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Planung 01.06.2015, 00:00 Uhr

Auch die Gebäudetechnik benötigt ein angemessenes Zuhause

Gebäudetechnik nimmt bei Bauvorhaben einen großen Kostenanteil ein, dies besonders bei Zweckbauten. Damit verbunden ist ein Platzbedarf in Gebäuden, der bei der architektonischen Planung häufig unterschätzt wird. Beim Entwurf eines Gebäudes muss daher immer die Anforderung an die TGA berücksichtigt werden, um bei Installation und beim späteren bestimmungsgemäßen Betreiben keine Schwierigkeiten zu haben.

Bild: panthermedia.net/franckito

Bild: panthermedia.net/franckito

Entscheidend für den erforderlichen Platzbedarf der TGA ist eine frühzeitige Klärung der Frage, ob die Ver- und Entsorgung des geplanten Gebäudes zentral oder dezentral erfolgen soll. Die zentrale Lösung erfordert optimal angeordnete Räume im Gebäude in der entsprechenden Größe und Gestaltung. Die Richtlinienreihe VDI 2050 „Anforderungen an Technikzentralen “ bietet Bauherrn und Planern dafür wichtige Informationen.

Technik benötigt Platz

Die Technikflächen in einem Gebäude sind kostenrelevante Einflussgrößen, die deshalb häufig den Bauherrn veranlassen, hier Sparpotenziale zu suchen. Sind die Bauherren nicht spätere Nutzer der Gebäude, fehlt oft das Verständnis für die zu erwartenden Betriebskosten, die sich dann durch unzureichend vorgesehenen Platz der TGA-Anlagen für deren Betreiben und Instandhalten wesentlich erhöhen können.

Zu den regelmäßig und häufig anfallenden Tätigkeiten im Lebenszyklus eines Gebäudes gehören Inspektion, Wartung und Betreiben der technischen Anlagen nach VDI 3810. Diese dienen nicht nur der zuverlässigen Bereitstellung von Energien für die Gebäudekonditionierung, sondern gewährleisten die Sicherheit der Nutzer, Bewohner, Besucher und der Anlagen. Einerseits verursachen diese Tätigkeiten Betriebskosten, andererseits bieten sie auch die Möglichkeit, Umwelteinwirkungen und Kosten zu verringern, da sie die Grundvoraussetzung für einen störungsarmen, kontrollierten Betrieb eines Gebäudes sind. Ziel muss es daher sein, die Zentralen für die Technische Gebäudeausrüstung so zu planen und auszuführen, dass anfallende Montagearbeiten und erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen mit geringem Aufwand und geringer Nutzerbeeinträchtigung durchgeführt werden können und die Einstellung sowie Überwachung der Anlagen leicht möglich sind.

Unter diesem Aspekt ist ein frühzeitiges Festlegen auf den notwendigen Flächenbedarf für die einzelnen Technikzentralen und die erforderlichen Installationsschächte wichtig. Grundsätzlich ist zu beachten, dass sie für eine gute Zugänglichkeit aller Anlagenkomponenten ausgelegt sein müssen. Die Breite der Türen und Bedienungsgänge muss u. a. den Transport von Betriebsmitteln und Ersatzteilen zulassen. Die Raumhöhe einer Technikzentrale ist so zu planen, dass eine Mindestdurchgangshöhe von 2 m unterhalb von Installationen (einschließlich deren Befestigungen) gewährleistet ist.

Komplexe Anforderungen

Durch den Betrieb von TGA-Anlagen in Technikzentralen dürfen keine Beeinträchtigungen der Nutzer, des Gebäudes und der Umwelt entstehen. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine gesetzliche Betreiberpflicht. Betriebsräume, Versorgungsgänge oder andere Teile der TGA-Anlagen müssen so gestaltet sein, dass eine Gefährdung nicht entstehen kann. Diese Vorkehrungen sind im Rahmen des wirtschaftlichen Zumutbaren zu treffen. Dazu gehört auch eine ausreichende Beleuchtung.

Technikzentralen müssen u. a. den gesetzlichen Anforderungen an Brandschutz und Sicherheit der jeweiligen Landesbauordnungen, den Bauauflagen des geplanten Gebäudes, der Arbeitsstättenverordnung sowie den Anforderungen an Hygiene, Emissions- und Schallschutz entsprechen. Weiterhin sind die Leitungsanlagen-Richtlinien M-LAR und M-LüAR in den länderweisen Fassungen sowie Auflagen der regionalen Ver- und Entsorgungsunternehmen zu beachten.

In einem Gebäude können Technikzentralen überall dort sinnvoll angeordnet werden, wo die geplante Ver- und Entsorgung der entsprechenden Gebäudeteile problemlos und wirtschaftlich realisiert werden kann. Kurze Leitungswege bieten dafür eine Auswahl. Die Lage innerhalb eines Gebäudes ist so festzulegen, dass die notwendigen Flucht- und Rettungswege geschützt angeordnet bzw. erreicht werden können. Planungsdetails und Größenempfehlungen für unterschiedliche Technikzentralen werden in der Richtlinienreihe VDI 2050 gegeben.

Von Dipl.-Ing. Peter Lein

Dipl.-Ing. Peter Lein VDI, Inhaber eines Ingenieurbüos, war in mehreren Unternehmen der Heizungs- und Sanitärtechnik sowie in einem Planungsbüro in leitenden Positionen tätig. Mitwirkung in DIN-, VDI- und GAEB Arbeitskreisen.