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Alle Fachaufsätze werden unter der Creative Commons Lizenz CC-BY-4.0 DE veröffentlicht, wodurch sie frei zugänglich und zur Weiterverwendung freigegeben sind. Dies erlaubt: Teilen, Kopieren, Verbreiten; Adaptieren, Remixen, Weiterverarbeiten; kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung unter der Bedingung einer angemessenen Namensnennung. Das Copyright verbleibt dabei unbeschränkt bei den Autor*innen.

Alle veröffentlichten Beiträge in der wt Werkstattstechnik unterliegen einer Nutzungsrechtevereinbarung, die die Bedingungen für die Nutzung und Weiterverwendung der Artikel regelt. Die Vereinbarung stellt sicher, dass die Rechte der Autoren sowie die Bedingungen für die Weiterverbreitung und Bearbeitung der Inhalte klar festgelegt sind:

Nutzungsrechteübertragung an Werken

Sehr geehrte Autorin, sehr geehrter Autor,

wir freuen uns, dass Sie für unser Unternehmen tätig sind. Wie Sie wissen, sind wir das führende Medienunternehmen für Ingenieure und technische Fach- und Führungskräfte. Wir publizieren unsere Zeitungen und Magazine sowohl als Printobjekte als auch elektronisch, z.B. auf Internetseiten wie www.ingenieur.de, als E-Paper oder Mobilangebote und bieten Artikel über Datenbanken einzeln zum Abruf an.

Sie übertragen uns an dem in der Begleit-E-Mail näher benannten Werk zum Zwecke der Nutzung für die dort benannte Publikation in folgendem Umfang Nutzungsrechte:

Als Werke im Sinne dieser Vereinbarung gelten alle Arten von Werken i.S.v. § 2 UrhG, insbesondere Textbeiträge, Fotos, Filme, Grafiken und sonstige Illustrationen. Sie übertragen uns ab Erstellung oder (im Falle unverlangter Zusendung) ab Abnahme des Werks durch die Redaktion, spätestens ab Veröffentlichung im unten näher beschriebenen Umfang die folgenden Nutzungsrechte zur einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzung: das Printmedien-1, das Multimedia-2, das Datenbank-3 sowie das Werberecht-4. Ihre Werke dürfen jeweils ganz oder in Auszügen verwendet werden. Außerdem räumen Sie uns das Übersetzungs- und Bearbeitungsrecht-5 ein.

Sofern an Ihrem Beitrag weitere Personen mitgewirkt haben, stellen Sie sicher, dass diese Sie zu dieser Nutzungsrechteeinräumung bevollmächtigt haben, und geben die Einwilligung im Rahmen dieser Erklärung auch in deren Namen mit ab. Sofern Sie uns zusammen mit einem Textbeitrag Fotos, Grafiken, Filme u. ä. zur Illustration des Artikels anbieten, räumen Sie uns an diesen im gleichen Umfang Rechte ein wie an dem Text selbst.
Sofern Sie für uns Filmbeiträge erstellen, erfolgt eine Nutzungsrechteeinräumung im oben beschriebenen Umfang, nur dass an die Stelle des Printmedienrechts das Filmvorführungsrecht-6 tritt. Sie stellen sicher, dass die uns überlassenen Werke (Texte, Fotos, Grafiken, Filme etc.) frei von Rechten Dritter sind und stellen uns im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen einer angeblichen Rechtsverletzung insoweit von allen Kosten frei.

Von der vergütungsfreien Nutzungsrechteübertragung umfasst ist die Veröffentlichung eines Werkes in allen eingeräumten Nutzungsformen aus dem bei Bestellung bzw. Annahme konkret bezeichneten Anlass. Als ein Anlass gilt dabei die Verwendung Ihres Werkes für uns selbst in einem bestimmten Kontext in der in der Begleit-E-Mail benannten Publikation in allen technischen Darstellungsformen in unbegrenzter Auflagen-/Stückzahl. Wir sind berechtigt, die uns zur Nutzung überlassenen Werke in unserem Archiv aufzubewahren. Wir können sie bei Bedarf auch zu weiteren Anlässen im vorgenannten Umfang verwenden, sofern wir vorab mit Ihnen hierüber eine gesonderte Vergütungsvereinbarung treffen.

Weiterhin sind wir dazu berechtigt und ermächtigt, die uns von Ihnen überlassenen Werke (Texte, Fotos, Grafiken, Filme etc.) als sogenannte Open-Access-Publikation unter der Creative Commons Lizenz CC-BY -4.0 DE (Namensnennung 4.0 International) zur Nutzung durch die Allgemeinheit unter Einhaltung der Grenzen dieser Lizenz, zu veröffentlichen. Der Lizenztext ist abrufbar unter: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de.

Unberührt bleiben Ihr Urheberpersönlichkeitsrecht und insbesondere Ihr Recht, eine Entstellung oder andere Beeinträchtigung Ihres Werkes zu verbieten, die geeignet ist, Ihre berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

Wir wollen Klarheit darüber, ob noch etwas zwischen uns offen ist. Deswegen vereinbaren wir, dass beide Parteien ihre Ansprüche gegen die jeweils andere Partei, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten ab Fälligkeit bei der anderen Partei in Textform geltend machen müssen. Dies gilt ausdrücklich auch für etwaige Ansprüche auf Vertragsanpassung. Geschieht dies nicht fristgerecht, ist die spätere Geltendmachung der Ansprüche ausgeschlossen. Von dieser Regelung ausgenommen bleiben Ansprüche aus § 32 a UrhG.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!

Hinweis: wt Werkstattstechnik online ist eine Open Access-Zeitschrift!

  • Die Artikel werden digital weltweit entgeltfrei ohne technische Hürden oder Schutzmaßnahmen zum digitalen Abruf dauerhaft auf der vom Verlag genutzten Plattform bereitgestellt.
  • Die Artikel werden unter einer Creative-Commons-Lizenz publiziert; dabei gilt grundsätzlich die CC BY 4.0 (Namensnennung 4.0 International) als Standard.
  • Die Metadaten der Artikel werden in einem gängigen, nicht-proprietären,
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    der Creative-Commons-Lizenz CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain
    Dedication veröffentlicht.
  • Die Artikel werden mit einem eigenen Persistent Identifier (PID) versehen, z. B. DOI oder URN. Es muss eine Versionierung erfolgen, z. B. bei Überarbeitungen.
  • Die Artikel werden durch eine digitale Langzeitarchivierung dauerhaft gesichert.
  • Die Zeitschrift wird im Directory of Open Access Journals (DOAJ) bzw. dem
    Directory of Open Access Books (DOAB) indexiert.

Auch insoweit räumen Sie uns ausdrücklich die entsprechenden Nutzungsrechte für Ihr Werk ein.

  1. Printmedienrecht: Die VDI Fachmedien GmbH & Co.KG darf das Werk in einer Ausgabe des Veröffentlichungsobjektes einschließlich etwaiger Nachdrucke der ganzen oder Teile der Ausgabe als Sonderdruck ganz oder in Teilen in gedruckter Form im In- und Ausland nutzen. Als Veröffentlichungsobjekt kommen alle gegenwärtigen oder zukünftigen Printobjekte des Verlages in Betracht. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Vermietungsrecht, das Verleihrecht und das Archivierungsrecht.
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  5. Bearbeitungsrecht: Das Werk darf durch die VDI Fachmedien GmbH & Co.KG sowie deren Auftraggeber in andere Sprachen übersetzt, den redaktionellen Bedürfnissen entsprechend unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte bearbeitet (z.B. Layoutänderung, Endredaktion) und insbesondere auch gekürzt werden.
  6. Filmrecht: Soweit Gegenstand der Nutzung ein vom Autor erstellter Film ist, ist die VDI Fachmedien GmbH & Co.KG bzw. deren Auftraggeber, soweit die VDI Fachmedien GmbH & Co.KG dieser Nutzungsrechte eingeräumt hat, berechtigt, das Werk neben den vorgenannten Nutzungen (insbesondere Multimedia- und Datenbankrecht) auch auf Veranstaltungen jeder Art unentgeltlich öffentlich vorzuführen.

Die vollständige Nutzungsrechtevereinbarung kann auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden: Nutzungsrechtevereinbarung 2026 (PDF)

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