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Kommunale Wärmeplanung 07.10.2023, 12:48 Uhr

Antrag im Bundestag: Oberflächennahe Geothermie mehr einbeziehen

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine wesentliche Grundlage für eine zukunftsgerichtete Wärmeversorgung in Deutschland. Jetzt fordern CDU und CSU dabei die Potenziale der Geothermie stärker einzubeziehen.

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Foto: Imago-images/Political-Moments

Der Deutsche Bundestag wird sich demnächst mit der Geothermie als Umweltenergie für Wärmepumpen beschäftigen müssen. In einem Antrag mit dem Titel „Potenziale der Geothermie nutzen – Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten“ richten sich die Abgeordneten von CDU und CSU an das Parlament. Die Bundesregierung solle bei den Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung die oberflächennahe Geothermie regelmäßig berücksichtigen, fordern die Politiker. Ferner solle die Regierung beim Ausbau von kalten Wärmenetzen und Quartierslösungen einen wirksamen Anreiz schaffen, dass im Bestand geothermische Lösungen gegenüber Luftwärmepumpen bevorzugt eingesetzt werden.

Für kalte Wärmenetze und Quartiere

Der Bundestag möge das Anliegen unterstützen und die Bundesregierung konkret auffordern (Auszug), „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

  • die Nutzung der oberflächennahen Geothermie zu fördern;
  • bei den Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung die oberflächennahe Geothermie regelmäßig zu berücksichtigen, auch beim Ausbau von kalten Wärmenetzen und Quartierslösungen;
  • einen wirksamen Anreiz zu schaffen, dass im Bestand geothermische Lösungen gegenüber Luftwärmepumpen bevorzugt eingesetzt werden;
  • darauf hinzuwirken, dass die Genehmigungsverfahren für oberflächennahe Geothermie in den Bundesländern vereinfacht und schneller bearbeitet werden. Sie sollen möglichst in einer Genehmigungsbehörde gebündelt werden. Es sollte geprüft werden, ob zu diesem Zweck verbindliche Verfahrensfristen eingeführt werden;
  • darauf hinzuwirken, dass die Genehmigungsbehörden personell besser ausgestattet werden und digitale Genehmigungsverfahren zum Standard werden;
  • mit einer Datenkampagne vorhandene Untergrunddaten aufzubereiten und eine bundesweit einheitliche Datenbank offen und digital bereitzustellen. Die Ergebnisse sollten in die Informationsangebote für die kommunale Wärmeplanung einbezogen werden;
  • den Grundsatz, dass die Nutzung der Geothermie im überragenden öffentlichen Interesse liegt, zu verankern;
  • in einem Geothermie-Erschließungsgesetz alle erforderlichen Novellierungsverfahren zu bündeln;
  • bei der Tiefengeothermie durch geeignete Instrumente das finanzielle Risiko im Falle einer Nichtfündigkeit zu reduzieren, zum Beispiel durch die Beteiligung an Bohrungen oder die Stärkung von Konsortien, sowie mit Hilfe von Versicherungslösungen unter gleichzeitiger Beibehaltung des Verursacherprinzips zu regeln, dass im Schadensfall eine vollständige, unverzügliche Entschädigung nach dem Neuwertverfahren transparent sichergestellt wird;
  • die Förderung der Tiefengeothermie aus Effizienzgründen auf Wärmenutzung zu konzentrieren, insbesondere in Verbindung mit Wärmenetzen;
  • den Rechtsrahmen für Genehmigungsverfahren von Projekten der Tiefengeothermie unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstands der Wissenschaft und Technik weiterzuentwickeln. Dazu gehört beispielsweise, eine 3-D-Seismik einer Bohrung vorzuschalten und in der Praxis bewährte Ampel-Systeme zur Vermeidung stärkerer Seismizität zwingend einzuhalten;
  • die Forschung und Entwicklung der Technologie weiter gezielt zu fördern;
  • auf eine bessere Abstimmung zwischen den Bundesländern hinzuwirken, insbesondere in Hinblick auf den zu definierenden Stand der Wissenschaft und Technik und den sich daraus ableitenden Genehmigungsprozessen;
  • dafür Sorge zu tragen, dass Tiefengeothermie nur außerhalb von Wasserschutzgebieten I und II zulässig ist und in Wasserschutzgebieten III ein Rahmen geschaffen wird, der das Bohren für Geothermie ermöglicht und bei dem gleichzeitig der Trinkwasserschutz gewährleistet wird.“

Die Begründung für den Antrag: Geothermie ideal für klimaneutrale Wärmeversorgung

Geothermie sei eine ganzjährig zur Verfügung stehende erneuerbare, nichtvolatile inländische Energiequelle mit einem beträchtlichen Potenzial. Sie könne im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden. Sie ermögliche es, den Wärmeertrag auf das bis zu 30-fache des Stromeinsatzes zu heben. Allein die tiefe Geothermie sei in der Lage, schätzungsweise 25 Prozent des deutschen Wärmebedarfes abzudecken. „Die Geothermie ist ein idealer Partner für eine klimaneutrale, leitungsgebundene Wärmeversorgung (Nah- beziehungsweise Fernwärme), die im Rahmen der Dekarbonisierung von älteren Bestandsgebäuden eine zentrale Rolle spielen wird. Bei Bestandsgebäuden, die regelmäßig einen erhöhten Energiebedarf gegenüber Neubauten haben, haben geothermische Lösungen den Vorteil, dass sie im Vergleich zu Luftwärmepumpen auch an kalten Tagen überwiegend mit Hebeln des Stromeinsatzes arbeiten und deshalb besonders in dem Zeitraum, in dem ohnehin besonders viel elektrische Energie benötigt wird, zur Einsparung von Strom beitragen“, heißt es in der Vorlage.

„Die oberflächennahe Geothermie (bis 400 Meter Tiefe) arbeitet in der Regel mit erdgekoppelten Wärmepumpen und hat mit bundesweit bereits installierten fast 470.000 Anlagen ihre Leistungsfähigkeit eindrucksvoll bewiesen. Sie findet daher große Akzeptanz bei Bauherren und auch der Bevölkerung insgesamt.“ Die Tiefengeothermie (ab 400 Meter Tiefe) beschränke sich dagegen bisher auf einzelne Projekte. Die bisherigen Erfahrungen mit der Tiefengeothermie in Deutschland fielen unterschiedlich aus. Etliche Projekte, zum Beispiel im Münchner oder im norddeutschen Raum, seien erfolgreich, andere Projekte, insbesondere im Oberrheingraben, hätten sich als technisch-geologisch problembehaftet erwiesen. Diese technisch-geologischen Probleme seien mittlerweile jedoch analysiert und beherrschbar.

Von Dipl.-Ing. Bernd Genath, TGA-Fachjournalist