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Bedarfsplanung in der Gebäudeautomation 07.01.2020, 08:12 Uhr

Jedes Projekt hat andere Anforderungen

Die Gebäudeautomation (GA) entwickelt sich zunehmend als Leitdisziplin für die nachhaltige Bewirtschaftung von Gebäuden über den gesamten Lebenszyklus.

 

 

Foto: PantherMedia / Frank Boston

Sie ist ein integraler Bestandteil zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung und somit eine Voraussetzung für ein umfassendes Gebäudemanagement (GM). Da die Grundlagen insbesondere beim Planen und Errichten geschaffen werden, ist dieses Gewerk im gesamten Planungs- und Bauprozess beginnend ab der Konzeptionsphase durchgängig mit höchster Priorität zu berücksichtigen.

Bei der Bedarfsplanung genau hinschauen

Eine übergeordnete Bedarfsberatung/-planung dient einer allgemeinen Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) zur Erfassung der grundlegenden Projektspezifikationen, des Gesamtprojektumfanges, dessen Abgrenzung sowie der Ziele und deren Prioritäten mit Darstellung der Ausgangssituation und des angestrebten Zielzustandes. Jedes Projekt hat dabei unterschiedliche Anforderungen, die eine integrale Planung mit einer methodischen Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern bedingt und diese zielgerichtet als Bedarf definiert, wobei der Anteil der Bedarfsplanung mit Blick auf die Erstellung bzw. Fortschreibung der notwendigen Betreiberkonzepte und Lastenhefte projektspezifisch unterschiedlich ausfallen kann.

Betreiberkonzept

Das Betreiberkonzept leitet sich aus dem Nutzungskonzept und den Qualitäts- und Komfortansprüchen der Eigentümer und Nutzer unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ab. Diese Richtlinie gibt eine Hilfestellung zum strukturierten Aufbau von Betreiberkonzepten mit Zielformulierungen und Fragestellungen, die bei der Erstellung behandelt werden müssen.

Lastenheft

In einem Lastenheft werden dann die Ergebnisse der Bedarfsplanung und somit die Anforderungen des AG hinsichtlich Bedarf, Nutzung, Liefer- und Leistungsplanung an die GA und die zu integrierenden Systeme unter Berücksichtigung des Betreiberkonzepts dokumentiert. Es dient als AG-Vorgabe für bestimmte anstehende Planungs- und Ausführungsleistungen, kann aber auch als Standardvorlage für die Planungs- und Ausführungsleistungen weiterer, ähnlich gelagerter Baumaßnahmen bzw. als Grundlage für einen projekt- oder baubegleitenden Qualitätsmanagementprozess dienen.

Die Erstellung eines GA-Lastenheftes wie die komplette Bedarfsplanung sind keine Grundleistungen im Rahmen der Planung, sondern besondere Leistungen. Die Planungsgrundleistungen in den einzelnen Leistungsphasen liefern hingegen, anders als oft fälschlicherweise angenommen, weder ein GA-Lastenheft noch ein GA-Pflichtenheft.

Richtlinie VDI 3814 Blatt 2.1 unterstützt

Die neue Richtlinie VDI 3814 Blatt 2.1 bietet eine Unterstützung bei der Konzeption, Planung und Errichtung von Gebäuden für einen optimierten Einsatz der GA zur Erfüllung der Nutzeranforderungen auf Basis vorhandener bzw. neu zu erstellender Betreiberkonzepte und Lastenhefte. Durch sinnvollen Einsatz von Checklisten können der Bedarf im Bereich der GA in einer Frühphase von Bauprozessen systematisch ermittelt und eindeutig abgegrenzt sowie Schnittstellen zu allen anderen relevanten Anlagengruppen der TGA spezifiziert werden.

Die Richtlinie erscheint zum 1. Juli 2017 als Entwurf. Ihre Verbesserungsvorschläge sammeln wir bis zum 31.03.2018.

Von Dipl.-Ing. Marius Hartel

Dipl.-Ing. Marius Hartel, VDI, ist geschäftsführender Gesellschafter der GA Ingenieurgesellschaft mbH, Sachverständiger für Gebäudeautomation, Vorsitzender des VDI-Richtlinienausschusses VDI 3814 Blatt 2 und 3, VDI-Fachausschuss Elektrotechnik und Gebäudeautomation, Seminarleiter Integrale Planung beim VDI-Wissensforum.