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EU Kompromissvorschlag 03.05.2022, 11:32 Uhr

Maschinenverordnung: Schwächen in der Umsetzung

Die neue Maschinenverordnung soll die Maschinenrichtlinie ersetzen. Der TÜV zeigt sich grundsätzlich zufrieden, sieht aber noch Verbesserungsmöglichkeiten.

Die neue Maschinenverordnung soll die Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006 ablösen. Ziel ist es, die Gesetzgebung an neue Entwicklungen anzupassen, beispielsweise durch Digitalisierung oder autonome Roboter (Symbolbild). Foto: PantherMedia/AndrewLozovyi

Die neue Maschinenverordnung soll die Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006 ablösen. Ziel ist es, die Gesetzgebung an neue Entwicklungen anzupassen, beispielsweise durch Digitalisierung oder autonome Roboter (Symbolbild).

Foto: PantherMedia/AndrewLozovyi

Der TÜV-Verband hat den heute vom zuständigen Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments vorgelegten Kompromissvorschlag für eine neue Maschinenverordnung grundsätzlich begrüßt, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf. „Die überarbeitete Maschinenverordnung sieht strengere Vorgaben für die Prüfung bestimmter Maschinenprodukte vor. Das ist dringend notwendig, da viele Maschinen, die in der EU auf den Markt gebracht werden, nicht die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen“, sagt Johannes Kröhnert, Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands. Stichprobenartige Untersuchungen der Marktaufsichtsbehörden hätten EU-weit gezeigt, dass viele Maschinen trotz CE-Kennzeichnung nicht die jeweiligen Normen einhalten. Laut dem Verordnungsentwurf müssen besonders gefährliche Maschinen wie Handkettensägen oder Pressen in Zukunft von einer Benannten Stelle geprüft werden.

Höheres Schutzniveau bei Maschinen mit KI-Funktionen

Das Gleiche gilt, wie der TÜV ausführt, für Maschinen und Roboter, die über sicherheitskritische Funktionen mit Künstlicher Intelligenz verfügen. „Im Vergleich zur bestehenden Maschinenrichtlinie steigt das Schutzniveau für Verbraucher:innen und Anwender:innen“, sagt Kröhnert. Allerdings sei der aktuelle Kompromissvorschlag des Binnenmarktausschusses hinter den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zurückgefallen. Bestimmte Maschinen mit einem hohen Risiko für die Anwender:innen, beispielsweise Maschinen für die Holzbearbeitung, sollen weiterhin mit einer Herstellerselbsterklärung auf den Markt gebracht werden dürfen, so der TÜV weiter. Andere Maschinen wurden nicht als besonders risikoreich eingestuft, obwohl die Unfallzahlen der gesetzlichen Unfallversicherer dafürsprechen. Das gelte unter anderem für Fahrtreppen, Krane mit hoher Lastaufnahme oder Palettiermaschinen. Aus Sicht des TÜV-Verbands sollte die Sicherheit aller Hochrisikomaschinen verpflichtend von unabhängigen Stellen geprüft werden. Kröhnert: „Der risikobasierte Ansatz der europäischen EU-Produktregulierung wird im aktuellen Entwurf der Maschinenverordnung noch nicht konsequent umgesetzt.“

EU-weite Datenbank wird Pflicht

Positiv bewertet der TÜV-Verband dagegen, dass die EU-Mitgliedsstaaten gemäß dem EU-Binnenmarktausschusses zukünftig verpflichtet werden sollen, Daten zum Unfallgeschehen zu erheben und an die EU-Kommission zu übermitteln. Bisher fehlt es an einer umfassenden EU-weiten Datenbasis. „Auf Grundlage aggregierter Daten zum Unfallgeschehen kann der risikobasierte Ansatz besser ausgestaltet werden und Schutzvorkehrungen für besonders risikoreiche Maschinen vorsehen“, sagt Kröhnert.

Maschinenrichtlinie soll abgelöst werden

Die EU-Kommission hatte bereits im April 2021 ihren Vorschlag für eine neue Verordnung über Maschinenprodukte veröffentlicht. Sie soll die derzeit bestehende Maschinen-Richtlinie aus dem Jahr 2006 ablösen. Ziel ist es, die Gesetzgebung an die technische Entwicklung anzupassen. Dazu zählen unter anderem neue Anforderungen mit Blick auf die voranschreitende Digitalisierung des Maschinensektors. Mit der Vernetzung der Maschinen im sogenannten Internet of Things ist ein ausreichender Schutz vor Cyberangriffen notwendig sowie Regelungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz, beispielsweise in einer neuen Generation autonomer Roboter. Die Position des EU-Binnenmarktausschusses muss jetzt noch vom EU-Parlament bestätigt werden, bevor die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und der EU-Kommission über die finale Version des Gesetzestextes beginnen können.

Von TÜV Nord/Udo Schnell