Gehalt und Gleichbehandlung 24.03.2026, 10:30 Uhr

Entgelttransparenzgesetz 2026: Was ändert sich für Bewerber und Beschäftigte?

Deutschland muss die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz bis Juni 2026 umsetzen. Für Beschäftigte und Bewerbende könnte das spürbar mehr Klarheit bringen. Für Unternehmen steigt der Druck, Gehaltsstrukturen nachvollziehbar zu machen.

Gehälter

Entgelttransparenzgesetz: Mehr Durchblick bei Gehältern – gleiche Bezahlung für Frauen und Männer im Fokus.

Foto: PantherMedia / Randolf Berold

Wer wissen will, ob das eigene Gehalt fair ist, bekommt in Deutschland bis heute oft nur begrenzt Antworten. Genau das sollte das Entgelttransparenzgesetz ändern. Seit 2017 soll es helfen, ungleiche Bezahlung sichtbar zu machen und den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser durchzusetzen. Die Wirkung blieb jedoch überschaubar. Viele Rechte greifen nur in größeren Betrieben, und in der Praxis nutzen Beschäftigte sie eher selten.

Jetzt wächst der Druck aus Brüssel. Die EU hat mit der Richtlinie 2023/970 deutlich schärfere Vorgaben beschlossen. Deutschland muss sie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Spätestens dann dürfte sich beim Thema Gehaltstransparenz mehr bewegen als in den Jahren zuvor.

Was das Entgelttransparenzgesetz heute leistet

Das deutsche Entgelttransparenzgesetz gibt Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen ein Auskunftsrecht. Sie können erfahren, nach welchen Kriterien ihr Entgelt festgelegt wird und welches Vergleichsentgelt für eine vergleichbare Tätigkeit gilt. Das klingt weitreichender, als es in der Praxis oft ist.

Der wichtigste Haken liegt bei der Reichweite. Der individuelle Auskunftsanspruch gilt nur für Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten. Das ist juristisch relevant. Es geht nicht um „mindestens 200“, sondern ausdrücklich um mehr als 200.

Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen läuft das Gesetz damit für viele Beschäftigte ins Leere. Hinzu kommt: Wer Auskunft verlangt, muss den Anspruch aktiv geltend machen. Das kostet Überwindung. Viele Beschäftigte scheuen den Schritt oder wissen gar nicht genau, was sie verlangen können. Das Gesetz hat das Thema also sichtbar gemacht, aber keine breite Transparenzkultur geschaffen.

Warum die Bilanz gemischt ausfällt

Das Problem ist nicht, dass das Gesetz völlig wirkungslos wäre. Es hat die Debatte über faire Bezahlung und Equal Pay klar nach vorn gebracht. Es hat auch Druck auf Unternehmen erzeugt, sich mit ihren Vergütungssystemen stärker auseinanderzusetzen.

Aber der große Durchbruch blieb aus. Das liegt an drei Punkten:

  • Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist zu eng.
  • Das Verfahren ist stark auf individuelle Initiative angelegt.
  • Die Regeln schaffen Transparenz an einzelnen Stellen, aber keine systematische Offenlegung von Vergütungsstrukturen.

Genau deshalb blieb die Lohnlücke in Deutschland ein Thema. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2025 bei 16 %. Deutschland hat damit zwar Fortschritte gemacht, liegt aber weiter über dem EU-Durchschnitt von 11 % im Jahr 2024.

Wichtig ist die Einordnung: Der Gender Pay Gap beschreibt zunächst die durchschnittliche Differenz der Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern. Er beweist nicht automatisch in jedem Einzelfall eine unmittelbare Diskriminierung. Er zeigt aber, dass strukturelle Unterschiede weiter bestehen. Dazu gehören etwa unterschiedliche Arbeitszeiten, Berufsverteilungen, Karrieremuster und der geringere Anteil von Frauen in besser bezahlten Positionen.

Was die EU ab 2026 verlangt

Mit der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz wird der Rahmen deutlich strenger. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 7. Juni 2026 umsetzen. Das ist der entscheidende Stichtag. Wichtig ist aber auch: Nicht jede Einzelregel gilt in Deutschland schon heute automatisch. Erst die nationale Umsetzung legt fest, wie genau die neuen Vorgaben ins deutsche Recht übertragen werden. Die Richtung ist trotzdem klar.

Künftig sollen Bewerbende früher Informationen über das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne erhalten. Beschäftigte sollen leichter nachvollziehen können, nach welchen Kriterien Entgelte festgelegt werden. Außerdem werden Arbeitgeber stärker verpflichtet, geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu erfassen und offenzulegen. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt. Bisher mussten Beschäftigte selbst aktiv werden, um Informationen zu erhalten. Künftig soll ein Teil der Transparenz stärker in die Struktur der Unternehmen eingebaut werden.

Was sich für Bewerbende ändern dürfte

Besonders relevant ist der Einstieg in den Job. Dort entstehen viele Gehaltsunterschiede sehr früh. Wer ohne belastbare Vergleichswerte in eine Gehaltsverhandlung geht, verhandelt mit einem Informationsnachteil. Genau hier setzt die Richtlinie an.

Arbeitgeber sollen Bewerbenden rechtzeitig Informationen über das Anfangsgehalt oder eine Gehaltsspanne bereitstellen. Das soll verhindern, dass Gehaltsverhandlungen komplett im Nebel stattfinden. Gerade in Berufen mit hoher Nachfrage oder stark unterschiedlichen Vergütungsniveaus kann das die Position von Bewerber*innen deutlich verbessern.

Für Unternehmen bedeutet das: Die bisher verbreitete Praxis, Gehälter erst sehr spät oder nur auf Nachfrage zu thematisieren, wird schwerer durchzuhalten sein.

Was sich für Beschäftigte im Unternehmen ändert

Auch innerhalb von Unternehmen wird der Druck steigen. Beschäftigte sollen besseren Zugang zu Informationen darüber erhalten, nach welchen Kriterien Gehalt, Entwicklung und Karrierefortschritte festgelegt werden. Das betrifft nicht nur Tabellenwerte oder Grundgehälter, sondern die Logik dahinter.

Für Arbeitgeber ist das heikel. Viele Vergütungssysteme sind historisch gewachsen. Sie beruhen auf individuellen Verhandlungen, alten Marktannahmen oder nicht dokumentierten Entscheidungen. Solange niemand genau hinschaut, fällt das oft kaum auf. Sobald Kriterien offenliegen müssen, werden Schwächen sichtbar.

Dazu kommt ein weiterer Punkt: Werden relevante Entgeltunterschiede festgestellt und lassen sie sich nicht objektiv erklären, sieht die Richtlinie weitergehende Schritte vor. Dann reicht es nicht mehr, auf Einzelfälle zu verweisen. Unternehmen müssen systematischer prüfen, woher die Unterschiede kommen.

Warum die Beweislast so wichtig ist

Ein oft unterschätzter Punkt liegt bei der Rechtsdurchsetzung. Rechte auf dem Papier bringen wenig, wenn sie sich in Streitfällen kaum durchsetzen lassen. Genau deshalb stärkt die EU-Richtlinie auch die Position von Beschäftigten in Verfahren wegen Entgeltdiskriminierung.

Die Beweislastregeln werden zugunsten der Betroffenen verschoben. Das ist kein Nebenaspekt, sondern ein zentraler Hebel. Unternehmen müssen Unterschiede dann belastbarer erklären können. Für Arbeitgeber steigt damit nicht nur das Reputationsrisiko, sondern auch das juristische Risiko schlecht begründeter Gehaltsunterschiede.

Was das für Unternehmen praktisch bedeutet

Viele Arbeitgeber werden ihre Vergütungssysteme neu ordnen müssen. Wer heute schon mit klaren Bändern, dokumentierten Kriterien und nachvollziehbaren Entwicklungsstufen arbeitet, ist im Vorteil. Wer dagegen auf Einzelfalllogik, intransparente Zulagen oder individuell ausgehandelte Sonderwege setzt, bekommt ein Problem.

Das betrifft nicht nur Personalabteilungen. Führungskräfte müssen künftig besser erklären können, warum zwei Beschäftigte unterschiedlich verdienen. Gerade in technisch geprägten Unternehmen ist das nicht trivial. Unterschiedliche Verantwortung, Spezialwissen oder Marktlagen können zwar legitime Gründe sein. Sie müssen aber sauber dokumentiert und konsistent angewandt werden.

Der eigentliche Punkt ist schlicht: Transparenz erzwingt Struktur.

Was die Reform nicht leisten wird

Trotzdem sollte man die Reform nicht überschätzen. Mehr Transparenz allein schließt die Lohnlücke nicht automatisch. Sie macht Unterschiede sichtbarer und angreifbarer, aber sie beseitigt nicht alle Ursachen. Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitmuster, Rollenverteilungen und branchenspezifische Unterschiede verschwinden nicht durch neue Auskunftsrechte.

Auch Konflikte werden eher zunehmen als abnehmen. Sobald Gehälter nachvollziehbarer werden, kommen Fragen schneller auf den Tisch. Das ist für Unternehmen unangenehm, aber kein Gegenargument. Ein Vergütungssystem, das Unterschiede nicht plausibel erklären kann, ist nicht deshalb robust, weil bisher niemand danach gefragt hat.

Ein Beitrag von:

  • Alexandra Ilina

    Alexandra Ilina ist Diplom-Journalistin (TU-Dortmund) und Diplom-Übersetzerin (SHU Smolensk) mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung im Journalismus, in der Kommunikation und im digitalen Content-Management. Sie schreibt über Karriere und Technik.

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