Krankgeschrieben – was darf ich?
Darf ich trotz Krankschreibung einkaufen, Freunde treffen oder sogar verreisen? Was viele nicht wissen: Entscheidend ist nicht das Attest – sondern ob das Verhalten die Genesung fördert oder gefährdet.
Krankschreibung heißt nicht automatisch Bettruhe: Entscheidend ist, ob das Verhalten die Genesung unterstützt.
Foto: Smarterpix/rdonar2
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankschreibung
- Das Gebot des genesungsfördernden Verhaltens
- Was ist im Alltag erlaubt?
- Psychische Erkrankungen – andere Maßstäbe
- Sport während der Krankschreibung
- Wann Urlaub trotz Krankschreibung möglich ist
- Kündigung trotz Krankheit – ist das möglich?
- Krankschreibung und verschiedene Beschäftigungen – was ist erlaubt?
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine konkret geschuldete Tätigkeit krankheitsbedingt nicht ausüben kann oder wenn die Arbeit den Gesundheitszustand verschlechtern würde. Entscheidend ist dabei nicht allein die Diagnose, sondern immer der Bezug zur jeweiligen Tätigkeit. Wer wegen starker Heiserkeit krankgeschrieben ist, kann für einen Job mit viel Kundenkontakt arbeitsunfähig sein, während dieselbe Erkrankung bei einer überwiegend schriftlichen Tätigkeit möglicherweise keine Rolle spielt.
Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erläutert, was eine Krankschreibung rechtlich bedeutet und welche Spielregeln Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen sollten.
Eine ärztliche Krankschreibung, offiziell als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezeichnet, bestätigt, dass eine erkrankte Person ihre derzeitige berufliche Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum nicht ausüben kann. Damit ist jedoch nicht automatisch verbunden, dass Betroffene das Haus nicht verlassen dürfen oder durchgehend das Bett hüten müssen. Entscheidend ist vielmehr, wie sich das Verhalten im Alltag auf den Heilungsprozess auswirkt.
„Ausschlaggebend ist, welche Aktivitäten die Heilung der jeweiligen Krankheit unterstützen“, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Denn: „Betätigt sich die betroffene Person in einer Art und Weise, die der Genesung abträglich sein kann, kann Ärger mit dem Arbeitgeber die Folge sein, bis hin zu Abmahnung und Kündigung.“
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Bei unverschuldeter Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen. Dieses Recht ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Ein eigenes Verschulden liegt nur in Ausnahmefällen vor, etwa bei grob leichtsinnigem Verhalten. Normale Alltagsrisiken oder übliche sportliche Aktivitäten führen in der Regel nicht zum Verlust des Lohnanspruchs.
Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankschreibung
Trotz Krankschreibung bestehen Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer müssen unverzüglich gemeldet werden, in der Praxis also meist vor Beginn der regulären Arbeitszeit. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, ist eine ärztliche Feststellung erforderlich. Arbeitgeber können allerdings auch schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen.
Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermitteln Ärzte die Daten digital an die Krankenkassen, von dort ruft der Arbeitgeber sie ab. Die persönliche Krankmeldung bleibt dennoch Pflicht.
Das Gebot des genesungsfördernden Verhaltens
Während der Krankschreibung sind Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Heilung verzögern könnte. Dieses sogenannte genesungswidrige Verhalten kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Maßgeblich ist immer die Frage, ob eine Handlung der Genesung dient oder ihr entgegensteht. Je schwerer die Erkrankung, desto enger ist der zulässige Handlungsspielraum.
Was ist im Alltag erlaubt?
Viele alltägliche Tätigkeiten sind auch während der Krankschreibung erlaubt. Einkaufen, der Gang zur Apotheke oder kurze Spaziergänge gelten in der Regel als unproblematisch, solange keine strikte Bettruhe angeordnet wurde. Bei leichten körperlichen Beschwerden sind auch ein Restaurant- oder Kinobesuch häufig zulässig. Anders kann dies bei akuten Infektionskrankheiten aussehen, bei denen körperliche Schonung im Vordergrund steht.
Psychische Erkrankungen – andere Maßstäbe
Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout beurteilen Gerichte das Verhalten oft anders als bei körperlichen Leiden. Soziale Kontakte, Bewegung oder ein Tapetenwechsel können hier Teil der Therapie sein. Aktivitäten wie Spaziergänge, Cafébesuche oder sogar Reisen gelten daher häufig als genesungsfördernd und nicht als Pflichtverletzung.
Sport während der Krankschreibung
Sport ist nicht grundsätzlich verboten, muss aber zur Erkrankung passen. Leichte Bewegung kann bei Rücken- oder Nackenproblemen sinnvoll sein, während anstrengende oder leistungsorientierte Sportarten meist als genesungswidrig gelten. Entscheidend ist stets die Intensität und der gesundheitliche Zustand.
Wann Urlaub trotz Krankschreibung möglich ist
Eine Reise während der Krankschreibung ist arbeitsrechtlich nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob der Aufenthalt die Genesung unterstützt oder ihr entgegensteht. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout kann ein Ortswechsel positiv auf den Heilungsprozess wirken. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Reise vorab mit der behandelnden Arztpraxis abzusprechen.
Anders verhält es sich bei Reisen, die mit körperlicher Anstrengung oder erheblichem Stress verbunden sind. „Reisen, die körperlich anstrengend sind und Stress erzeugen, können die Genesung verzögern“, erklärt die ERGO Expertin weiter. Ein Skiurlaub während einer Grippe widerspricht etwa eindeutig dem Zweck der Krankschreibung.
Wer sich dennoch genesungswidrig verhält, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen – von der Kürzung der Entgeltfortzahlung über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung. „Daher empfiehlt es sich, im Krankheitsfall nur eine für die Genesung hilfreiche Reise anzutreten“, rät Brandl. „Wer sicher gehen will, informiert den Arbeitgeber.“
Kündigung trotz Krankheit – ist das möglich?
Eine Krankschreibung schützt nicht vollständig vor einer Kündigung. Krankheitsbedingte Kündigungen sind zwar nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, etwa bei langfristiger negativer Gesundheitsprognose. Daneben kommen jedoch auch verhaltensbedingte Kündigungen in Betracht, wenn Arbeitnehmer während der Krankschreibung bewusst gegen ihre Pflichten verstoßen, etwa durch nachweislich genesungswidriges Verhalten.
Krankschreibung und verschiedene Beschäftigungen – was ist erlaubt?
| Beschäftigung? | Aktivität Während Krankschreibung erlaubt | Einordnung |
| Bürotätigkeit | Abhängig von der Erkrankung | Bei leichten Beschwerden möglich |
| Kundenkontakt / Callcenter | Häufig nicht erlaubt | Stimme und Belastung entscheidend |
| Handwerk | Meist nicht erlaubt | Körperliche Belastung problematisch |
| Pflege & Gesundheit | Bei Infekten unzulässig | Schutz Dritter |
| Einkaufen / Apotheke | Ja | Alltägliche Versorgung |
| Spaziergänge | Meist erlaubt | Oft genesungsfördernd |
| Sport (leicht) | Teilweise | Erkrankungsabhängig |
| Sport (intensiv) | Nein | Gilt als genesungswidrig |
| Urlaub bei psychischer Erkrankung | Häufig erlaubt | Therapeutischer Effekt möglich |
| Urlaub bei körperlicher Erkrankung | Eingeschränkt | Erholung entscheidend |
Ein Beitrag von: