Steigenden Informationsbedarf beim Thema Rückrufe registriert Thomas Klindt, Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei Noerr LLP in München. Er rät Unternehmen, sich mit sicherheitsrelevanten Reklamationen dringend auseinanderzusetzen und hält auch Rückrufe zur Qualitätssicherung für sinnvoll.
Seit Ende 2011 gilt das neuen Produktsicherheitsgesetz. Für Hersteller, Importeure und Händler ergeben sich daraus teilweise neue Pflichten. Es gibt klare Vorgaben zur CE- und GS-Kennzeichnung. Die Marktüberwachung soll verstärkt tätig werden und es gibt höhere Bußgelder als bisher.
Es ist ein gewaltiger Fortschritt, wenn autonome Systeme Transport-, Fertigungs- und Logistikprozesse schneller, flexibler und effizienter machen. Doch viele Rechtsfragen sind noch nicht geklärt – insbesondere, wenn ein autonomes System einen Menschen verletzt.
Sowohl für explosionsgefährdete Bereiche als auch für kritische Prozesse und gefährliche Maschinenaktionen, für alle Fälle gibt es Sicherheitslösungen. Drei Unternehmen aus Baden-Württemberg sind damit sehr erfolgreich.