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Gebäudesanierung 19.11.2021, 10:00 Uhr

Neue VDI-Richtlinie zu Asbest

In vielen älteren Gebäuden ist auch heute noch Asbest zu finden. Die neue VDI-Richtlinie hilft, Gebäude auf asbestverdächtige Stoffe zu untersuchen.

Bei der Arbeit mit Asbesthaltigen Materialien z.B. Altbautensanierung müssen neue Schutzvorschriften eingehalten werden. Foto PantherMedia / I-D-N

Bei der Arbeit mit Asbesthaltigen Materialien z.B. Altbautensanierung müssen neue Schutzvorschriften eingehalten werden. Foto PantherMedia / I-D-N

In ungefähr Dreiviertel aller Gebäude, die vor 1994 gebaut oder saniert wurden, wurde Asbest verarbeitet. Daher ist davon auszugehen, dass der krebserregende Stoff auch heute noch in diesen Gebäuden zu finden ist. Die im September 2021 erschienene Richtlinie VDI 6202 Blatt 3 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest – Erkundung und Bewertung“ beschreibt die Untersuchung auf typische asbestverdächtige Materialien und gibt an, welche Aussagesicherheiten der Erkundung zu Asbestvorkommen unter bestimmten Bedingungen erzielt werden können.

Asbest in weniger bekannten Baustoffen

Eine besondere Herausforderung stellen Baustoffe dar, die bei bloßer Inaugenscheinnahme nicht als asbesthaltig erkannt werden können. Diese sind nicht so bekannt wie z. B. die gut identifizierbare Wellasbest-Dacheindeckung, doch sie sind weit verbreitet. So können beispielsweise Bodenbelägen, Fliesenkleber, Putze und Spachtelmassen Asbest enthalten. Bei Bearbeitung dieser Materialien durch Schleifen, Bohren oder Abstemmen werden gesundheitsschädliche Asbestfasern freigesetzt. Die Folgen dieser versteckten Gefahr können schwerwiegend sein: Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es im Jahr 2020 in Deutschland über 1 500 Todesfälle durch asbestbedingte Berufskrankheiten. Die EU-Kommission geht zudem von einer hohen Dunkelziffer aus, nach der jährlich etwa 88 000 Menschen an den Folgen von Asbestkontakt sterben.

Richtlinie als Werkzeug für die Praxis

Die neue VDI-Richtlinie ersetzt den Entwurf von Oktober 2019 und ist weltweit die erste Norm, in der die Probenanzahl von schadstoffverdächtigen Baumaterialien abgeleitet wird. Sie gibt damit dem Gutachter ein praxisorientiertes Werkzeug an die Hand, um transparent und nachvollziehbar eine Erkundung durchführen und dokumentieren zu können.

Von Insa Brockmann, IFA, DGUV