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Arbeitsschutz 01.02.2021, 10:50 Uhr

Grenzwerteliste für Arbeitsplatzbelastung 2020 verfügbar

Das IFA hat die wichtigsten Grenzwerte für belastende Stoffe am Arbeitsplatz aktualisiert und in einem Report veröffentlicht.

Beim Schweißen von Metall entstehen neben Funken auch gefährliche Rauchgase. Foto: PantherMedia/Kzenon

Beim Schweißen von Metall entstehen neben Funken auch gefährliche Rauchgase.

Foto: PantherMedia/Kzenon

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat erneut die wichtigsten Grenzwerte für belastende Stoffe am Arbeitsplatz aktualisiert und in einem Report veröffentlicht. Die Grenzwerteliste 2020 fasst die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) und Biologischen Grenzwerte (BGW) aus den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 und 903 sowie die Einstufungen der TRGS 905 in einer Tabelle zusammen. Damit wird allen, die sich mit dem Arbeitsschutz befassen, ein einfaches Hilfsmittel an die Hand gegeben, um Belastungen im Sinne der EU-Richtlinie 89/391/EWG und des Arbeitsschutzgesetzes zu bewerten.

Weitere Informationen zu Gefahrstoffen

Besonders Klein- und Mittelbetriebe, die erfahrungsgemäß große Schwierigkeiten haben, alle für sie relevanten Informationen über AGW verfügbar zu haben, können die hier zusammengetragenen Informationen als nützliches Kompendium verwenden. Die im Juli 2020 veröffentlichte Gefahrstoffliste enthält zudem weitergehende Informationen zum Sachgebiet, vor allem Daten zur Einstufung und Kennzeichnung sowie Hinweise auf das Regelwerk und zu Messverfahren.

Chemische, biologische und physikalische Grenzwerte

Das Kapitel „Chemische Einwirkungen“ der Grenzwerteliste ist in zwei Abschnitte unterteilt:

  • Der Abschnitt „Gefahrstoffgrenzwerte“ enthält die AGW und BGW einschließlich der im Herbst 2020 veröffentlichten Änderungen.
  • Der Abschnitt „Gefahrstoffe in Innenräumen“ enthält Grenzwerte und Empfehlungen für die Innenraumluft.

Das Kapitel „Biologische Einwirkungen“ geht wegen des Verzichts auf Grenzwerte für den Arbeitsplatz besondere auf die Grundzüge einer Arbeitsplatzbeurteilung ein. Die „Physikalische Einwirkungen“ bieten hingegen zu folgenden Bereichen Grenzwerte und Erläuterungen: Lärm, Vibrationen, thermische Belastungen, Strahlung, Elektrizität und biomechanische Belastungen (Heben und Tragen von Lasten, Quetschen von Körperteilen). Die aktuelle Grenzwerteliste 2020 kann beim IFA bestellt oder heruntergeladen hier werden.

 

Von Insa Brockmann