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VDI-Agenda Biomonitoring 01.09.2016, 00:00 Uhr

VDI-Richtlinien zur Zielerreichung – Pflanzen und Tiere als Zeiger der Luftgüte

Biomonitoring-Untersuchung mit Grünkohl.Bild: VDI

Biomonitoring-Untersuchung mit Grünkohl.Bild: VDI

1 Luftqualität und Umweltwirkungen

Ohne Luft ist kein Überleben möglich. Entscheidend ist die Qualität: Denn Luft muss sauber sein, damit Umwelt und Gesundheit nicht beeinträchtigt werden. Die Kenntnis über den Zustand und die langfristige Entwicklung von Natur und Umwelt ist Grundlage für viele umweltpolitische und wirtschaftliche Entscheidungen.

Biomonitoringuntersuchungen erfassen, ob und vor allem welche Stoffe aus der Luft auf Pflanzen, Tiere und über die Nahrungskette auf den Menschen einwirken.

2 Erfolgsgeschichte Biomonitoring

Ziel der Umweltbeobachtung im Bereich „Luftreinhaltung“ ist es, den Ausstoß von Luftverunreinigungen und die daraus resultierenden schädlichen Wirkungen auf Mensch und Umwelt zu erfassen und zu bewerten. Die Umweltbeobachtung ist damit ein grundlegendes Instrument, um einen nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen zu entwickeln und dient darüber hinaus dem Schutz der menschlichen Gesundheit.

Standardisierte Biomonitoringverfahren liefern vergleichbar zuverlässige Ergebnisse wie technische Messgeräte. Letztere messen Immissionen, also Luftschadstoffkonzentrationen, während sich mit Biomonitoring darüber hinaus auch Aussagen darüber treffen lassen, ob das Ziel des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) „Menschen, Tiere und Pflanzen […] vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen […]“ [1], erreicht wird.

Biologische Messverfahren erfassen Reaktionen als spezifische Symptome auf immissionsbedingte Schadwirkungen oder Akkumulation, also Stoffanreicherungen. Wirkungsfeststellungen sind auf allen Organisationsstufen vom einzelnen Individuum oder Teilen davon bis hin zu Organismengemeinschaften möglich.

3 Standardisierung – Ziele und Umsetzung

Die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL widmet sich seit über 30 Jahren dem Thema „Biomonitoring“ und erfüllt gemeinsam mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Expertinnen und Experten den Auftrag des VDI: Verantwortung für Mensch, Natur, Umwelt und Gesellschaft zu übernehmen.

Im Fachbereich III „Umweltqualität“ der KRdL wurden bereits zahlreiche Technische Regeln zum Thema „Biomonitoring“ erarbeitet. Beispielsweise sind zwei Normenausschüsse an der Erstellung von Richtlinien und europäischen Normen zum Biomonitoring von Luftverunreinigungen auf Höhere (z. B. Bäume oder Nahrungspflanzen) und Niedere Pflanzen (Flechten und Moose) beteiligt, während sich drei weitere Gremien mit der Verfahrensbeschreibung zur Erfassung von Wirkungen der Luftqualität auf wild­lebende Tiere (Fische, Regenwürmer und Vogeleier) beschäftigen.

4 Fazit

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat im Juli 2016 die Agenda „Biomonitoring – VDI-Richtlinie zur Zielerreichung“ veröffentlicht, in der aufgezeigt wird, welche Richtlinien zur Zielerreichung bereits erarbeitet wurden und welche in Vorbereitung sind. Das Aufstellen von Regeln, die Standardisierung von Abläufen und die Vereinheitlichung von Anforderungen stellen zuverlässig den Erhalt belastbarer und vergleichbarer Ergebnisse sicher. Dies gilt ebenso bei der Bewertung der Umweltqualität und von Immissionswirkungen beim Biomonitoring. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Änderungen gesetzlicher Auflagen, insbesondere auch auf europäischer Ebene, machen eine kontinuierliche Anpassung oder Neuentwicklung der Monitoringverfahren und Beurteilungsmaßstäbe notwendig.

Die Agenda steht im Internet unter www.vdi.de/krdl zum Herunterladen zur Verfügung.

Literatur

[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013. BGBl. I, S. 1247, zul. geänd. durch Art. 76 der Verordnung vom 31. August 2015. BGBl. I, S. 1474.

Von C. Kucejko, R. HeesenLiteratur[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013. BGBl. I, S. 1247, zul. geänd. durch Art. 76 der Verordnung vom 31. August 2015. BGBl. I, S. 1474.

Dipl.-Geogr. Catharina Kucejko, Dipl.-Umweltwiss. Ruth Heesen, Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL, Düsseldorf.