung. Ohne Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung in vielen Fällen nicht haltbar.

Kündigungsschutzklage: Instrument, nicht Kriegserklärung

Die Kündigungsschutzklage ist kein Ausdruck von Konfrontation, sondern ein Werkzeug zur Positionssicherung. Sie zwingt den Arbeitgeber, seine Entscheidung zu begründen.

Sinnvoll ist sie insbesondere, wenn:

  • die Kündigung kurzfristig ausgesprochen wurde,
  • interne Alternativen erkennbar sind,
  • Spezialkenntnisse betroffen sind,
  • die Dokumentation schwach wirkt.

Weniger sinnvoll ist sie bei Kündigungen in der Probezeit oder bei klar belegbaren Pflichtverstößen. Entscheidend bleibt die Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer sie verstreichen lässt, akzeptiert die Kündigung automatisch, selbst wenn sie objektiv fehlerhaft war.

Wie sieht es mit einer Abfindung aus?

Abfindungen sind kein Automatismus. Sie entstehen meist aus einer Kombination von Risiko, Zeitdruck und Verhandlung. Ingenieurinnen und Ingenieure haben hier oft bessere Karten als angenommen, weil Know-how-Verlust und Prozessrisiken auf Arbeitgeberseite schwer kalkulierbar sind.

Wichtig ist jedoch: Eine Abfindung ist fast immer Ergebnis einer aktiven Strategie, nicht von Passivität. Mit einfachen Worten gesagt, Sie müssen meist selbst tätig werden, um eine Abfindung zu erhalten.

Auch interessant:

Arbeitszeugnis und Narrative: Die Karriereperspektive sichern

Unabhängig davon, wie die rechtliche Auseinandersetzung ausgeht, entscheidet sich ein anderer Teil der Zukunft sehr früh: die Außenwirkung. Viele Ingenieurinnen und Ingenieure fokussieren sich nach einer Kündigung ausschließlich auf Fristen, Klage und Abfindung. Das ist verständlich, aber unvollständig. Parallel dazu muss die eigene berufliche Geschichte aktiv gesichert werden. Wer das versäumt, zahlt später in Bewerbungsprozessen den Preis.

Haben Sie daher folgende Punkte auf dem Schirm:

  • Arbeitszeugnis: Es sollte zeitnah eingefordert und inhaltlich geprüft werden. Technische Rollen werden oft zu allgemein beschrieben – das schwächt spätere Bewerbungen.
  • Karriere-Narrativ: Kündigungen sind erklärbar. Schweigen wirkt verdächtig, Übererklärungen unsicher. Sachliche, projektbezogene Erklärungen funktionieren im Ingenieurumfeld am besten.
  • Netzwerke: Diskrete Aktivierung ist sinnvoll. Öffentliche Emotionalität schadet.

Sperrzeit und Arbeitslosengeld: Keine Panik, aber Klarheit

Nach einer Kündigung taucht bei vielen Ingenieurinnen Ingenieuren sehr schnell die Sorge auf, zusätzlich zum Job auch noch den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren. Diese Angst ist verständlich, aber häufig unbegründet. Entscheidend ist, wer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verursacht hat und wie dieser Vorgang dokumentiert ist.

Kritisch wird es vor allem bei:

  • Eigenkündigung
  • Aufhebungsverträgen
  • vermeintlichem Fehlverhalten

Auch hier gilt: Dokumentation und saubere Trennung von Ursache und Verantwortung sind entscheidend.

Fazit: Kündigung ist ein Prozess, kein Urteil

Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis – nicht zwangsläufig eine Karriere. Für Ingenieurinnen und Ingenieuren gilt mehr denn je: Wer strukturiert, fristgerecht und sachlich handelt, gewinnt fast immer Handlungsspielraum. Zeit, Geld oder Perspektiven lassen sich sichern. Wer emotional reagiert oder abwartet, verliert diese Optionen oft unwiederbringlich.

FAQ: Kündigung erhalten – was Ingenieure jetzt wissen sollten

Reicht ein Projektende aus, um Ingenieuren zu kündigen?
In der Regel nein. Ein Projektende rechtfertigt eine Kündigung nur, wenn der Arbeitsplatz dauerhaft entfällt und keine realistische Weiterbeschäftigung möglich ist. Gerade bei spezialisierten Rollen müssen Arbeitgeber Alternativen prüfen (andere Projekte, Teams, Standorte).

Muss ich nach einer Kündigung sofort reagieren – oder kann ich abwarten?
Abwarten ist riskant. Entscheidend ist die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage ab Zugang der Kündigung. Wer diese Frist versäumt, verliert fast alle rechtlichen Hebel – selbst wenn die Kündigung inhaltlich schwach begründet ist.

Sind technische Fehler oder Projektverzögerungen ein Kündigungsgrund?
Nicht automatisch. Fehlentscheidungen, Iterationen oder Verzögerungen sind in technischen Projekten häufig Teil der Arbeit. Für eine verhaltensbedingte Kündigung braucht es meist schuldhaftes Verhalten und regelmäßig eine vorherige Abmahnung. Entscheidend ist, ob eine Pflichtverletzung vorliegt – nicht, ob ein Ergebnis enttäuscht.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn mir eine Abfindung angeboten wird?
Vorsicht. Ein Aufhebungsvertrag kann beim Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit führen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Außerdem geben Sie damit oft rechtliche Optionen aus der Hand. Unterschreiben Sie nicht „sofort“, sondern lassen Sie die Auswirkungen (Fristen, Sperrzeit, Formulierungen, Zeugnis) prüfen.

Droht bei arbeitgeberseitiger Kündigung automatisch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Nein. Eine Sperrzeit droht typischerweise eher bei Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder wenn die Arbeitsagentur von selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit ausgeht. Wichtig sind saubere Dokumentation und eine klare Trennung zwischen Unternehmensentscheidung und persönlichem Fehlverhalten.

Wie sichere ich meine Karriereperspektive trotz Kündigung?
Kümmern Sie sich früh um ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis und ein klares, sachliches Erklärungsnarrativ. Für Ingenieur*innen funktionieren projektbezogene, faktenbasierte Begründungen am besten. Aktivieren Sie Netzwerke diskret und professionell – öffentliche Emotionalität schadet.

Ein Beitrag von:

  • Dominik Hochwarth

    Redakteur beim VDI Verlag. Nach dem Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Online-Redakteur, es folgten ein Volontariat und jeweils 10 Jahre als Webtexter für eine Internetagentur und einen Onlineshop. Seit September 2022 schreibt er für ingenieur.de.

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